Reisepass verloren – was tun?
Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, melden Sie den Verlust unverzüglich der zuständigen Passbehörde. Bei einem Diebstahl informieren Sie zusätzlich die Polizei. Befinden Sie sich im Ausland, wenden Sie sich außerdem an die örtliche Polizei und an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Prüfen Sie sofort, ob auch andere Dokumente, Zahlungskarten oder Reiseunterlagen fehlen. Sperren beziehungsweise melden Sie diese unabhängig vom Reisepass.
Verlust bei der zuständigen Stelle melden
In Deutschland ist die Passbehörde am Wohnort die richtige Anlaufstelle. Bringen Sie vorhandene Identitätsnachweise und, falls verfügbar, eine Kopie oder die Passnummer mit. Die Behörde erklärt Ihnen, welche Unterlagen für ein Ersatzdokument benötigt werden.
Bei einem vermuteten Diebstahl erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ein einfacher Verlust muss nicht zusätzlich bei jeder Polizeidienststelle gemeldet werden, wenn die Passbehörde den Vorgang aufnimmt; folgen Sie den Hinweisen der zuständigen Stelle.
Verlust im Ausland
Melden Sie den Verlust bei der örtlichen Polizei und bewahren Sie die Bestätigung auf. Kontaktieren Sie anschließend die nächstgelegene deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat.
Ob ein vorläufiger Reisepass oder ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden kann, hängt vom Einzelfall und vom Reiseziel ab. Klären Sie vor einer Weiterreise zusätzlich mit Fluggesellschaft und Grenzbehörden, welches Dokument akzeptiert wird.
Suche am Verlustort
Kontaktieren Sie Hotel, Verkehrsunternehmen, Flughafen, Bahnhof, Mietwagenanbieter und das örtliche Fundbüro. Geben Sie keine vollständige Passnummer in öffentlichen Suchmeldungen an.
- letzter sicherer Besitzort
- Datum und ungefähre Uhrzeit
- Transportmittel und Sitzplatz
- Hotel oder Unterkunft
- äußere Hülle oder Passmappe
- weitere gemeinsam verlorene Gegenstände
Missbrauch vorbeugen
Beobachten Sie ungewöhnliche Nachrichten, Vertragsbestätigungen oder Kontoaktivitäten. Wurden Kopien weiterer Dokumente, Zugangsdaten oder Zahlungskarten mitgeführt, informieren Sie die jeweiligen Anbieter und sichern Sie betroffene Konten.
Veröffentlichen Sie niemals ein Foto der Datenseite oder maschinenlesbare Zeichenzeilen des Passes.
Wichtiger Hinweis
suchen.expert ist keine Behörde und keine offizielle Meldestelle. Wenden Sie sich bei Verlusten, Funden, Unfällen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen je nach Sachverhalt zunächst an das zuständige Fundbüro, die Polizei oder andere zuständige Stellen. Dringende Maßnahmen und gesetzlich erforderliche Meldungen dürfen durch die Erstellung eines Inserats nicht verzögert werden.
Ein Inserat auf suchen.expert bietet eine freiwillige, ergänzende Möglichkeit zur Information und Kontaktaufnahme. Es ersetzt weder eine gesetzlich erforderliche Meldung noch einen notwendigen Notruf.
Verlustinserat auf suchen.expert erstellen
Hilfreiche Angaben sind:
- ungefährer Verlustort
- Datum und ungefähre Uhrzeit
- äußere Hülle oder Passmappe
- Transportmittel oder Unterkunft
- allgemeine Beschreibung der Fundsituation
- ein Foto der Hülle, sofern vorhanden
Veröffentlichen Sie keine Passnummer, keine Datenseite, kein Geburtsdatum, keine Unterschrift und keine vollständigen Reise- oder Kontaktdaten. Halten Sie ein nicht veröffentlichtes Merkmal zur Prüfung eines Fundes zurück.
Typ, Kategorie, Situation und Ort können nach der Veröffentlichung nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie diese Angaben deshalb vor dem Einreichen besonders sorgfältig.
Mit Rückmeldungen sicher umgehen
Bitten Sie eine Person, die den Gegenstand gefunden haben will, zunächst um die Beschreibung eines nicht veröffentlichten Merkmals.
- senden Sie keine Passkopie zur angeblichen Identitätsprüfung
- geben Sie keine vollständige Passnummer weiter
- zahlen Sie keine Versand- oder Freigabegebühr im Voraus
- nutzen Sie für eine Rückgabe möglichst eine Behörde oder ein Fundbüro
- öffnen Sie keine unbekannten Links oder Dateien
- geben Sie keine unnötigen persönlichen Daten weiter
- informieren Sie bei Drohungen, Erpressung oder Betrugsverdacht die Polizei
Wenn der Reisepass wieder auftaucht
Ein als verloren gemeldeter Reisepass darf nicht ohne Rücksprache mit der Passbehörde weiterverwendet werden. Informieren Sie die Behörde und folgen Sie deren Anweisung.
Teilen Sie auch der Polizei, der Auslandsvertretung oder anderen beteiligten Stellen mit, dass das Dokument wieder aufgetaucht ist. Prüfen Sie, ob bereits ein Ersatzdokument beantragt oder ausgestellt wurde.