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Unternehmen überzeugend und rechtssicher präsentieren

Eine professionelle Unternehmensdarstellung sollte Interessenten klar erkennen lassen, wer Sie sind, welche Leistungen oder Produkte Sie anbieten und unter welchen Bedingungen diese angeboten werden.

Alle Angaben müssen richtig, aktuell und verständlich sein. Unternehmensprofile und Angebote dürfen keine irreführenden oder sonst unzulässigen geschäftlichen Angaben enthalten.

1. Unternehmen und Leistungen wahrheitsgemäß darstellen

Beschreiben Sie Ihr Unternehmen, Ihr Tätigkeitsgebiet sowie Ihre Waren und Dienstleistungen so konkret wie möglich.

Angaben über insbesondere

Qualifikationen,
berufliche Befähigungen,
Zertifikate,
Zulassungen,
Mitgliedschaften,
Auszeichnungen,
Referenzen,
besondere Erfahrungen oder
Garantien

dürfen nur gemacht werden, wenn sie tatsächlich bestehen und inhaltlich zutreffend sind.

Nach § 5 UWG können insbesondere unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über Eigenschaften des Unternehmers, seine Befähigung, seinen Status, Zulassungen, Mitgliedschaften oder Auszeichnungen eine irreführende geschäftliche Handlung darstellen.

Auch Angaben über Eigenschaften, Verfügbarkeit, Vorteile oder Ergebnisse einer Ware oder Dienstleistung dürfen nicht irreführend sein.

2. Kontaktdaten und Anbieterinformationen

Verwenden Sie aktuelle Unternehmens- und Kontaktdaten und stellen Sie nachvollziehbar dar, wie Interessenten Sie erreichen können.

Soweit eine Impressumspflicht nach § 5 DDG besteht, müssen die erforderlichen Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dazu gehören je nach Unternehmen insbesondere Name oder Firma, Anschrift, elektronische Kontaktmöglichkeiten, gegebenenfalls Vertretungsberechtigte sowie Register- und weitere gesetzlich erforderliche Angaben.

Ändern sich beispielsweise Anschrift, Rechtsform, Unternehmensbezeichnung oder vertretungsberechtigte Personen, sollten die Angaben unverzüglich aktualisiert werden.

3. Preise und wesentliche Angebotsbedingungen

Preisangaben müssen richtig und eindeutig dem jeweiligen Angebot zugeordnet sein.

Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen anbietet oder gegenüber Verbrauchern mit Preisen wirbt, muss grundsätzlich den Gesamtpreis angeben. Dieser umfasst die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

Je nach Angebot können außerdem Angaben zu Versandkosten, Grundpreisen, Lieferbedingungen oder weiteren Kosten erforderlich sein.

Wesentliche Informationen sollten dort bereitgestellt werden, wo sie für den Interessenten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot erforderlich sind. Gesetzliche Informationspflichten dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass Angaben lediglich an einer schwer auffindbaren Stelle hinterlegt werden.

4. Bilder, Logos und Texte

Verwenden Sie Bilder, Grafiken, Videos, Logos, Texte und sonstige Inhalte nur, wenn Sie zu deren Nutzung berechtigt sind oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Urheber können anderen Personen Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Umfang und Grenzen dieser Rechte richten sich insbesondere nach der jeweiligen Vereinbarung und § 31 UrhG.

Das bloße Auffinden eines Bildes oder Textes im Internet bedeutet daher nicht, dass dieser Inhalt frei für geschäftliche Zwecke verwendet werden darf.

Sind Personen auf Bildern erkennbar, können zusätzlich Rechte der abgebildeten Personen zu beachten sein. § 22 KunstUrhG sieht grundsätzlich vor, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

5. Kundenstimmen und Bewertungen

Kundenstimmen und Bewertungen müssen authentisch wiedergegeben werden.

Gefälschte Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen sowie deren Beauftragung sind nach dem UWG unzulässig. Ebenso dürfen Bewertungen nicht irreführend als Bewertungen tatsächlicher Kunden dargestellt werden, wenn die hierfür erforderliche Grundlage fehlt.

Wer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich macht, muss zudem nach § 5b Abs. 3 UWG darüber informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, die die betreffende Ware oder Dienstleistung genutzt oder erworben haben.

Werden bei einer Kundenstimme Name, Foto, Unternehmen oder andere personenbezogene Informationen veröffentlicht, muss hierfür zusätzlich eine datenschutzrechtlich zulässige Grundlage bestehen.

6. Personenbezogene und vertrauliche Informationen

Veröffentlichen Sie im Unternehmensprofil nur personenbezogene Daten, die für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind und deren Verarbeitung rechtlich zulässig ist.

Nach Art. 5 DSGVO gelten unter anderem die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung. Personenbezogene Daten müssen auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß beschränkt sein. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht.

Nicht öffentlich in ein Unternehmensprofil gehören insbesondere:

Ausweiskopien oder Ausweisnummern,
Bankzugangsdaten,
Passwörter oder sonstige Zugangsdaten,
interne Steuer- oder Buchhaltungsunterlagen,
vertrauliche Geschäftsunterlagen oder
personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Dritten ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
7. Unternehmensprofil aktuell halten

Überprüfen Sie Ihre Unternehmensdarstellung regelmäßig.

Aktualisieren Sie insbesondere Angaben, wenn sich

Leistungen oder Produktangebote,
Öffnungs- oder Erreichbarkeitszeiten,
Kontaktdaten,
Anschrift,
Rechtsform,
Vertretungsberechtigte,
Zulassungen oder
sonstige wesentliche Unternehmensinformationen

ändern.

Veraltete oder widersprüchliche Angaben können Interessenten irreführen und sollten daher zeitnah berichtigt werden.

Hinweis

Eine vollständige und sachliche Unternehmenspräsentation erleichtert Interessenten eine informierte Entscheidung. Sie ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Informationen, die für ein konkretes Angebot oder einen späteren Vertrag zusätzlich erforderlich sein können.

Für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der vom Unternehmer veröffentlichten Unternehmensinformationen ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.



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