Zeugensuche, Strafanzeigen und rechtliche Einordnung von Straftaten
Wichtiger Hinweis für Nutzer von suchen.expert
1. Bedeutung der Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen
Bei der Zeugensuche oder der Veröffentlichung von Inseraten zu Vorfällen ist es wichtig zu verstehen, dass das deutsche Strafrecht zwischen Verbrechen und Vergehen unterscheidet (§ 12 StGB).
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, deren gesetzliche Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr beträgt (§ 12 Abs. 1 StGB).
Vergehen sind rechtswidrige Taten, deren gesetzliche Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt oder für die Geldstrafe vorgesehen ist (§ 12 Abs. 2 StGB). Auch bei einem Vergehen kann die Höchststrafe mehrere Jahre Freiheitsstrafe betragen. Strafschärfungen oder Strafmilderungen nach dem Allgemeinen Teil sowie für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben bei dieser Einteilung außer Betracht (§ 12 Abs. 3 StGB).
Für das Strafverfahren und die Stellung von Zeugen sind insbesondere maßgeblich:
die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verfahrensregeln,
die gesetzliche Zuständigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht,
die konkrete Ladung sowie mögliche Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte. Die Pflichten eines Zeugen ergeben sich nicht allein aus der Einteilung als Verbrechen oder Vergehen.
2. Zeugensuche auf suchen.expert
suchen.expert stellt eine technische Plattform zur Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe zur Verfügung.
Die Plattform ersetzt keine Strafanzeige, keine polizeiliche Meldung und keine gerichtliche Zeugenaussage.
Wichtig:
Eine allgemeine Pflicht, jede bereits begangene Straftat anzuzeigen, besteht nicht. § 138 StGB betrifft bestimmte dort ausdrücklich aufgeführte geplante oder noch abwendbare Straftaten und setzt die im Gesetz genannten Voraussetzungen voraus. Ausnahmen regelt § 139 StGB. Andere gesetzliche Pflichten, insbesondere zur zumutbaren Hilfeleistung, bleiben unberührt.
Die Zeugensuche über suchen.expert dient ausschließlich der ergänzenden Unterstützung und Vernetzung.
3. Wahrheitspflicht und rechtliche Verantwortung von Zeugen
Wer als Zeuge auf suchen.expert Informationen veröffentlicht oder anbietet, ist verpflichtet:
wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
keine Spekulationen, Verdächtigungen oder Vorverurteilungen zu äußern,
zwischen Beobachtung und Vermutung klar zu unterscheiden.
⚠️ Achtung:
Bewusst falsche Angaben können strafbar sein, insbesondere:
falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), wenn deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind,
üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).
Die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) betrifft Aussagen als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle. Meineid (§ 154 StGB) setzt einen falschen Eid vor einer zuständigen Stelle voraus. Eine Veröffentlichung auf suchen.expert ist für sich genommen weder eine solche Zeugenaussage noch ein Eid.
4. Keine Bewertung oder rechtliche Einstufung durch suchen.expert
Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen einen Vorfall im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Über eine strafrechtliche Verurteilung entscheiden die zuständigen Gerichte. suchen.expert nimmt keine verbindliche rechtliche Einordnung vor.
suchen.expert:
prüft keine Straftatbestände,
nimmt keine rechtliche Bewertung vor,
bestätigt nicht die Richtigkeit von Zeugenaussagen oder Inseraten.
Alle Inhalte stammen von Nutzern und erfolgen in eigener Verantwortung.
5. Empfehlung bei strafrechtlich relevanten Vorfällen
Bei Verdacht auf eine Straftat – insbesondere bei:
Gewaltverbrechen,
Sexualdelikten,
schweren Unfällen,
Todesfällen oder
Gefährdung von Personen
empfehlen wir dringend:
bei akuter Gefahr den Polizeinotruf 110; bei einem medizinischen Notfall oder Brand die 112,
ohne akuten Notfall die Kontaktaufnahme mit einer Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls die Erstattung einer Strafanzeige.
Die Nutzung von suchen.expert kann dies nicht ersetzen, sondern lediglich unterstützend ergänzen.
Fazit
Die Zeugensuche auf suchen.expert ist ein hilfreiches Instrument zur Vernetzung und Informationsweitergabe.
Sie entbindet jedoch nicht von gesetzlichen Pflichten, insbesondere:
der Wahrheitspflicht,
einer Anzeigepflicht nur dann, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich vorliegen,
der Verantwortung für veröffentlichte Inhalte.
Eine rechtlich korrekte und verantwortungsbewusste Nutzung schützt Zeugen, Betroffene und die Plattform gleichermaßen.