+ Ein Inserat aufgeben
+ Ein Inserat aufgeben
Zeugensuche und rechtliche Verantwortung

Leitfaden für die Nutzung von suchen.expert

Die Plattform suchen.expert bietet Nutzern die Möglichkeit, Zeugen von Unfällen, Straftaten oder sonstigen relevanten Ereignissen zu finden oder selbst als Zeuge Informationen bereitzustellen. Die Plattform dient dabei ausschließlich der Vernetzung und Kontaktaufnahme und ersetzt keine behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Zeugen unterliegen in Deutschland bestimmten gesetzlichen Pflichten und Rechten, die unabhängig von der Nutzung unserer Plattform gelten. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.

1. Relevante gesetzliche Pflichten und Rechte von Zeugen
1.1 Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

Pflicht zur Hilfeleistung:
Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar wäre, macht sich strafbar.

Wichtig:
Hilfeleistung umfasst nicht nur körperliches Eingreifen, sondern auch:

das Absetzen eines Notrufs,

das Alarmieren von Polizei oder Rettungsdiensten,

das Weitergeben wichtiger Informationen.

Beispiel:
Ein Zeuge eines Verkehrsunfalls, der weder hilft noch Hilfe organisiert, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

1.2 Pflicht zur Zeugenaussage (§ 48 ff., § 52 StPO)

Grundsatz:
Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft auszusagen, sofern sie sachdienliche Informationen besitzen.

Pflichten des Zeugen:

Erscheinen zur Vernehmung,

wahrheitsgemäße Aussage,

vollständige Angaben zum bekannten Sachverhalt.

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Zeuge aktiv beteiligt war oder nur Beobachtungen gemacht hat.

1.3 Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 StPO)

Ausnahmen von der Aussagepflicht:
Bestimmte Personen dürfen die Aussage verweigern, insbesondere:

Ehegatten, Lebenspartner, nahe Verwandte (§ 52 StPO),

Berufsgeheimnisträger (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Geistliche) (§ 53 StPO).

Hinweis:
Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt persönliche Bindungen und besondere Vertrauensverhältnisse.

1.4 Schutz von Zeugen (§§ 68b, 68c StPO)

Zeugenschutz:
Wenn Zeugen durch ihre Aussage gefährdet sind, können Schutzmaßnahmen angeordnet werden, z. B.:

Anonymisierung persönlicher Daten,

Einschränkung der Offenlegung von Wohn- oder Aufenthaltsort,

besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der körperlichen und persönlichen Sicherheit von Zeugen.

1.5 Falschaussage und Meineid (§§ 153, 154 StGB)

Strafbarkeit:

§ 153 StGB: vorsätzlich falsche Aussage vor Gericht oder Behörde,

§ 154 StGB: falsche Aussage unter Eid (Meineid).

Konsequenzen:
Falschaussagen können zu erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Die Wahrheitspflicht ist eine zentrale Säule des Rechtsstaats.

1.6 Anzeigepflicht bei schweren Straftaten (§ 138 StGB)

Meldepflicht:
Wer von bestimmten schweren Straftaten (z. B. Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung) Kenntnis erlangt und diese nicht anzeigt, kann sich strafbar machen.

Ziel:
Schutz von Opfern und Verhinderung weiterer Straftaten.

2. Rolle von suchen.expert

suchen.expert ist keine Behörde, kein Ermittlungsorgan und keine Rechtsberatungsstelle.

Die Plattform ersetzt keine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Nutzer handeln eigenverantwortlich für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Angaben.

Die Nutzung der Plattform begründet keine Pflichtverletzung oder Rechtfertigung im Sinne der genannten Gesetze.

3. Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dieser Leitfaden stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information.
Bei konkreten rechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder individuellen Situationen empfehlen wir dringend, einen Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden zu kontaktieren.



loader