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Hinweise für Privatpersonen auf suchen.expert

Wann gelten Sie als Privatperson?

Wenn Sie auf suchen.expert inserieren, werden Sie in der Regel als Privatperson eingestuft, wenn Sie:

1. gelegentlich Gegenstände aus Ihrem persönlichen Besitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen, oder

2. Waren erwerben und veräußern, die ausschließlich für den privaten oder familiären Gebrauch bestimmt waren.

Entscheidend ist, dass keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und keine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.

Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit

In vielen Rechtsordnungen – auch in Deutschland – gelten Personen, die nur sporadisch und ohne kommerzielle Absicht verkaufen, nicht als gewerbliche Anbieter (§ 14 BGB).

⚠️ Wichtig:
Die angebotenen Artikel müssen tatsächlich aus Ihrem Privatvermögen stammen.
Der Weiterverkauf von Waren, die gezielt zum Verkauf erworben wurden, kann zur Einstufung als gewerblicher Anbieter führen – mit entsprechenden rechtlichen Pflichten.

Erleichterungen für Privatverkäufer

Im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern unterliegen Privatpersonen nicht denselben umfangreichen Verbraucherschutzpflichten. In der Regel besteht keine Pflicht zu:

- detaillierten Preisangaben nach der PAngV
- einem Impressum nach § 5 DDG
- der Gewährung einer gesetzlichen Sachmängelhaftung (bei wirksamem Ausschluss)

Dies gilt jedoch nur, solange tatsächlich privat gehandelt wird.

Wichtige gesetzliche Grundlagen für Privatpersonen (Deutschland)

1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB)
Beim Verkauf kommt ein Kaufvertrag zustande, der Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer begründet.

2. Haftung für Sachmängel

- Gewährleistungsausschluss (§ 444 BGB)
   Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen – aber nicht bei Arglist.

- Arglistiges Verschweigen (§ 444 BGB)
   Wer einen bekannten Mangel bewusst verschweigt, haftet trotz Ausschluss.

- Kenntnis des Käufers (§ 442 BGB)
   Ist dem Käufer der Mangel bei Vertragsschluss bekannt, entfallen Gewährleistungsrechte.

3. Steuerrecht – private Veräußerungsgeschäfte

§ 23 Einkommensteuergesetz (EStG)

- Gelegentliche private Verkäufe sind grundsätzlich steuerfrei.
- Steuerpflichtig wird ein Verkauf, wenn:
      - zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 12 Monate liegen und
      - der Gewinn über 600 € pro Jahr beträgt.

4. Datenschutz

Auch Privatpersonen müssen den Datenschutz beachten:

- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Art. 6 DSGVO – Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Rechtsgrundlage

Persönliche Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang weitergegeben werden.

5. Jugendschutz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Beim Anbieten oder Verkaufen von altersbeschränkten Produkten (z. B. Filme, Spiele, Alkohol) sind die gesetzlichen Altersvorgaben zwingend einzuhalten.

6. Verbotene und eingeschränkte Waren

Der Verkauf bestimmter Gegenstände ist auch für Privatpersonen unzulässig, u. a.:

- Waffenrecht – WaffG
- Betäubungsmittel – BtMG
- Strafrecht – StGB:
     - Diebstahl (§ 242 StGB)
     - Hehlerei (§ 259 StGB)

Der Verkauf gestohlener oder verbotener Waren ist strafbar.

7. Urheberrecht

- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
- Strafvorschriften (§§ 106 ff. UrhG)

Der Verkauf von Raubkopien oder unzulässigen Vervielfältigungen ist verboten.

8. Anbieterkennzeichnung – wichtiges Update

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Eine Impressumspflicht nach § 5 DDG besteht nur, wenn Sie geschäftsmäßig handeln (also gewerblich auftreten).
Privatverkäufer auf suchen.expert sind hiervon in der Regel nicht betroffen.

Fazit

Als Privatperson auf suchen.expert profitieren Sie von vereinfachten rechtlichen Anforderungen.
Dennoch sind Sie verpflichtet, ehrlich, rechtmäßig und verantwortungsvoll zu handeln.

Ein bewusster Umgang mit Ihren Rechten und Pflichten schützt Sie vor rechtlichen Problemen und trägt zu einer vertrauenswürdigen Plattform für alle Nutzer bei.

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.



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