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Zeugensuche, Strafanzeigen und rechtliche Einordnung von Straftaten

Wichtiger Hinweis für Nutzer von suchen.expert

1. Bedeutung der Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen

Bei der Zeugensuche oder der Veröffentlichung von Inseraten zu Vorfällen ist es wichtig zu verstehen, dass das deutsche Strafrecht zwischen Verbrechen und Vergehen unterscheidet (§ 12 StGB).

Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind (z. B. Raub, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung).

Vergehen sind Straftaten, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht sind (z. B. Beleidigung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung).

Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf:

die Art des Strafverfahrens,

die Zuständigkeit der Behörden,

die rechtlichen Pflichten von Zeugen.

2. Zeugensuche auf suchen.expert

suchen.expert stellt eine technische Plattform zur Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe zur Verfügung.
Die Plattform ersetzt keine Strafanzeige, keine polizeiliche Meldung und keine gerichtliche Zeugenaussage.

Wichtig:

Bei schweren Straftaten (Verbrechen) besteht regelmäßig ein erhöhtes öffentliches Interesse an einer unverzüglichen Meldung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Die Zeugensuche über suchen.expert dient ausschließlich der ergänzenden Unterstützung und Vernetzung.

3. Wahrheitspflicht und rechtliche Verantwortung von Zeugen

Wer als Zeuge auf suchen.expert Informationen veröffentlicht oder anbietet, ist verpflichtet:

wahrheitsgemäße Angaben zu machen,

keine Spekulationen, Verdächtigungen oder Vorverurteilungen zu äußern,

zwischen Beobachtung und Vermutung klar zu unterscheiden.

⚠️ Achtung:
Bewusst falsche Angaben können strafbar sein, insbesondere:

Falschaussage (§ 153 StGB),

Meineid (§ 154 StGB) bei Aussagen vor Gericht,

falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).

4. Keine Bewertung oder rechtliche Einstufung durch suchen.expert

Die rechtliche Einordnung eines Vorfalls als Verbrechen oder Vergehen erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

suchen.expert:

prüft keine Straftatbestände,

nimmt keine rechtliche Bewertung vor,

bestätigt nicht die Richtigkeit von Zeugenaussagen oder Inseraten.

Alle Inhalte stammen von Nutzern und erfolgen in eigener Verantwortung.

5. Empfehlung bei strafrechtlich relevanten Vorfällen

Bei Verdacht auf eine Straftat – insbesondere bei:

Gewaltverbrechen,

Sexualdelikten,

schweren Unfällen,

Todesfällen oder

Gefährdung von Personen

empfehlen wir dringend:

sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei (Notruf 110),

oder Erstattung einer formellen Strafanzeige.

Die Nutzung von suchen.expert kann dies nicht ersetzen, sondern lediglich unterstützend ergänzen.

Fazit

Die Zeugensuche auf suchen.expert ist ein hilfreiches Instrument zur Vernetzung und Informationsweitergabe.
Sie entbindet jedoch nicht von gesetzlichen Pflichten, insbesondere:

der Wahrheitspflicht,

der Anzeigepflicht bei schweren Straftaten,

der Verantwortung für veröffentlichte Inhalte.

Eine rechtlich korrekte und verantwortungsbewusste Nutzung schützt Zeugen, Betroffene und die Plattform gleichermaßen.



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