Person vermisst – was tun?
Wenn eine Person unerwartet verschwunden ist und Sie eine Gefahr für Leib oder Leben nicht ausschließen können, verständigen Sie sofort die Polizei. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110. In einem dringenden Fall ohne unmittelbare Gefahr wenden Sie sich direkt an die nächste Polizeidienststelle.
Verzögern Sie die Meldung nicht durch eine längere eigene Suche oder einen öffentlichen Suchaufruf. Besonders bei Kindern, Jugendlichen, hilflosen oder gesundheitlich gefährdeten Personen kann schnelles Handeln entscheidend sein.
Wann die Polizei sofort informiert werden sollte
Wählen Sie 110, wenn konkrete Hinweise auf eine unmittelbare Gefahr bestehen, zum Beispiel:
- ein Kind oder Jugendlicher ist verschwunden
- die Person ist orientierungslos, dement oder auf wichtige Medikamente angewiesen
- es gab Suizidankündigungen oder andere Hinweise auf Selbstgefährdung
- ein Unfall, eine Gewalttat oder eine Entführung erscheint möglich
- die Person ist bei gefährlichem Wetter, nachts oder in unwegsamem Gelände verschwunden
- das Verschwinden ist für die Person völlig untypisch und nicht erklärbar
Bei Minderjährigen geht die Polizei grundsätzlich von einer möglichen Gefahr aus, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist.
Erwachsene dürfen ihren Aufenthaltsort grundsätzlich selbst wählen und müssen ihn Angehörigen oder Freunden nicht mitteilen. Schildern Sie der Polizei deshalb genau, weshalb Sie eine Gefahr vermuten. Die Polizei beurteilt die Situation und entscheidet über die notwendigen Suchmaßnahmen.
Kurz prüfen, ohne die Meldung zu verzögern
Versuchen Sie, die Person telefonisch oder über einen üblichen Nachrichtenweg zu erreichen. Fragen Sie bei engen Angehörigen, Freunden oder anderen direkten Kontaktpersonen nach.
Prüfen Sie nur naheliegende und gefahrlose Orte. Begeben Sie sich nicht allein in unübersichtliches Gelände, an Gewässer, Bahnanlagen oder andere gefährliche Stellen.
Notieren Sie:
- wann und wo die Person zuletzt sicher gesehen wurde
- wer zuletzt mit ihr gesprochen hat
- welche Wege oder Ziele geplant waren
- welche Kontaktversuche bereits unternommen wurden
- welche ungewöhnlichen Nachrichten, Aussagen oder Ereignisse es gab
Diese Angaben helfen der Polizei
Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:
- vollständiger Name und Geburtsdatum
- ein aktuelles, gut erkennbares Foto
- Zeitpunkt und Ort der letzten sicheren Sichtung
- Kleidung, Schuhe und mitgeführte Gegenstände
- Größe, Statur, Haarfarbe und auffällige Merkmale
- Telefonnummer und Angaben zu einem benutzten Fahrzeug
- mögliche Ziele, Wege und Kontaktpersonen
- gesundheitliche Risiken, benötigte Medikamente oder Hinweise auf eine Selbstgefährdung
- konkrete Anhaltspunkte für einen Unfall oder eine Straftat
Sensible Angaben gehören zunächst ausschließlich an die Polizei und nicht in einen öffentlichen Suchaufruf.
Nachrichten, Geräte und mögliche Spuren sichern
Löschen Sie keine Nachrichten, Anruflisten oder Standortangaben. Notieren Sie auffällige Äußerungen und bewahren Sie vorhandene Fotos im Original auf.
Wenn ein Unfall oder eine Straftat möglich erscheint, verändern Sie auffällige Gegenstände, Räume oder Fahrzeuge möglichst nicht, bevor Sie mit der Polizei gesprochen haben.
Teilen Sie der Polizei mit, welche Mobiltelefone, Fahrzeuge oder Ortungsdienste vorhanden sind. Versuchen Sie nicht, fremde Konten oder Geräte ohne Berechtigung zu öffnen.
Öffentliche Suche mit der Polizei abstimmen
Klären Sie mit der zuständigen Polizeidienststelle, ob ein öffentlicher Suchaufruf hilfreich ist und welche Angaben veröffentlicht werden dürfen. Das gilt besonders bei Minderjährigen, möglichen Straftaten und schutzbedürftigen Erwachsenen.
Verwenden Sie möglichst die von der Polizei freigegebenen Informationen und Fotos. Veröffentlichen Sie keine Vermutungen, medizinischen Diagnosen, privaten Konflikte oder unbestätigten Beschuldigungen.
Wichtiger Hinweis
suchen.expert ist keine Behörde und keine offizielle Meldestelle. Wenden Sie sich bei Verlusten, Funden, Unfällen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen je nach Sachverhalt zunächst an das zuständige Fundbüro, die Polizei oder andere zuständige Stellen. Dringende Maßnahmen und gesetzlich erforderliche Meldungen dürfen durch die Erstellung eines Inserats nicht verzögert werden.
Ein Inserat auf suchen.expert bietet eine freiwillige, ergänzende Möglichkeit zur Information und Kontaktaufnahme. Es ersetzt weder eine gesetzlich erforderliche Meldung noch einen notwendigen Notruf.
Vermissteninserat auf suchen.expert erstellen
Veröffentlichen Sie nur Angaben und Bilder, deren öffentliche Verwendung geklärt wurde. Sinnvoll können sein:
- der von der Polizei freigegebene Name
- ein freigegebenes aktuelles Foto
- die letzte bestätigte Sichtung
- Kleidung und äußerlich erkennbare Merkmale
- eine knappe Beschreibung der gesuchten Hinweise
- die zuständige Polizeidienststelle oder ein offizieller Fahndungslink
Veröffentlichen Sie nicht:
- die vollständige Wohnanschrift
- das vollständige Geburtsdatum
- private Telefonnummern oder E-Mail-Adressen
- medizinische Diagnosen
- Angaben zu Schulen, Arbeitswegen oder täglichen Gewohnheiten
- vertrauliche Familienangelegenheiten
- Zugangsdaten, Gerätekennungen oder nicht freigegebene Standortdaten
Typ, Kategorie, Situation und Ort können nach der Veröffentlichung nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie diese Angaben deshalb vor dem Einreichen besonders sorgfältig.
Mit Hinweisen sicher umgehen
Wenn Ihnen aufgrund des Inserats oder eines geteilten Suchaufrufs ein Hinweis mitgeteilt wird, notieren Sie den genauen Inhalt, den Zeitpunkt und vorhandene Kontaktdaten. Leiten Sie konkrete Beobachtungen unverzüglich an die zuständige Polizei weiter.
- veröffentlichen Sie keine unbestätigten Sichtungen
- verfolgen oder konfrontieren Sie keine verdächtigen Personen
- vereinbaren Sie keine Treffen an abgelegenen Orten
- zahlen Sie kein Geld für angebliche Informationen
- versenden Sie keine Ausweiskopien oder anderen vertraulichen Dokumente
- öffnen Sie keine unbekannten Links oder Dateien
Wenn die Person zurückkehrt
Informieren Sie die zuständige Polizeidienststelle sofort, damit laufende Suchmaßnahmen beendet werden können. Stimmen Sie anschließend ab, welche öffentlichen Suchaufrufe nicht mehr benötigt werden.
Wenn die zurückgekehrte Person verletzt, verwirrt oder gesundheitlich beeinträchtigt wirkt, lassen Sie medizinische Hilfe organisieren. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie 112.