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Gewerbliches Konto einrichten und Unternehmensangaben hinterlegen

Wenn Sie Suchen.Expert im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen, sollten Sie Ihr Konto entsprechend als Unternehmenskonto führen und die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Unternehmens- und Anbieterinformationen vollständig hinterlegen.

Welche Angaben gesetzlich erforderlich sind, hängt insbesondere von Ihrer Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und der Art Ihrer Angebote ab.

1. Gewerbliches Konto auf Suchen.Expert einrichten

Wenn Sie auf Suchen.Expert als Unternehmer handeln, nutzen Sie die hierfür vorgesehene gewerbliche Kontoeinstellung.

Das gewerbliche Konto ermöglicht Ihnen, Ihr Unternehmen gegenüber anderen Nutzern als geschäftlichen Anbieter darzustellen und die erforderlichen Unternehmens- und Kontaktinformationen in Ihrem Profil zu hinterlegen.

Achten Sie darauf, Ihren Nutzerstatus wahrheitsgemäß anzugeben. Maßgeblich ist, ob Sie bei Ihren Angeboten in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Unternehmensdaten hinterlegen

Ihre Unternehmensdaten werden in Ihrem Konto hinterlegt und können anschließend für Ihr öffentliches Unternehmensprofil und die damit verbundenen Angebote verwendet werden.

Prüfen Sie sämtliche Angaben vor dem Speichern sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Je nach Unternehmen und Tätigkeit können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:

Name beziehungsweise vollständige Unternehmensbezeichnung,
Rechtsform,
Anschrift der Niederlassung,
E-Mail-Adresse und weitere erforderliche Kontaktmöglichkeiten,
vertretungsberechtigte Person bei juristischen Personen,
Register und Registernummer, sofern eine Registereintragung besteht,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit eine solche vorhanden und gesetzlich anzugeben ist,
gegebenenfalls Angaben zu einer zuständigen Aufsichtsbehörde,
bei bestimmten reglementierten Berufen weitere berufsrechtliche Angaben.

Für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste ergeben sich wesentliche allgemeine Informationspflichten insbesondere aus § 5 DDG. Danach müssen die jeweils erforderlichen Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.

3. Unternehmensangaben im öffentlichen Profil

Die hierfür vorgesehenen Unternehmens- und Anbieterinformationen können in Ihrem öffentlichen Profil angezeigt werden, damit Interessenten erkennen können, mit welchem Anbieter sie in Kontakt treten.

Vollständige und aktuelle Angaben tragen zu einem transparenten Auftritt auf Suchen.Expert bei.

Beachten Sie jedoch: Das Hinterlegen Ihrer Daten auf Suchen.Expert ersetzt nicht die Prüfung Ihrer eigenen gesetzlichen Informationspflichten.

4. Angaben vor der Veröffentlichung prüfen

Überprüfen Sie vor der Veröffentlichung eines Angebots, ob Ihre Unternehmensinformationen noch aktuell und vollständig sind.

Dies gilt insbesondere nach Änderungen von:

Unternehmensname oder Rechtsform,
Geschäftsanschrift,
Vertretungsberechtigten,
Kontaktdaten,
Registereintragungen,
steuerlichen Identifikationsangaben oder
sonstigen gesetzlich erforderlichen Unternehmensinformationen.

Änderungen sollten zeitnah in Ihrem Nutzerkonto aktualisiert werden.

Suchen.Expert stellt die technischen Möglichkeiten zur Hinterlegung und Darstellung dieser Informationen zur Verfügung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Nutzer eingetragenen Unternehmensdaten bleibt der jeweilige Anbieter verantwortlich.

5. Warum sind vollständige Angaben wichtig?

Korrekte Unternehmensinformationen schaffen Transparenz und ermöglichen Interessenten, den geschäftlichen Anbieter eines Angebots eindeutig zu erkennen und zu kontaktieren.

Unvollständige oder fehlerhafte Pflichtangaben können außerdem rechtliche Nachteile zur Folge haben.

Welche Informationspflichten im Einzelnen bestehen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Neben § 5 DDG können beispielsweise verbraucherschutzrechtliche, preisrechtliche, steuerrechtliche, datenschutzrechtliche oder produktspezifische Vorschriften relevant sein.

Für Unternehmer, die gegenüber Verbrauchern tätig werden, können außerdem weitere Informationspflichten bestehen. Beispielsweise enthält § 36 VSBG unter bestimmten Voraussetzungen Informationspflichten zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren. Für Unternehmer mit höchstens zehn Beschäftigten besteht hinsichtlich § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG allerdings eine gesetzliche Ausnahme.

6. Unternehmensdaten regelmäßig aktualisieren

Überprüfen Sie Ihre hinterlegten Informationen regelmäßig und insbesondere dann, wenn sich Unternehmensdaten geändert haben.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Angaben in Ihren einzelnen Angeboten nicht im Widerspruch zu den Informationen Ihres Unternehmensprofils stehen.

Informieren Sie sich über die für Ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Anforderungen und beachten Sie die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Suchen.Expert.

Hinweis

Suchen.Expert stellt die Plattform und die technischen Eingabemöglichkeiten zur Verfügung. Die Nutzung dieser Funktionen ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Angaben für Ihr Unternehmen erforderlich sind, lassen Sie Ihre konkrete Situation gegebenenfalls rechtlich oder steuerlich prüfen.

Bei technischen Fragen zur Einrichtung oder Bearbeitung Ihres Unternehmenskontos unterstützt Sie unser Kundenservice:

E-Mail: support@suchen.expert




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