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Plattformregeln und gesetzliche Vorgaben unterscheiden
Inserate auf suchen.expert müssen sachlich, respektvoll und frei von unzulässiger Benachteiligung sein. Diese Anforderung ergibt sich zum einen aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Plattformregeln. Zum anderen können je nach Inhalt und Zweck des Inserats gesetzliche Diskriminierungsverbote gelten.
Die Plattformregeln können einen breiteren Schutz vor diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalten vorsehen als eine einzelne gesetzliche Vorschrift. Ein Inserat kann daher gegen die Nutzungsregeln verstoßen, auch wenn im konkreten Einzelfall nicht jede Vorschrift des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unmittelbar anwendbar ist.
Umgekehrt bedeutet eine Freigabe durch suchen.expert nicht, dass die rechtliche Zulässigkeit des Inserats verbindlich bestätigt wurde.

Den Anwendungsbereich des AGG richtig einordnen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht automatisch in gleicher Weise für jeden Text und jede private Interaktion. Sein Anwendungsbereich hängt insbesondere davon ab, ob es um Beschäftigung, bestimmte zivilrechtliche Geschäfte, Wohnraum, öffentlich angebotene Waren oder Dienstleistungen oder einen anderen Sachverhalt geht.
Besonders relevant ist das AGG bei:
- Stellenanzeigen und Auswahlverfahren,
- Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,
- bestimmten öffentlich angebotenen Waren und Dienstleistungen,
- bestimmten Versicherungs- und Massengeschäften,
- Wohnraumangeboten unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Für einzelne private Verkäufe, persönliche Gesuche oder andere besondere Konstellationen kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen. Daraus folgt jedoch nicht, dass diskriminierende Formulierungen auf suchen.expert zulässig wären. Die Plattformregeln gelten unabhängig davon, ob ein konkreter Fall vollständig unter dieselben Vorschriften des AGG fällt.
Den amtlichen Gesetzestext finden Sie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Geschützte Merkmale korrekt benennen
§ 1 AGG nennt Benachteiligungen aus Gründen „der Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft sowie wegen:
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters,
- der sexuellen Identität.
Staatsangehörigkeit und Sprache werden in § 1 AGG nicht als eigenständige Merkmale aufgeführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ausschlüsse nach Nationalität, Herkunftssprache oder Akzent ohne Weiteres zulässig sind.
Eine Anforderung an Staatsangehörigkeit oder Sprache kann:
- mit der ethnischen Herkunft zusammenhängen,
- Personen bestimmter Herkunft mittelbar benachteiligen,
- gegen andere gesetzliche Vorschriften verstoßen,
- nach den Plattformregeln unzulässig sein,
- sachlich unnötig oder unverhältnismäßig sein.
Verwenden Sie daher keine pauschalen Aussagen wie „nur Deutsche“, „keine Ausländer“ oder „nur Muttersprachler“. Beschreiben Sie stattdessen die tatsächlich erforderliche Fähigkeit oder rechtliche Voraussetzung.

Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung vermeiden
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine Person ausdrücklich wegen eines geschützten Merkmals ungünstiger behandelt wird. Ein Beispiel wäre der pauschale Ausschluss einer Altersgruppe oder ethnischen Herkunft ohne rechtlich zulässigen Grund.
Eine mittelbare Benachteiligung kann entstehen, wenn eine scheinbar neutrale Anforderung Personen mit einem geschützten Merkmal besonders benachteiligt und dafür kein sachlich gerechtfertigtes, erforderliches und angemessenes Ziel besteht.
Problematisch können beispielsweise sein:
- unnötige Anforderungen an Muttersprache oder Akzent,
- Altersgrenzen ohne erkennbaren rechtlichen oder sachlichen Grund,
- körperliche Anforderungen, die für die Tätigkeit nicht notwendig sind,
- pauschale Ausschlüsse wegen einer Behinderung,
- indirekte Umschreibungen für eine gewünschte Herkunft oder Religion,
- Auswahl nach Name, Aussehen oder Geburtsort anstelle relevanter Eignung.
Auch Belästigungen, entwürdigende Aussagen und Aufforderungen an andere, bestimmte Gruppen auszuschließen, können unzulässig sein.
Die gesetzlichen Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung sowie der Belästigung erläutert § 3 AGG.

Sprachanforderungen sachlich formulieren
Sprachkenntnisse können eine zulässige fachliche Anforderung sein, wenn sie für die konkrete Tätigkeit, Dienstleistung oder Veranstaltung tatsächlich benötigt werden. Entscheidend ist die erforderliche Fähigkeit und nicht die Herkunft einer Person.
Statt „nur deutsche Muttersprachler“ können je nach tatsächlichem Bedarf Formulierungen geeignet sein wie:
- „Deutschkenntnisse auf Niveau C1 erforderlich, da die Tätigkeit umfangreiche schriftliche Kundenkorrespondenz umfasst.“
- „Sichere mündliche Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden erforderlich.“
- „Englischkenntnisse für die Betreuung internationaler Teilnehmer erforderlich.“
- „Kenntnisse der deutschen Fachsprache sind für die Dokumentation notwendig.“
Verlangen Sie kein höheres Sprachniveau, als für die Aufgabe benötigt wird. Wenn einfache Verständigung genügt, sollte nicht ohne Grund ein muttersprachliches oder nahezu muttersprachliches Niveau gefordert werden.
Verwenden Sie „Muttersprache“ nicht als Ersatz für fachlich beschreibbare Sprachkompetenz. Eine Person kann eine Sprache auf dem erforderlichen Niveau beherrschen, ohne aus einem bestimmten Land zu stammen oder mit dieser Sprache aufgewachsen zu sein.

Zulässige sachliche Anforderungen beschreiben
Ein Inserat darf Anforderungen nennen, die für den tatsächlichen Zweck notwendig und angemessen sind. Entscheidend ist der Bezug zur Aufgabe, Leistung, Sicherheit oder gesetzlichen Voraussetzung.
Sachlich relevant können je nach Fall sein:
- eine bestimmte berufliche Qualifikation,
- eine gesetzlich erforderliche Erlaubnis,
- nachweisbare Fachkenntnisse,
- Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten,
- ein erforderlicher Führerschein,
- die Fähigkeit, eine konkret beschriebene wesentliche Aufgabe auszuführen,
- ein bestimmtes Sprachniveau,
- notwendige Sicherheits- oder Hygienekenntnisse,
- ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter,
- die Berechtigung, eine Beschäftigung rechtmäßig auszuüben.
Formulieren Sie die konkrete Voraussetzung. Schreiben Sie beispielsweise „Eine gültige Berechtigung zur Beschäftigung in Deutschland muss spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen“, wenn genau diese rechtliche Voraussetzung gemeint ist, statt eine bestimmte Staatsangehörigkeit zu verlangen.
Bei körperlichen Tätigkeiten sollte die wesentliche Aufgabe beschrieben werden, etwa das sichere Bewegen konkret benannter Lasten. Ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung ist keine sachliche Tätigkeitsbeschreibung.

Neutrale Formulierungen verwenden
Richten Sie ein Inserat an Personen, die die beschriebenen sachlichen Anforderungen erfüllen. Vermeiden Sie Formulierungen, die unnötig Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität voraussetzen.
Beispiele für neutralere Formulierungen:
- statt „junger Mann gesucht“: „Unterstützung für das Tragen und Montieren von Möbeln gesucht; die konkreten Aufgaben sind nachfolgend beschrieben“
- statt „deutsche Muttersprachlerin“: „Sehr gute Deutschkenntnisse für telefonische und schriftliche Kundenkommunikation erforderlich“
- statt „nur Personen unter 30“: konkrete Termin-, Belastungs- oder Qualifikationsanforderungen nennen
- statt „keine Menschen mit Behinderung“: tatsächliche räumliche Bedingungen und wesentliche Aufgaben sachlich beschreiben
- statt „weibliche Hilfe bevorzugt“: Art und Umfang der Tätigkeit geschlechtsneutral darstellen
- statt „christliche Bewerber“: konkrete Aufgaben und gegebenenfalls rechtlich relevante Anforderungen einer Organisation präzise beschreiben
Verwenden Sie keine scheinbar freundlichen Umschreibungen, Emojis, Bilder oder Schlüsselwörter, um einen unzulässigen persönlichen Ausschluss indirekt auszudrücken.

Besonderheiten bei Stellenanzeigen beachten
Für Stellenanzeigen gelten besondere arbeitsrechtliche Anforderungen. Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden.
Eine Ausschreibung sollte sich grundsätzlich an alle geeigneten Personen richten und nur Kriterien nennen, die für die Tätigkeit rechtlich zulässig und sachlich erforderlich sind.
Prüfen Sie insbesondere:
- ob Berufsbezeichnung und Anrede neutral formuliert sind,
- ob Altersangaben tatsächlich gesetzlich oder tätigkeitsbezogen erforderlich sind,
- ob Sprachkenntnisse nach Kompetenz statt Herkunft beschrieben werden,
- ob körperliche Anforderungen zur wesentlichen Aufgabe gehören,
- ob Arbeitszeit, Qualifikation und Erfahrung sachlich erklärt sind,
- ob Bilder oder Beschreibung eine bestimmte Personengruppe unnötig bevorzugen,
- ob eine behauptete Ausnahme rechtlich geprüft wurde.
Eine persönliche Präferenz des Arbeitgebers oder ein Kundenwunsch genügt nicht als Rechtfertigung.

Dienstleistungen, Marktplatz und Veranstaltungen angemessen gestalten
Auch außerhalb von Stellenanzeigen sollten Nutzer nicht aufgrund persönlicher Merkmale pauschal ausgeschlossen oder herabgewürdigt werden.
Bei Dienstleistungen sollten fachliche Eignung, Verfügbarkeit, Einsatzgebiet und notwendige Kommunikation im Mittelpunkt stehen. Bei Marktplatz- und Verschenken-Inseraten sind Preis, Abholung, Versand und sachliche Übergabebedingungen maßgeblich. Bei Veranstaltungen können Zielgruppe, Jugendschutz, Barrierefreiheit und Teilnahmevoraussetzungen relevant sein.
Für bestimmte öffentlich angebotene Waren und Dienstleistungen können die §§ 19 und 20 AGG gelten. Ihr Anwendungsbereich und mögliche Rechtfertigungen hängen von der Art des Geschäfts und den konkreten Umständen ab.
Bestimmte zielgruppenspezifische Angebote können einen legitimen Zweck haben, beispielsweise Unterstützungs-, Beratungs- oder Schutzangebote. Ob ein persönlicher Ausschluss rechtlich zulässig ist, hängt jedoch vom konkreten Kontext ab.
Verwenden Sie keine Ausnahme eigenständig als pauschale Rechtfertigung. Beschreiben Sie Zweck und Teilnahmebedingungen neutral und lassen Sie zweifelhafte Einschränkungen fachlich prüfen.

Enge gesetzliche Ausnahmen nicht selbst erweitern
Das AGG enthält für bestimmte Bereiche Ausnahmen und Rechtfertigungsmöglichkeiten. Dazu können unter engen Voraussetzungen beispielsweise gehören:
- gesetzlich vorgeschriebene Schutz- oder Mindestalter,
- zulässige positive Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile,
- besondere Anforderungen bei einzelnen persönlichkeitsnahen Tätigkeiten.
Diese Ausnahmen gelten nicht automatisch, nur weil ein Nutzer eine bestimmte Personengruppe bevorzugt. Sie müssen auf den konkreten Fall passen, einem rechtmäßigen Zweck dienen und verhältnismäßig sein.
Formulieren Sie ein Inserat bei rechtlicher Unsicherheit zunächst ohne persönlichen Ausschluss und lassen Sie die Anforderung durch eine qualifizierte Rechtsberatung oder zuständige Stelle prüfen.
Der Support von suchen.expert kann Plattformfunktionen und Moderationsentscheidungen erklären, aber keine verbindliche individuelle Rechtsberatung leisten.

Das gesamte Inserat auf diskriminierende Signale prüfen
Diskriminierende Inhalte können nicht nur im Beschreibungstext vorkommen.
Prüfen Sie auch:
- Titel und Untertitel,
- Kategorie und Situation,
- Bilder, Grafiken und Symbole,
- Preis- und Teilnahmebedingungen,
- Anforderungen und Ausschlüsse,
- verwendete Hashtags oder Schlüsselwörter,
- Aufforderungen zur Kontaktaufnahme,
- Antworten in Plattformnachrichten.
Ein neutraler Haupttext macht eine diskriminierende Bildaussage oder spätere Nachricht nicht zulässig. Veröffentlichen Sie außerdem keine personenbezogenen Daten oder Bilder Dritter, um eine unerwünschte Personengruppe zu kennzeichnen.

Vor der Veröffentlichung eine sachliche Prüfung durchführen
Lesen Sie das Inserat aus Sicht unterschiedlicher Personen und prüfen Sie:
- Bezieht sich jede Anforderung unmittelbar auf den Inhalt oder Zweck?
- Ist das geforderte Niveau tatsächlich notwendig?
- Wird eine Fähigkeit statt Herkunft oder Identität beschrieben?
- Können geeignete Personen unnötig ausgeschlossen werden?
- Sind persönliche Präferenzen als vermeintliche Sachanforderungen formuliert?
- Enthalten Titel, Bilder oder Schlüsselwörter indirekte Ausschlüsse?
- Liegt für eine gesetzliche Ausnahme eine belastbare fachliche Prüfung vor?
- Entspricht das Inserat den Plattformregeln und geltenden Gesetzen?
Wenn sich eine Anforderung nicht sachlich erklären lässt, entfernen oder überarbeiten Sie sie.

Ein abgelehntes Inserat sorgfältig korrigieren
Wurde ein Inserat wegen diskriminierender Inhalte abgelehnt, prüfen Sie die angezeigte Begründung vollständig. Ändern Sie nicht nur einzelne Wörter, wenn der Ausschluss inhaltlich bestehen bleibt.
Eine sinnvolle Überarbeitung kann darin bestehen:
- einen pauschalen persönlichen Ausschluss zu entfernen,
- eine Herkunftsanforderung durch die tatsächlich benötigte Fähigkeit zu ersetzen,
- eine unnötige Alters- oder Geschlechtsangabe zu streichen,
- die wesentlichen Aufgaben neutral zu beschreiben,
- problematische Bilder oder Schlüsselwörter zu entfernen,
- eine sachliche Qualifikationsanforderung genauer zu begründen,
- eine rechtlich unsichere Ausnahme nicht weiter zu verwenden,
- Typ, Kategorie oder Zweck in einem neuen Inserat richtig einzuordnen, wenn die unveränderlichen Grunddaten nicht passen.
Versuchen Sie nicht, denselben Ausschluss durch Abkürzungen, Codes oder private Nachrichten zu verbergen. Erstellen Sie keine geringfügig veränderten Duplikate, um eine Moderationsentscheidung zu umgehen.

Prüfung ohne Zeit- oder Freigabeversprechen
Neue Inserate werden vor ihrer ersten öffentlichen Freischaltung geprüft und können freigegeben oder abgelehnt werden. Für diese Prüfung besteht keine zugesagte feste Bearbeitungsdauer. Angaben wie „innerhalb einer Stunde“ oder „spätestens nach zwei Tagen“ sollten deshalb nicht verwendet werden.
Eine Überarbeitung garantiert keine Freigabe. Auch ein zunächst freigegebenes Inserat kann später aufgrund einer Meldung oder neuer Erkenntnisse eingeschränkt oder entfernt werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen weitere Maßnahmen gegen das Konto in Betracht kommen. Eine automatische Sperre bei jeder Ablehnung darf jedoch nicht behauptet werden.
Bleibt eine Moderationsentscheidung unklar, können Sie sich über das Kontaktformular an den Support wenden. Nennen Sie die Inserat-ID und die konkret beanstandete Formulierung. Senden Sie keine Passwörter, Einmalcodes, vollständigen Sicherheitslinks oder unnötigen personenbezogenen Nachweise.



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