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Rechtlicher Rahmen von Besitz und Eigentum bei Fundsachen

Besitz und Eigentum – rechtliche Grundbegriffe

Im deutschen Recht ist zwischen Besitz und Eigentum strikt zu unterscheiden:

- Besitz (§ 854 BGB) bezeichnet die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.

- Eigentum (§ 903 BGB) beschreibt das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht an einer Sache.

Ein Gegenstand bleibt Eigentum des Eigentümers, auch wenn dieser ihn verliert oder vorübergehend nicht bei sich trägt.
Der Verlust des Besitzes führt nicht automatisch zum Verlust des Eigentums.

Wann liegt eine Fundsache vor?

Eine Fundsache im Sinne der §§ 965 ff. BGB liegt vor, wenn:

- der Eigentümer den Besitz unfreiwillig verloren hat (z. B. durch Vergessen oder Verlieren), und

- der Gegenstand nicht mehr im Herrschaftsbereich des Eigentümers steht.

Es ist unerheblich, ob der Gegenstand Identifikationsmerkmale (z. B. Namen, Ausweise, Seriennummern) aufweist.
Solche Merkmale erleichtern lediglich die Ermittlung des Eigentümers, ändern aber nichts am Charakter als Fundsache.

Keine Fundsache: Unbeaufsichtigtes, aber nicht verlorenes Eigentum

Keine Fundsache liegt vor, wenn der Eigentümer:

- den Gegenstand bewusst an einem bestimmten Ort zurückgelassen hat und

- jederzeit mit einer Rückkehr gerechnet werden kann.

Beispiele:

- eine Tasche, die kurzzeitig neben einer Parkbank steht,

- ein Handy, das sichtbar auf einem Tisch im Café liegt.

In solchen Fällen besteht weiterhin ein fortbestehender Besitzwille des Eigentümers.
Die Wegnahme eines solchen Gegenstandes kann strafrechtlich relevant sein (z. B. § 242 StGB).

Pflichten des Finders

Wer eine verlorene Sache findet, ist gesetzlich verpflichtet:

- den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern dieser bekannt oder leicht ermittelbar ist (§ 965 Abs. 1 BGB),

andernfalls den Fund bei der zuständigen Behörde (z. B. Fundbüro) anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB).

- Der Finder darf die Sache nicht eigenmächtig behalten, verkaufen oder weitergeben.

Rolle von suchen.expert

suchen.expert ist keine Behörde und keine offizielle Fundstelle im Sinne des § 965 Abs. 2 BGB.

Die Plattform dient ausschließlich der freiwilligen, ergänzenden Veröffentlichung von Inseraten, um Finder und Eigentümer miteinander in Kontakt zu bringen.
Die Nutzung von suchen.expert ersetzt nicht die gesetzlichen Pflichten des Finders oder Eigentümers.

Eine rechtliche Prüfung von Besitz- oder Eigentumsverhältnissen erfolgt nicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen rechtlichen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Bei Unsicherheiten über die rechtliche Einordnung eines Fundes oder die eigenen Pflichten empfiehlt sich die Konsultation einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.






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