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Meldung von Inhalten („Problem melden“)

Meldung rechtswidriger oder missbräuchlicher Inhalte

Nutzer und Dritte haben die Möglichkeit, mutmaßlich rechtswidrige, irreführende oder missbräuchliche Inhalte auf der Plattform suchen.expert zu melden.

Zu diesem Zweck ist bei jedem Inserat sowie an geeigneten Stellen der Plattform eine Funktion „Problem melden“ verfügbar.

Was kann gemeldet werden?

Insbesondere können gemeldet werden:

- rechtswidrige Inhalte (z. B. Verstöße gegen Strafgesetze, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte),

- betrügerische oder irreführende Inserate,

- verbotene Waren oder Dienstleistungen,

- Hassrede, Diskriminierung oder beleidigende Inhalte,

- Spam, Mehrfachinserate oder sonstiger Missbrauch der Plattform.

Ablauf der Meldung

Die Meldung erfolgt über ein Online-Formular und enthält:

- eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Inhalts (z. B. Inserat-ID oder URL),

- eine kurze Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts,

- optional Kontaktdaten des meldenden Nutzers.

Die Meldung kann anonym erfolgen, soweit keine Rückfragen erforderlich sind.

Prüfung und Maßnahmen

Suchen Technology Services prüft jede eingehende Meldung unverzüglich und sorgfältig gemäß den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) und des Digital-Dienste-Gesetzes (DDG).

Ergibt die Prüfung, dass ein Verstoß vorliegt, können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Entfernung oder Sperrung des betroffenen Inhalts,

- vorübergehende Einschränkung der Sichtbarkeit,

- Verwarnung oder Sperrung des Nutzerkontos.

Information der Beteiligten

Betroffene Nutzer werden – soweit gesetzlich vorgesehen – über die getroffene Maßnahme und deren wesentliche Gründe informiert („Statement of Reasons“ gemäß Art. 17 DSA).
Meldende Personen erhalten eine Bestätigung über den Eingang der Meldung und – sofern möglich – eine Information über das Ergebnis der Prüfung.

Kein allgemeiner Überwachungsauftrag

Die Bereitstellung der Meldefunktion begründet keine allgemeine Pflicht zur Vorab-Überwachung von Inhalten. Eine Haftung entsteht erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung und bei Nichtreaktion im gesetzlich vorgesehenen Rahmen (§ 7 DDG).




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