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Anforderungen an die Preisangabe auf suchen.expert

Eine transparente und korrekte Preisangabe ist Voraussetzung für faire Angebote und eine vertrauenswürdige Nutzung von suchen.expert. Bitte beachten Sie die folgenden verbindlichen Vorgaben bei der Angabe von Preisen für Dienstleistungen oder Waren.

1. Klare und zutreffende Preisangabe

Im Feld „Belohnung / Preis“ ist der tatsächliche Gesamtpreis oder der Mindestpreis anzugeben, zu dem Sie bereit sind, die Ware oder Dienstleistung abzugeben.

- Wird eine Ware nur in größeren Mengen verkauft, darf kein Einzelpreis angegeben werden.
   Beispiel:
   Verkauf nur ab 10 Stück → zulässig ist der Gesamtpreis (z. B. 10 €),
   nicht der Einzelpreis (z. B. 1 € pro Stück).

- Der angegebene Preis muss dem tatsächlichen Angebot entsprechen.

2. Verwendung des Preises „0 €“

Die Angabe eines Preises von 0 € ist ausschließlich zulässig, wenn der Artikel oder die Dienstleistung tatsächlich kostenlos abgegeben wird.

Eine kostenlose Abgabe darf nicht mit versteckten Kosten, Bedingungen oder Gegenleistungen verbunden sein.

3. Verbot irreführender Preisangaben

Unzulässig sind insbesondere:

- die Angabe von 0 €, wenn tatsächlich ein Entgelt erwartet wird,

- die Kombination von 0 € mit Formulierungen wie:

„Verhandlungspreis“

„VB“

„Handel“

„Preis auf Anfrage“

Preisangaben dürfen nicht täuschen oder missverständlich sein.

4. Ziel der Preisrichtlinien

Diese Vorgaben dienen:

- der Transparenz gegenüber anderen Nutzern,

- der Vermeidung von Missverständnissen,

- der Einhaltung rechtlicher Anforderungen.

Inserate mit unklaren, falschen oder irreführenden Preisangaben können angepasst, deaktiviert oder entfernt werden.


Die Verantwortung für eine korrekte Preisangabe liegt ausschließlich beim jeweiligen Nutzer.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen behält sich suchen.expert weitere Maßnahmen vor.




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