Hinweise zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7)
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt die europäische Richtlinie DAC7 in deutsches Recht um.
Es ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und dient der Verbesserung der steuerlichen Transparenz bei über Online-Plattformen erzielten Einkünften.
Ziel des Gesetzes ist es, steuerlich relevante Aktivitäten sichtbar zu machen, insbesondere bei Anbietern, die umfangreich oder regelmäßig entgeltliche Leistungen über Plattformen erbringen.
1. Zielsetzung des Gesetzes
Das PStTG soll sicherstellen, dass Einkünfte, die über Online-Plattformen erzielt werden,
- korrekt erfasst,
- steuerlich bewertet und
- gegebenenfalls versteuert werden.
Dabei richtet sich das Gesetz nicht gegen gelegentliche private Verkäufe, sondern insbesondere gegen dauerhaft oder planmäßig ausgeübte Tätigkeiten, die wirtschaftlich einem Gewerbe entsprechen.
2. Anwendungsbereich
Das Gesetz gilt für Online-Plattformen, die entgeltliche Transaktionen zwischen Nutzern vermitteln, insbesondere in den Bereichen:
- Verkauf von Waren
- Erbringung von Dienstleistungen
- Vermietung von Immobilien oder beweglichen Sachen
Die Plattform selbst ist nicht Steuerschuldner, sondern lediglich meldepflichtig.
3. Meldepflichten der Plattformen
Plattformen sind verpflichtet, bestimmte Daten über meldepflichtige Anbieter an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den meldepflichtigen Angaben können insbesondere gehören:
- Identitätsdaten des Anbieters (z. B. Name, Anschrift)
- Anzahl der relevanten Transaktionen
- Höhe der erzielten Vergütungen
- Zeitraum der Tätigkeit
Käuferdaten werden grundsätzlich nicht gemeldet, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.
4. Schwellenwerte (keine Meldung darunter)
Eine Meldung erfolgt nur, wenn mindestens einer der folgenden Schwellenwerte überschritten wird:
- mehr als 30 entgeltliche Transaktionen pro Kalenderjahr
oder
- mehr als 2.000 EUR Gesamteinnahmen pro Kalenderjahr
Wer diese Schwellen nicht überschreitet, unterliegt keiner Meldepflicht nach dem PStTG.
5. Automatisierte Datenübermittlung
Die Datenübermittlung an die Finanzbehörden erfolgt in der Regel automatisiert und ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
Plattformen müssen hierfür geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren.
6. Datenschutz und Datensicherheit
Die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich:
- auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
- unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- mit angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Plattform.
7. Auswirkungen für private Anbieter
Für die meisten privaten Nutzer ergeben sich keine steuerlichen Konsequenzen:
- Der gelegentliche Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs ist in der Regel steuerfrei.
- Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuern zu zahlen sind.
- Die steuerliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung im Einzelfall.
8. Einsicht in Transaktionsdaten
Sofern Transaktionen meldepflichtig sind, können Anbieter ihre relevanten Abrechnungs- und Transaktionsdaten über ihr Nutzerkonto bzw. beim angebundenen Zahlungsdienstleister einsehen, der die technische Abwicklung unterstützt.
9. Nationale Umsetzung und internationale Zusammenarbeit
Das PStTG basiert auf der EU-Richtlinie DAC7.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch nationales Recht, weshalb sich Details zwischen den EU-Mitgliedstaaten unterscheiden können.
Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerumgehung arbeiten die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten zusammen und tauschen relevante Informationen aus.
10. Hinweis zur steuerlichen Beratung
Die Plattform stellt keine Steuerberatung dar.
Bei individuellen steuerlichen Fragen wird empfohlen, sich an:
- eine Steuerberaterin / einen Steuerberater oder
- einen Lohnsteuerhilfeverein
zu wenden.