Rechtliche Hinweise zu verlorenen und gefundenen Gegenständen auf suchen.expert
1. Keine Verifikation durch suchen.expert
suchen.expert nimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung vor, ob ein über die Plattform gemeldeter Fundgegenstand rechtmäßig aufgefunden wurde oder ob dem Finder Besitz- oder Eigentumsrechte zustehen.
Insbesondere erfolgt keine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse oder der Umstände des Auffindens.
2. Keine amtliche Fundstelle (§ 965 Abs. 2 BGB)
suchen.expert ist keine Fundbehörde und keine amtliche Fundstelle im Sinne des § 965 Abs. 2 BGB.
Die Plattform ist nicht berechtigt, gesetzliche Fundanzeigen entgegenzunehmen oder behördliche Aufgaben zu übernehmen.
3. Keine Erfüllung gesetzlicher Anzeigepflichten
Die Veröffentlichung einer Fundsache auf suchen.expert ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Fundanzeige nach § 965 BGB.
Finder bleiben verpflichtet, eine Fundsache unverzüglich bei der zuständigen Stelle (z. B. Fundbüro, Gemeinde oder Polizei) anzuzeigen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
4. Zweck der Plattform
Zweck von suchen.expert ist es, eine ergänzende digitale Informations- und Kontaktplattform bereitzustellen, um Finder und Verlierer miteinander in Kontakt zu bringen und die Wiederauffindung verlorener Gegenstände zu erleichtern.
Eine rechtliche Prüfung oder Entscheidung über Herausgabe-, Eigentums- oder Besitzansprüche erfolgt nicht.
5. Gesetzliche Rechte und Pflichten (§§ 965 ff. BGB)
Die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Findern und Verlierern gemäß §§ 965 bis 984 BGB bleiben durch die Nutzung der Plattform unberührt.
Dies betrifft insbesondere:
- die Anzeigepflicht des Finders (§ 965 BGB),
- die Verwahrungs- und Sorgfaltspflichten (§ 966 BGB),
- den Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB),
- sowie weitere gesetzliche Regelungen zum Eigentumserwerb.
6. Haftungsausschluss
suchen.expert haftet nicht für Streitigkeiten, Ansprüche oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entstehen, insbesondere nicht für:
- Auseinandersetzungen über Eigentums- oder Besitzrechte,
- falsche oder missbräuchliche Fundmeldungen,
- die Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten durch Nutzer.
Eine Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Verantwortlichkeit der Nutzer
Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und rechtmäßige Angaben zu Fundsachen zu machen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Bei rechtlichen Unsicherheiten wird empfohlen, sich an die zuständige Behörde oder einen rechtskundigen Berater zu wenden.