Impressumspflicht für Gewerbetreibende
Essentielle Informationen zur Impressumspflicht für gewerbliche Anbieter auf suchen.expert
Als gewerblicher Anbieter auf suchen.expert sind Sie verpflichtet, ein vollständiges, leicht erkennbares und jederzeit abrufbares Impressum bereitzustellen.
Die Impressumspflicht ergibt sich nicht mehr aus dem Telemediengesetz (TMG), sondern aus dem § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das TMG abgelöst hat.
Die Impressumspflicht dient der Transparenz, dem Verbraucherschutz und der klaren Identifizierbarkeit gewerblicher Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr.
Pflichtangaben im Impressum (§ 5 DDG)
Ein ordnungsgemäßes Impressum muss – je nach Rechtsform und Tätigkeit – mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Vollständiger Unternehmensname und Rechtsform
Der rechtlich korrekte Firmenname inklusive Rechtsform (z. B. GmbH, UG, e. K., Einzelunternehmer).
2. Vertretungsberechtigte Person
Name des Inhabers bzw. der vertretungsberechtigten Person(en), z. B. Geschäftsführer oder Vorstand.
3. Ladungsfähige Geschäftsanschrift
Eine physische Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).
Postfächer oder reine c/o-Adressen sind unzulässig.
4. Kontaktdaten
- gültige E-Mail-Adresse
- zusätzlich ein schneller Kommunikationsweg (z. B. Telefonnummer)
5. Registerangaben (sofern einschlägig)
Bei Eintragung in ein öffentliches Register:
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister
- Registergericht und Registernummer
6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Sofern vorhanden, Angabe der USt-IdNr. gemäß § 27a UStG.
7. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Falls bereits vergeben: Angabe nach § 139c Abgabenordnung (AO).
8. Angaben zu Aufsichtsbehörden und berufsrechtlichen Regelungen
Für reglementierte Berufe (z. B. Handwerk, Makler, Heilberufe, Rechts- und Steuerberatung):
- zuständige Aufsichtsbehörde
- Kammerzugehörigkeit
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- berufsrechtliche Vorschriften und deren Fundstelle
9. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten (§ 34c GewO u. a.)
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Darlehensvermittler):
- Hinweis auf die erteilte Erlaubnis
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde
Platzierung des Impressums auf suchen.expert
Das Impressum muss:
- leicht erkennbar,
- unmittelbar erreichbar,
- ständig verfügbar sein
(z. B. direkt im Anbieterprofil, in gewerblichen Inseraten oder über einen klar bezeichneten Link).
Hinweis für gewerbliche Anbieter
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Impressumspflicht liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern und Sperrungen von Angeboten führen.
Bei Unsicherheiten zur Ausgestaltung des Impressums wird empfohlen, rechtlichen Rat (z. B. durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt) einzuholen.