Steuerliche Hinweise zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
1. Ziel der gesetzlichen Regelung
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7.
Ziel der Regelung ist es, steuerlich relevante Aktivitäten auf Online-Plattformen transparenter zu machen und insbesondere solche Anbieter zu erfassen, die nach Art und Umfang gewerblich handeln, ihre Tätigkeiten jedoch als private Verkäufe darstellen („sogenannte Scheinprivate“).
Die Regelung richtet sich nicht gegen gelegentliche private Verkäufe.
2. Begriff der „Scheinprivaten“
Als sogenannte Scheinprivate werden Anbieter bezeichnet, die dauerhaft oder planmäßig entgeltliche Leistungen erbringen, sich jedoch als Privatpersonen ausgeben, um:
- steuerliche Pflichten zu umgehen,
- gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu vermeiden,
- verbraucherschützende Regelungen zu umgehen.
Die Einordnung, ob eine Tätigkeit als privat oder gewerblich anzusehen ist, erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Finanzbehörden, nicht durch die Plattform.
3. Meldepflichten von Online-Plattformen
Online-Plattformen sind nach dem PStTG verpflichtet, bestimmte Transaktionsdaten an die Finanzbehörden zu übermitteln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den meldepflichtigen Angaben können insbesondere gehören:
- Identitätsdaten des Anbieters (z. B. Name, Anschrift),
- Anzahl der entgeltlichen Transaktionen,
- Höhe der erzielten Vergütungen,
- Zeitraum der relevanten Aktivitäten.
Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
4. Gesetzliche Schwellenwerte
Eine Meldung erfolgt nur, wenn mindestens einer der folgenden Schwellenwerte überschritten wird:
- mehr als 30 entgeltliche Transaktionen pro Kalenderjahr
oder
- Gesamteinnahmen von mehr als 2.000 EUR pro Kalenderjahr
Wer diese Schwellen nicht überschreitet, unterliegt keiner Meldepflicht nach dem PStTG.
5. Datenübermittlung an die Finanzbehörden
Erst bei Überschreiten der Schwellenwerte übermitteln Plattformen die gesetzlich vorgeschriebenen Transaktionsdaten an die zuständigen Finanzbehörden.
Die übermittelten Informationen dienen ausschließlich der steuerlichen Prüfung und Bewertung durch die Behörden.
6. Auswirkungen auf private Verkäufer
Für die überwiegende Mehrheit privater Verkäufer hat eine Meldung keine unmittelbaren steuerlichen Folgen.
Insbesondere gilt:
- Der Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs ist in der Regel steuerfrei.
- Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuern zu zahlen sind.
- Die steuerliche Beurteilung erfolgt stets einzelfallbezogen durch die Finanzverwaltung.
7. Hinweis zu Beratung und Unterstützung
Da steuerliche Fragestellungen komplex sein können, wird empfohlen, sich bei Unsicherheiten an:
- einen Lohnsteuerhilfeverein oder
- eine Steuerberaterin / einen Steuerberater
zu wenden.
Die Plattform selbst erteilt keine Steuerberatung.
8. Einsicht in Transaktionsdaten
Sofern Transaktionen meldepflichtig sind, können Anbieter ihre Transaktions- und Abrechnungsdaten über das jeweilige Nutzerkonto beim angebundenen Zahlungsdienstleister (z. B. OPP) einsehen, der die technische Abwicklung und Datenübermittlung unterstützt.
9. Zusammenfassung
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll:
- gewerbliche Tätigkeiten transparent machen,
- missbräuchliche Umgehungen verhindern,
- ohne den privaten Gelegenheitsverkauf zu beeinträchtigen.
Private Verkäufe von Alltagsgegenständen bleiben in aller Regel steuerlich unberührt.