Was bedeutet der Status „Abgelehnt“?
Der Status „Abgelehnt“ bedeutet, dass das Inserat in seiner aktuell eingereichten Form nicht veröffentlicht beziehungsweise nicht erneut freigegeben wurde.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Benutzerkonto gesperrt ist. Sie kann sich auf einen einzelnen Bestandteil oder auf mehrere Angaben des Inserats beziehen, beispielsweise auf:
- den Titel,
- die Beschreibung,
- den Preis oder die Belohnung,
- Bilder und Dateien,
- Inseratstyp, Kategorie, Situation oder Ort,
- Kontaktdaten,
- externe Links,
- den tatsächlichen Gegenstand des Angebots,
- gesetzliche oder plattformbezogene Anforderungen.
Entscheidend ist der beim konkreten Inserat angezeigte Ablehnungsgrund.
Wo finde ich den Ablehnungsgrund?
Melden Sie sich mit dem Konto an, über das das Inserat erstellt wurde. Öffnen Sie anschließend Meine Inserate und wechseln Sie zum Bereich „Abgelehnt“. Öffnen Sie den betreffenden Eintrag und prüfen Sie:
- die Inserat-ID,
- den aktuellen Status,
- den angezeigten Ablehnungsgrund,
- betroffene Textstellen,
- beanstandete Bilder oder Links,
- das Datum der letzten Einreichung oder Bearbeitung.
Lesen Sie den vollständigen Hinweis. Korrigieren Sie nicht nur das erste erkennbare Problem, wenn weitere Punkte genannt werden.
Welche Art von Korrektur ist erforderlich?
Je nach Ablehnungsgrund kommen unterschiedliche Lösungen infrage:
- Bearbeitbare Angaben korrigieren: Titel, Beschreibung, Preis, Bilder oder Links können möglicherweise im bestehenden Inserat überarbeitet werden.
- Neues Inserat erstellen: Wenn Inseratstyp, Kategorie, Situation oder Ort falsch ausgewählt wurden, kann ein neuer Eintrag erforderlich sein.
- Angebot nicht erneut einstellen: Wenn der tatsächliche Gegenstand gesetzlich oder nach den Plattformregeln unzulässig ist, lässt sich das Problem nicht durch eine andere Formulierung beheben.
- Support kontaktieren: Wenn kein verständlicher Grund angezeigt wird oder eine erforderliche Änderung technisch nicht möglich ist, sollte der Vorgang geprüft werden.
Erstellen Sie nicht sofort mehrere leicht veränderte Inserate. Prüfen Sie zuerst, ob der vorhandene Eintrag korrigiert werden kann.
Ablehnung aufgrund einer falschen Preis- oder Belohnungsangabe
Der im vorgesehenen Preis- oder Belohnungsfeld eingetragene Betrag muss vollständig, nachvollziehbar und mit der Beschreibung vereinbar sein.
Prüfen Sie insbesondere:
- Ist der Betrag vollständig eingegeben?
- Wurde versehentlich eine Ziffer ausgelassen?
- Stimmen Preisfeld und Beschreibung überein?
- Entspricht der angegebene Preis den tatsächlichen Angebotsbedingungen?
- Sind unvermeidbare Zusatzkosten erkennbar?
- Ist bei mehreren Artikeln klar, ob der Preis für einen einzelnen Artikel oder für das gesamte Set gilt?
- Wird ein kostenloses Angebot tatsächlich ohne verpflichtende spätere Zahlung angeboten?
- Wird ein Verhandlungspreis nicht irreführend als kostenlos oder nahezu kostenlos dargestellt?
- Entspricht die verwendete Währung den Angaben und Auswahlmöglichkeiten der Plattform?
Verwenden Sie keinen künstlich niedrigen Betrag, nur damit das Inserat in der Suche günstiger erscheint. Wenn ein ungewöhnlich niedriger Preis einen nachvollziehbaren Grund hat, können Sie diesen sachlich in der Beschreibung erklären.
Ablehnung aufgrund von Kontaktdaten
E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift dürfen weder im Titel noch im Beschreibungstext eines Inserats stehen.
Entfernen Sie solche Angaben auch dann, wenn sie:
- mit Leerzeichen oder Sonderzeichen getrennt wurden,
- teilweise ausgeschrieben sind,
- über eine Aufforderung wie „Rufen Sie mich an“ eingebunden wurden,
- in einem Bild oder QR-Code enthalten sind,
- zur Umgehung der vorgesehenen Kontaktfunktionen dienen.
Nutzen Sie für Fragen und Absprachen vorzugsweise die Nachrichtenfunktion von suchen.expert. So bleibt die Kommunikation nachvollziehbar und wichtige Einzelheiten können später leichter wiedergefunden werden.
Die für das Inserat vorgesehenen Standort-, Profil- und Unternehmensfelder können weiterhin verwendet werden. Kontaktdaten in diesen vorgesehenen Feldern gehören nicht zusätzlich in den öffentlichen Titel oder Beschreibungstext.
Sind Social-Media-Profile und externe Links grundsätzlich verboten?
Nein. Ein Inserat sollte nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil es einen sachlich passenden Social-Media-Link enthält.
Benutzernamen oder Links zu Social-Media-Profilen können verwendet werden, wenn:
- das Profil zum tatsächlichen Angebot gehört,
- der Link sein Ziel klar erkennen lässt,
- die verlinkten Inhalte vertrauenswürdig sind,
- dort zusätzliche Bilder, Arbeitsbeispiele oder Unternehmensinformationen gezeigt werden,
- der Link nicht zu irreführenden, betrügerischen oder unzulässigen Inhalten führt,
- der Link nicht zur Umgehung von Plattformregeln verwendet wird.
Die wesentlichen Informationen zum Angebot müssen weiterhin direkt im Inserat stehen. Interessenten sollten das Angebot verstehen können, ohne zuerst eine externe Seite öffnen zu müssen.
Fordern Sie Nutzer über externe Links nicht zur Eingabe von Passwörtern, Zahlungsdaten, Sicherheitscodes oder unnötigen persönlichen Dokumenten auf. Fragen und Absprachen zum Inserat sollten möglichst innerhalb der Plattform geführt werden.
Ablehnung aufgrund eines falschen Inseratstyps, einer falschen Kategorie, Situation oder eines falschen Ortes
Inseratstyp, Kategorie, Situation und Ort können nach dem Einreichen zur Überprüfung nicht mehr geändert werden.
Eine falsche Grundauswahl lässt sich nicht dadurch korrigieren, dass im Beschreibungstext eine andere Kategorie, Situation oder ein anderer Ort genannt wird.
Wenn eines dieser Felder falsch ist:
- prüfen Sie die richtige Auswahl sorgfältig,
- speichern Sie bei Bedarf Ihre eigenen Texte und Bilder,
- erstellen Sie ein neues Inserat mit den richtigen Grunddaten,
- prüfen Sie, ob der abgelehnte Eintrag noch benötigt wird,
- vermeiden Sie parallele oder nahezu identische Duplikate,
- versuchen Sie nicht, die falsche Auswahl durch unklare Formulierungen zu verschleiern.
Ablehnung aufgrund eines unklaren oder irreführenden Textes
Titel und Beschreibung müssen den tatsächlichen Inhalt des Inserats wiedergeben.
Prüfen Sie:
- Ist bereits im Titel erkennbar, worum es geht?
- Wird der tatsächliche Gegenstand oder die tatsächliche Leistung beschrieben?
- Stimmen Titel, Beschreibung, Preis und Bilder überein?
- Sind Zustand, Umfang, Menge und Verfügbarkeit nachvollziehbar?
- Werden bekannte Mängel genannt?
- Sind Datum und zeitabhängige Angaben aktuell?
- Werden verpflichtende Bedingungen oder Kosten verschwiegen?
- Enthält der Text unbelegte Garantien oder Erfolgsaussagen?
- Werden sachfremde Suchbegriffe oder übermäßige Wiederholungen verwendet?
- Wird ein anderes Produkt oder eine andere Dienstleistung angeboten als im Titel angekündigt?
Entfernen Sie keine einzelnen Wörter, wenn der problematische Inhalt dadurch weiterhin bestehen bleibt. Die Korrektur muss den tatsächlichen Ablehnungsgrund beheben.
Ablehnung aufgrund von Bildern oder Dateien
Bilder müssen zum Inserat gehören und dürfen keinen falschen Eindruck über das Angebot vermitteln.
Entfernen oder ersetzen Sie Bilder, die:
- einen anderen Gegenstand oder eine andere Leistung zeigen,
- nicht den tatsächlichen Zustand wiedergeben,
- fremde Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen,
- unbeteiligte Personen ohne ausreichende Zustimmung zeigen,
- private Anschriften oder Versandetiketten enthalten,
- vollständige Ausweis-, Konto-, Karten-, Serien- oder IMEI-Nummern zeigen,
- Passwörter, Zugangscodes, QR-Codes oder Sicherheitsmerkmale offenlegen,
- unzulässige Kontaktdaten enthalten,
- nicht zum Zweck des Inserats passen.
Verwenden Sie möglichst eigene, aktuelle und aussagekräftige Bilder. Wenn ein Bild nur als Beispiel dient, darf es nicht so dargestellt werden, als zeige es den tatsächlichen Gegenstand.
Ablehnung aufgrund eines unzulässigen oder beschränkten Angebots
Nicht jedes Angebot kann durch eine sprachliche Überarbeitung zulässig gemacht werden.
Prüfen Sie insbesondere:
- ob der Gegenstand rechtmäßig angeboten werden darf,
- ob die Dienstleistung eine behördliche Erlaubnis oder fachliche Qualifikation voraussetzt,
- ob erforderliche Nachweise vorhanden sind,
- ob das Angebot Rechte anderer Personen verletzt,
- ob gefährliche, betrügerische oder irreführende Inhalte enthalten sind,
- ob das Inserat gegen die Nutzungsbedingungen oder ergänzende Richtlinien verstößt.
Ein unzulässiges Angebot darf nicht:
- unter einer allgemeineren Kategorie versteckt werden,
- mit einer harmloseren Bezeichnung erneut eingestellt werden,
- in mehrere leicht veränderte Inserate aufgeteilt werden,
- über externe Links oder Bilder angeboten werden,
- nach einer Ablehnung unverändert erneut eingereicht werden.
Ablehnung aufgrund diskriminierender oder beleidigender Inhalte
Anforderungen und Beschreibungen müssen sachlich formuliert sein. Diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder anderweitig rechtswidrige Inhalte können zur Ablehnung führen.
Bei Stellenangeboten oder Dienstleistungen sollten Anforderungen nur genannt werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit notwendig und rechtlich zulässig sind.
Vermeiden Sie pauschale Vorgaben in Bezug auf:
- ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen,
- Geschlecht,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter,
- sexuelle Identität,
- Staatsangehörigkeit oder Muttersprache, wenn stattdessen die tatsächlich benötigte Fähigkeit beschrieben werden kann.
Ablehnung wegen eines doppelten oder ausgetauschten Angebots
Erstellen Sie nicht mehrere Inserate mit demselben oder nahezu demselben Inhalt, um eine Ablehnung zu umgehen oder zusätzliche Sichtbarkeit zu erhalten.
Vermeiden Sie insbesondere:
- dasselbe Angebot unter leicht veränderten Titeln,
- dieselben Bilder in mehreren gleichartigen Inseraten,
- wiederholtes Löschen und sofortiges Neuerstellen desselben Angebots,
- den Austausch des ursprünglichen Produkts gegen einen anderen Artikel,
- den Austausch einer Dienstleistung gegen eine andere Leistung,
- das Ändern des Inseratszwecks nach der Einreichung,
- die Verwendung einer unpassenden Kategorie für zusätzliche Reichweite.
Wenn sich das Angebot wesentlich geändert hat, prüfen Sie, ob ein neues Inserat mit den richtigen Grunddaten erforderlich ist.
Was sollte ich vor der erneuten Einreichung prüfen?
Kontrollieren Sie das vollständige Inserat und nicht nur die zuerst beanstandete Stelle.
Vor der erneuten Einreichung sollte gelten:
- Der angezeigte Ablehnungsgrund wurde tatsächlich behoben.
- Titel, Beschreibung, Preis und Bilder beziehen sich auf dasselbe Angebot.
- Alle Angaben sind aktuell, vollständig und widerspruchsfrei.
- Inseratstyp, Kategorie, Situation und Ort passen zum tatsächlichen Zweck.
- Im Titel und Beschreibungstext stehen keine unzulässigen Kontaktdaten.
- Zulässige externe Links passen zum Angebot und sind nicht irreführend.
- Persönliche und vertrauliche Daten wurden entfernt.
- Rechte Dritter werden beachtet.
- Das Angebot verstößt nicht gegen Plattformregeln oder geltendes Recht.
- Es existiert kein paralleles identisches Inserat.
Was passiert nach der erneuten Einreichung?
Nutzen Sie nach der Korrektur „Veröffentlichen“ oder die aktuell angezeigte Funktion zum erneuten Einreichen. Das Inserat kann anschließend im Bereich „Ausstehend“ erscheinen.
Für die Prüfung besteht keine zugesagte feste Bearbeitungsdauer. Verwenden Sie deshalb keine Angaben wie „innerhalb von 60 Minuten“ oder „spätestens nach zwei Tagen“.
Eine erneute Einreichung garantiert keine Freigabe. Das Inserat kann:
- freigegeben werden,
- wegen desselben nicht vollständig behobenen Problems erneut abgelehnt werden,
- wegen eines weiteren erkannten Problems abgelehnt werden,
- zusätzliche Angaben oder Nachweise erfordern.
Prüfen Sie den aktuellen Status unter Meine Inserate. Reichen Sie dasselbe Inserat nicht mehrfach schnell hintereinander ein, nur weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Wann sollte ich den Support kontaktieren?
- kein verständlicher Ablehnungsgrund angezeigt wird,
- der angezeigte Grund nicht zum Inhalt des Inserats passt,
- eine notwendige Bearbeitungsfunktion fehlt,
- ein Feld technisch nicht geändert werden kann,
- das Inserat nach einer Korrektur einen unerwarteten Status zeigt,
- Sie eine Moderationsentscheidung prüfen lassen möchten.
Geben Sie möglichst an:
- die Inserat-ID,
- den Titel des Inserats,
- den aktuellen Status,
- den angezeigten Ablehnungsgrund,
- welche Änderungen bereits vorgenommen wurden,
- welches Feld oder welche Funktion nicht verfügbar ist,
- gegebenenfalls einen bereinigten Screenshot.
Senden Sie keine Passwörter, Einmalcodes, vollständigen Aktivierungs- oder Zurücksetzungslinks, Sitzungscookies oder unaufgefordert vollständige Ausweisdokumente.
Der Support kann den Vorgang anhand der geltenden Regeln prüfen. Eine Freigabe oder ein bestimmter Bearbeitungszeitpunkt kann jedoch nicht garantiert werden.