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Rechtliche Hinweise zu Spenden auf suchen.expert

1. Begriff und Charakter von Spenden

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen in Geld- oder Sachform an steuerbegünstigte Körperschaften oder Vereine im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO).
Eine Spende erfolgt ohne Gegenleistung und begründet keinen Anspruch auf Leistungen oder Vorteile des Spendenempfängers.

2. Voraussetzungen für den Spendenempfänger

Spenden dürfen nur an Organisationen geleistet werden, die:

als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind,

über einen gültigen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts verfügen,

zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) berechtigt sind.

Die Verantwortung für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Spendenempfänger.

3. Spendenbescheinigungen und steuerliche Absetzbarkeit

Spender können eine Spende steuerlich geltend machen, sofern ihnen eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
Diese muss insbesondere enthalten:

Name und Anschrift des Zuwendenden,

Betrag und Datum der Zuwendung,

Name, Anschrift und Steuernummer des Spendenempfängers,

den ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um eine Spende handelt.

Die Ausstellung und inhaltliche Richtigkeit der Spendenbescheinigung obliegt allein dem Spendenempfänger.

4. Aufwandsspenden

Neben Geld- und Sachspenden können auch sogenannte Aufwandsspenden steuerlich relevant sein.
Voraussetzungen hierfür sind insbesondere:

ein bestehender, rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Aufwendungsersatz (z. B. Reisekosten),

ein freiwilliger und nachweisbarer Verzicht auf diesen Anspruch,

die Einhaltung der steuerlichen Anforderungen gemäß AO und Einkommensteuerrecht.

Auch hier trägt der Spendenempfänger die Verantwortung für die korrekte Abwicklung und Bescheinigung.

5. Zweckgebundene Spenden

Spenden können zweckgebunden erfolgen.
In diesem Fall ist der Spendenempfänger verpflichtet, die Zuwendung ausschließlich entsprechend dem angegebenen Zweck zu verwenden.

Bei einer zweckwidrigen Verwendung kann dem Spender unter Umständen ein Rückforderungsanspruch zustehen.
Zudem können steuerliche und vereinsrechtliche Konsequenzen drohen.

6. Verantwortung und Haftung

suchen.expert ist kein Spendenempfänger, keine Sammelstelle und keine gemeinnützige Organisation.

Die Plattform übernimmt keine Prüfung der Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung oder Spendenbescheinigungen.

Für die rechtmäßige Verwendung der Spenden, die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sowie die Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist ausschließlich der jeweilige Verein oder die Organisation verantwortlich.

Fehlerhafte Spendenbescheinigungen oder eine unzulässige Mittelverwendung können steuerliche Haftung und den Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen.

7. Empfehlung zur rechtlichen und steuerlichen Beratung

Da das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht komplex ist, wird sowohl Spendern als auch Spendenempfängern empfohlen, sich bei Unklarheiten an:

einen Steuerberater,

einen Lohnsteuerhilfeverein oder

das zuständige Finanzamt

zu wenden.

8. Rolle von suchen.expert

suchen.expert stellt lediglich eine technische Plattform zur Information und Kontaktaufnahme bereit.
Die Plattform ersetzt keine steuerliche Beratung, keine behördliche Prüfung und keine rechtliche Bewertung von Spenden oder Organisationen.



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