Wenn Sie feststellen, dass Fotos, an denen Sie Rechte besitzen oder auf denen Sie erkennbar abgebildet sind, von einem anderen Nutzer verwendet werden, sollten Sie die Verwendung zunächst dokumentieren und anschließend melden. Ob die Nutzung tatsächlich unzulässig ist, hängt von den Rechten am Foto, bestehenden Erlaubnissen und dem konkreten Zusammenhang ab.
Prüfen Sie zunächst, welche Rechte oder Erlaubnisse bestehen
Klären Sie zuerst, ob Sie das Foto selbst aufgenommen haben, Ihnen entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden oder Sie aus einem anderen Grund berechtigt sind, gegen die Verwendung vorzugehen. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Vereinbarungen mit Fotografen, Auftraggebern, Arbeitgebern, Agenturen oder Bilddatenbanken. Auch eine frühere Zustimmung zur Nutzung kann relevant sein.
Der Besitz des abgebildeten Gegenstands oder einer Bilddatei bedeutet nicht automatisch, dass auch die Rechte am Foto bestehen. Umgekehrt darf ein Foto nicht allein deshalb beliebig verwendet werden, weil es bereits öffentlich zugänglich war. Ob eine konkrete Nutzung erlaubt ist, hängt unter anderem von der Urheberschaft, eingeräumten Nutzungsrechten, Einwilligungen und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.
Sichern Sie die Verwendung und Ihre Nachweise
Dokumentieren Sie das betroffene Inserat möglichst zeitnah. Speichern oder notieren Sie die Inserat-ID, den Titel und Link, den Profilnamen des veröffentlichenden Nutzers, das Datum und den ungefähren Zeitpunkt der Feststellung sowie die Position der betroffenen Bilder im Inserat.
Erstellen Sie aussagekräftige Screenshots oder eine PDF-Ausgabe, auf denen nach Möglichkeit das vollständige Inserat, der Profilname, die Inserat-ID oder der Link und die betreffenden Bilder erkennbar sind.
Bewahren Sie außerdem Ihre Originaldateien und vorhandene Nachweise auf. Dazu können RAW-Dateien, ursprüngliche Bilddateien, Metadaten, frühere Veröffentlichungen, Verträge, Lizenzen, Rechnungen oder Nachrichten zur Entstehung und erlaubten Verwendung gehören.
Verändern Sie die Originaldateien nicht. Metadaten und frühere Veröffentlichungen können die Prüfung unterstützen, sind für sich allein aber nicht in jedem Fall ein abschließender Nachweis.
Melden Sie das betroffene Inserat
Öffnen Sie das Inserat und nutzen Sie die dort angebotene Funktion „Problem melden“. Beschreiben Sie sachlich, welches Foto betroffen ist, weshalb Sie von einer unberechtigten Verwendung ausgehen und worauf sich Ihre Berechtigung stützt.
Ist das Inserat nicht mehr erreichbar oder benötigen Sie zusätzliche Unterstützung, verwenden Sie das Kontaktformular. Geben Sie vorhandene Inserat-IDs, frühere Links, Titel und andere eindeutige Angaben trotzdem an. Sind mehrere Inserate betroffen, erstellen Sie eine übersichtliche Zuordnung. Führen Sie für jedes Inserat den Link oder die ID, den Titel, das betreffende Profil, das jeweils verwendete Foto und den dazugehörigen Nachweis an. Dadurch können die einzelnen Fundstellen leichter geprüft werden.
Was suchen.expert prüfen und veranlassen kann
suchen.expert kann eine Meldung anhand der verfügbaren Angaben, der geltenden Regeln und der vorgelegten Nachweise prüfen. Je nach Ergebnis können zusätzliche Informationen angefordert und die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Maßnahmen ergriffen werden. Dazu können beispielsweise die Einschränkung oder Entfernung von Inhalten sowie Beschränkungen eines Nutzerkontos gehören. Eine Meldung garantiert weder eine sofortige Entfernung noch ein bestimmtes Prüfungsergebnis. Die Plattform entscheidet nicht verbindlich über Urheberrechte oder private Ansprüche, spricht keinen Schadensersatz zu und kann nicht gewährleisten, dass ein Bild künftig nirgendwo erneut veröffentlicht wird. Eine Moderationsentscheidung ersetzt keine gerichtliche Klärung.
Kontaktieren Sie den anderen Nutzer nur, wenn dies sinnvoll und sicher ist
Sie können den anderen Nutzer optional über die Nachrichtenfunktion sachlich auf die mögliche unberechtigte Nutzung hinweisen. Benennen Sie das Foto und das Inserat eindeutig, erläutern Sie knapp Ihre Berechtigung und bitten Sie um Entfernung oder um eine Erklärung, auf welcher Grundlage das Bild verwendet wird.
Verzichten Sie auf Drohungen, Beleidigungen und öffentliche Anschuldigungen. Fordern Sie keine Zahlungen oder persönlichen Dokumente, wenn Sie die rechtliche Grundlage nicht sicher beurteilen können.
Bei Bedrohungen, Erpressung, Belästigung oder einem anderen Sicherheitsrisiko sollten Sie von einer direkten Kontaktaufnahme absehen und die zuständigen Stellen einschalten.
Unterscheiden Sie zwischen den betroffenen Rechten
Beim Urheberrecht geht es um das Foto als Werk oder geschütztes Lichtbild und um die daran bestehenden Nutzungsrechte. Maßgeblich kann insbesondere sein, wer das Foto aufgenommen hat und welche Nutzungsrechte anschließend eingeräumt wurden.
Zeigt das Foto Sie oder eine andere identifizierbare Person, können zusätzlich Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild betroffen sein. § 22 Kunsturhebergesetz enthält hierzu den Grundsatz der Einwilligung. Ob eine Einwilligung erforderlich ist oder eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Marken- und Eigentumsfragen sind davon zu unterscheiden. Die Abbildung eines Logos oder eines Markenprodukts ist nicht automatisch eine Markenrechtsverletzung. Ebenso überträgt das Eigentum an einem abgebildeten Gegenstand nicht automatisch die Rechte am Foto.
Geben Sie in Ihrer Meldung deshalb möglichst genau an, welches Recht nach Ihrer Einschätzung betroffen ist, ohne eine ungeklärte Rechtsverletzung als bereits erwiesene Tatsache darzustellen.
Wenn das Foto Sie oder andere Personen zeigt
Sind Sie selbst erkennbar abgebildet, weisen Sie in der Meldung ausdrücklich darauf hin. Geben Sie an, ob und in welchem Umfang Sie einer Veröffentlichung zugestimmt haben oder weshalb Sie davon ausgehen, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt.
Bei Bildern von Kindern, intimen Aufnahmen oder anderen besonders sensiblen Situationen sollten Sie nur die für die Prüfung erforderlichen Angaben übermitteln und frühzeitig fachkundige Hilfe erwägen.
Sind ausschließlich andere Personen betroffen, können diese eigene Rechte haben und sollten die Verwendung möglichst selbst melden oder Sie ausdrücklich zur Vertretung bevollmächtigen. Veröffentlichen oder versenden Sie das Bild nicht unnötig weiter, nur um die Beanstandung zu belegen.
Bei erneuter Veröffentlichung
Wird das Foto nach einer Entfernung erneut veröffentlicht, sichern Sie auch die neue Fundstelle und melden Sie das neue Inserat. Verweisen Sie auf frühere Meldungen und geben Sie, soweit vorhanden, deren Datum, die damalige Inserat-ID oder andere Referenzangaben an.
Jede neue Veröffentlichung kann gesondert geprüft werden. Eine frühere Entfernung führt nicht automatisch zu einer dauerhaften Überwachung aller künftig veröffentlichten Inhalte.
Erscheint das Foto zusätzlich in sozialen Netzwerken, auf anderen Plattformen oder auf fremden Websites, müssen Sie die Verwendung auch dem jeweiligen Betreiber melden. suchen.expert kann Inhalte außerhalb der eigenen Plattform nicht entfernen.
Schützen Sie persönliche Daten und vermeiden Sie öffentliche Vorwürfe
Übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Veröffentlichen Sie keine privaten Namen, Anschriften, Ausweisdaten, Nachrichten oder unbelegten Beschuldigungen in einem Inserat, Profil, einer Bewertung oder einem anderen öffentlich sichtbaren Bereich.
Vollständige Ausweiskopien oder andere besonders sensible Dokumente sollten Sie nicht unaufgefordert versenden. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wann rechtlicher Rat sinnvoll ist
Fachkundiger rechtlicher Rat kann besonders sinnvoll sein, wenn die Bilder geschäftlich oder wiederholt verwendet werden, ein erheblicher Schaden droht, die Veröffentlichung trotz Aufforderung fortgesetzt wird, die Rechtslage unklar ist oder mehrere Länder betroffen sind.
Dabei kann geprüft werden, ob und gegen wen beispielsweise Unterlassungs-, Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche bestehen. Einen allgemeinen Überblick zur Durchsetzung solcher Rechte bietet das Deutsche Patent- und Markenamt. Bei akuter Gefahr, Bedrohung oder Erpressung wenden Sie sich unverzüglich an die Polizei. In dringenden Fällen erreichen Sie die Polizei in Deutschland unter 110. Warten Sie in einer solchen Situation nicht auf den Abschluss einer Plattformprüfung.