Zeugensuche & rechtliche Fragen auf suchen.expert
Muss ich zur Polizei gehen oder reicht ein Inserat auf suchen.expert?
Kurz gesagt:
In vielen Fällen ja – Sie müssen zur Polizei.
suchen.expert ist keine Behörde und ersetzt keine Strafanzeige.
Die Plattform dient ausschließlich der freiwilligen Zeugensuche und Kontaktaufnahme.
Besonders wichtig:
Bei schweren Straftaten (z. B. Gewalt, Sexualdelikte, Raub, schwere Unfälle, Todesfälle) sollten Sie:
sofort die Polizei (110) kontaktieren oder
eine formelle Strafanzeige erstatten.
Die Zeugensuche über suchen.expert kann nur ergänzend genutzt werden.
Wann bin ich verpflichtet, die Polizei zu informieren?
Sie sollten (und müssen in bestimmten Fällen) die Polizei informieren, wenn:
Menschen verletzt wurden,
Leben oder Gesundheit gefährdet sind,
Sie Kenntnis von einem schweren Verbrechen haben (§ 138 StGB),
ein Unfall mit Fahrerflucht oder erheblichem Schaden vorliegt.
Wichtig:
Ein Inserat auf suchen.expert erfüllt keine gesetzliche Anzeigepflicht.
Was darf ich in einem Zeugensuche-Inserat schreiben?
Erlaubt sind:
sachliche, wahrheitsgemäße Beobachtungen,
konkrete Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit,
neutrale Beschreibungen (z. B. Kleidung, Fahrzeug, Ablauf),
klare Trennung zwischen Beobachtung und Vermutung.
Nicht erlaubt sind:
Beschuldigungen oder Vorverurteilungen,
beleidigende, diffamierende oder herabwürdigende Aussagen,
das Veröffentlichen von Namen, Adressen oder Fotos von Personen ohne Einwilligung,
Spekulationen („Der Täter war sicher…“).
Darf ich jemanden öffentlich als Täter bezeichnen?
Nein.
Solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.
Öffentliche Verdächtigungen können strafbar sein (z. B. falsche Verdächtigung, üble Nachrede).
Formulieren Sie stattdessen neutral, z. B.:
„Gesucht werden Zeugen eines Vorfalls am …“
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bewusst falsche Angaben können ernste rechtliche Folgen haben, z. B.:
falsche Verdächtigung (§ 164 StGB),
Falschaussage (§ 153 StGB),
Meineid (§ 154 StGB) (bei gerichtlicher Aussage).
Schreiben Sie nur das, was Sie tatsächlich selbst beobachtet haben.
Bin ich verpflichtet, als Zeuge auszusagen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie von Gericht oder Staatsanwaltschaft geladen werden (§ 48 StPO).
Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B.:
bei nahen Angehörigen (§ 52 StPO),
bei besonderen Berufsgeheimnissen (§ 53 StPO).
suchen.expert ersetzt keine Zeugenvorladung und kann diese nicht verhindern.
Schützt mich suchen.expert als Zeuge?
suchen.expert bietet keinen offiziellen Zeugenschutz.
Bei Bedrohung oder Gefährdung:
wenden Sie sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft,
dort können Zeugenschutzmaßnahmen beantragt werden (§§ 68b, 68c StPO).
Welche Rolle hat suchen.expert bei Strafanzeigen?
suchen.expert:
ist technischer Vermittler,
prüft keine Straftaten,
bewertet keine Schuld oder Tatbestände,
übernimmt keine Haftung für Inserate.
Die Plattform dient ausschließlich der Kontaktaufnahme und Information.
Unser dringender Hinweis
Wenn Sie unsicher sind:
Melden Sie den Vorfall zuerst der Polizei.
Nutzen Sie suchen.expert zusätzlich, um Zeugen zu finden.
Rechtssicherheit schützt Sie, andere Betroffene und die Plattform.