Grundsatz für Dienstleistungsinserate
Auf suchen.expert dürfen nur Dienstleistungen angeboten oder gesucht werden, die rechtmäßig, sicher und mit den Regeln der Plattform vereinbar sind. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, den tatsächlichen Inhalt der Leistung richtig zu beschreiben und alle für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Nicht alles, was außerhalb der Plattform grundsätzlich angeboten werden könnte, muss auf suchen.expert zugelassen sein. Bestimmte Leistungen können aufgrund der Plattformregeln ausgeschlossen werden, auch wenn ihre rechtliche Beurteilung im Einzelfall von weiteren Voraussetzungen abhängt.
Eine passende Kategorie oder die Freigabe eines Inserats bedeutet nicht, dass suchen.expert die rechtliche Zulässigkeit, fachliche Qualifikation, Sicherheit oder Qualität der Dienstleistung bestätigt. Die Plattform ersetzt keine behördliche Genehmigung, fachliche Prüfung oder individuelle Rechtsberatung.
Welche Regeln sind maßgeblich?
Dabei sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
- Dienstleistungen, die bereits nach geltendem Recht unzulässig sind, dürfen weder angeboten noch gesucht werden.
- Darüber hinaus kann suchen.expert bestimmte Dienstleistungen aufgrund eigener Nutzungs- und Sicherheitsregeln von der Plattform ausschließen.
Die nachfolgenden Beispiele erleichtern die Orientierung, ersetzen aber nicht die vollständigen und jeweils aktuellen Richtlinien.
Rechtswidrige oder schädliche Leistungen ausschließen
Unzulässig sind Dienstleistungen, deren Zweck oder tatsächliche Durchführung gegen geltendes Recht verstößt oder andere Personen gefährdet.
Dazu können insbesondere gehören:
- Unterstützung bei Betrug, Täuschung, Erpressung oder Urkundenfälschung,
- Beschaffung, Veränderung oder Verwendung gefälschter Dokumente und Nachweise,
- Hilfe beim Diebstahl, beim Absatz gestohlener Gegenstände oder beim Verschleiern ihrer Herkunft,
- Umgehung behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Verbote,
- Manipulation von Prüfungen, Bescheinigungen, Abrechnungen oder Identitätsnachweisen,
- unerlaubte Überwachung, Nachstellung oder Einschüchterung,
- Vorbereitung oder Durchführung von Gewalt und anderen Straftaten,
- Ausbeutung, Menschenhandel oder rechtswidrige Beschäftigung,
- diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder volksverhetzende Inhalte,
- Aufrufe zur Selbst- oder Fremdgefährdung.
Eine unzulässige Leistung wird nicht dadurch erlaubt, dass sie unter einer allgemein klingenden Bezeichnung, mit Abkürzungen oder erst später in privaten Nachrichten angeboten wird.
Nach den Plattformregeln ausgeschlossene Bereiche beachten
Die derzeit veröffentlichten Nutzungsrichtlinien schließen unter anderem Angebote aus, die mit folgenden Bereichen verbunden sind:
- Drogen, Rauschmittel oder Zubehör zu deren Herstellung oder Einnahme,
- Waffen, Munition, Sprengstoffe oder bestimmte militärische und sicherheitsrelevante Gegenstände,
- radioaktive, explosive, hochgiftige oder andere gefährliche Stoffe,
- Medikamente, Tierarzneimittel und bestimmte medizinische Produkte,
- medizinische, veterinärmedizinische oder kosmetische Dienstleistungen,
- Ernährungs- und Gesundheitsberatung,
- unerlaubte Finanz-, Kredit-, Anlage- oder Versicherungsdienstleistungen,
- Glücksspiel, Lotterien und Wetten,
- Handel mit personenbezogenen Daten, Kontaktlisten oder vertraulichen Informationen,
- heimliche Überwachung, Spionage oder unbefugte Informationsbeschaffung,
- Raubkopien, Bootlegs und rechtswidrige Vervielfältigungen,
- Umgehung von Lizenz-, Aktivierungs- oder anderen Schutzmaßnahmen,
- gefälschte Bewertungen, Dokumente, Waren oder Herkunftsangaben,
- akademisches Ghostwriting und Handel mit schulischen oder wissenschaftlichen Arbeiten,
- bestimmte Model-, Casting- oder Fotografenangebote ohne erforderliche Genehmigung,
- Angebote, die gegen Tier-, Arten-, Umwelt- oder Kulturgüterschutzbestimmungen verstoßen.
Eine vorhandene Kategorie ist keine Erlaubnis
Dass eine Kategorie auf suchen.expert vorhanden ist, bedeutet nicht, dass jede denkbare Tätigkeit innerhalb dieser Kategorie angeboten werden darf.
Auch innerhalb einer grundsätzlich vorgesehenen Kategorie kann eine konkrete Leistung unzulässig sein, wenn:
- sie gesetzlich verboten ist,
- sie durch die Plattformregeln ausgeschlossen wird,
- eine erforderliche Genehmigung oder Qualifikation fehlt,
- Rechte oder personenbezogene Daten anderer Personen verletzt werden,
- der tatsächliche Zweck im Inserat verschleiert wird,
- die Darstellung irreführend, diskriminierend oder gefährlich ist.
Wählen Sie die Kategorie nach der tatsächlichen Hauptleistung. Verwenden Sie keine allgemeine oder unpassende Kategorie, um ein problematisches Angebot weniger auffällig erscheinen zu lassen.
Erlaubnispflichtige und reglementierte Tätigkeiten korrekt darstellen
Soweit eine Leistung nicht bereits durch die Plattformregeln ausgeschlossen ist, können für ihre Ausführung gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen, Zulassungen, Registrierungen, Sachkundenachweise oder behördliche Erlaubnisse erforderlich sein.
Dies kann je nach konkreter Tätigkeit beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Rechts- und Steuerberatung,
- Finanz-, Kredit-, Anlage- und Versicherungsvermittlung,
- Bewachungs- und Sicherheitsdienste,
- bestimmte Handwerks-, Bau- und Installationsarbeiten,
- Personen- und Güterbeförderung,
- Pflege und Betreuung,
- Kinderbetreuung,
- Immobilien- und Vermittlungstätigkeiten,
- bestimmte Tier-, Umwelt- oder Entsorgungsleistungen.
Behaupten Sie eine Qualifikation, Zulassung, Mitgliedschaft oder Versicherung nur, wenn sie tatsächlich besteht. Verwenden Sie keine geschützte Berufsbezeichnung ohne Berechtigung.
Eine Gegenleistung durch Tausch statt Geld ändert nichts an gesetzlichen oder plattforminternen Anforderungen. Eine reglementierte oder ausgeschlossene Leistung wird nicht allein dadurch zulässig, dass sie kostenlos oder im Austausch gegen einen Gegenstand erbracht werden soll.
Gefährliche Tätigkeiten nicht verharmlosen
Bestimmte Arbeiten können erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen oder die Umwelt verursachen.
Dazu können je nach Ausgestaltung gehören:
- Arbeiten an elektrischen, Gas- oder sicherheitsrelevanten Anlagen,
- Umgang mit Asbest, Gefahrstoffen oder kontaminierten Materialien,
- Arbeiten mit Waffen, Munition, Sprengstoffen oder Pyrotechnik,
- Eingriffe in tragende Bauteile,
- gefährliche Transporte oder Entsorgungsleistungen,
- sicherheitsrelevante Schließ-, Bewachungs- oder Zugangsdienste.
Prüfen Sie zuerst, ob die konkrete Dienstleistung auf suchen.expert überhaupt zulässig ist. Ist sie nicht grundsätzlich ausgeschlossen, darf sie nur im rechtlich und fachlich erlaubten Rahmen angeboten werden.
Fehlende Genehmigungen, Fachkenntnisse oder Sicherheitsvoraussetzungen dürfen nicht durch eine allgemeinere Formulierung verschleiert werden.
Konten, Daten und technische Systeme schützen
Eine rechtmäßige IT-Reparatur, Systemadministration oder Softwareinstallation kann zulässig sein, wenn sie mit Zustimmung der berechtigten Person und innerhalb eines klar festgelegten Auftrags erfolgt.
Unzulässig sind insbesondere Leistungen, die auf Folgendes gerichtet sind:
- unbefugter Zugriff auf Konten, Geräte, Netzwerke oder Daten,
- Beschaffung oder Umgehung von Passwörtern, Sicherheitscodes oder Zugangssperren,
- Phishing, Identitätsmissbrauch oder Kontoübernahmen,
- Installation oder Verbreitung von Schadsoftware,
- Ausspähen, Verkaufen oder Veröffentlichen fremder personenbezogener Daten,
- heimliche Überwachung oder Informationsbeschaffung,
- Manipulation von Bewertungen, Profilen oder Plattformfunktionen,
- Umgehung technischer Schutz- oder Moderationsmaßnahmen,
- unerlaubtes automatisiertes Auslesen fremder Daten.
Stellen Sie keine pauschale Berechtigung für Zugriffe dar, die der Auftraggeber möglicherweise selbst nicht erlauben darf.
Software, Medien und Rechte Dritter respektieren
Eine Computerreparatur, Softwareinstallation oder Medienbearbeitung ist nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung unzulässig. Entscheidend ist, ob die konkrete Leistung rechtmäßig ausgeführt werden kann und die erforderlichen Rechte vorhanden sind.
Unzulässig sind beispielsweise:
- Installation oder Verbreitung rechtswidrig kopierter Software,
- Umgehung von Lizenz-, Aktivierungs- oder Zugriffsschutz,
- unerlaubte Vervielfältigung geschützter Filme, Musik, Bilder oder Texte,
- Nutzung fremder Marken, Logos oder Werke ohne ausreichende Berechtigung,
- Entfernung technischer Schutzmaßnahmen ohne rechtlich zulässigen Grund,
- Erstellung oder Verbreitung gefälschter Bewertungen und Inhalte.
Beschreiben Sie bei einer Software- oder Medienleistung klar, dass erforderliche Lizenzen und Nutzungsrechte vorhanden sein müssen.
Die bisherige pauschale Formulierung über eine „Software-Neuinstallation ohne Lizenz“ ist zu ungenau. Entscheidend sind die Rechtmäßigkeit der verwendeten Software, die vorhandene Lizenz und die Berechtigung zur konkreten Installation.
Beschäftigung, Gewerbe und Verbraucherrechte beachten
Ein Dienstleistungsinserat darf nicht dazu dienen, arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, gewerbe- oder verbraucherrechtliche Pflichten zu umgehen.
Problematisch sind insbesondere:
- Angebote für Schwarzarbeit oder bewusst nicht gemeldete Beschäftigung,
- Umgehung gesetzlicher Lohn- oder Sozialversicherungspflichten,
- falsche Darstellung einer gewerblichen Tätigkeit als rein privat,
- Verschweigen unvermeidbarer Kosten,
- irreführende Preis-, Garantie- oder Erfolgsversprechen,
- versteckte Gebühren oder unzulässige Vorauszahlungen,
- Geschäftsmodelle, deren tatsächlicher Zweck erst nach der Kontaktaufnahme offengelegt wird.
Gewerbliche Anbieter müssen die für ihre Tätigkeit geltenden Informations-, Preisangaben-, Steuer- und Verbraucherpflichten eigenverantwortlich erfüllen.
Mehrere zusammengehörige Leistungen richtig darstellen
Ein Inserat muss nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil mehrere Arbeitsschritte derselben Hauptleistung beschrieben werden. Eng zusammengehörige Leistungen können als verständliches Leistungspaket dargestellt werden.
Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn:
- alle Bestandteile zur gleichen Hauptleistung gehören,
- Typ und Kategorie für das gesamte Angebot passen,
- Umfang und Preisgrundlage verständlich sind,
- erforderliche Qualifikationen für alle Bestandteile vorliegen,
- keine unzulässige Leistung zwischen erlaubten Tätigkeiten verborgen wird.
Sachlich unabhängige Dienstleistungen sollten in getrennten Inseraten veröffentlicht werden. Ein Inserat für Gebäudereinigung sollte beispielsweise nicht gleichzeitig IT-Beratung, Tierbetreuung und Transportleistungen enthalten.
Bei einem multifunktionalen Gerät dürfen verschiedene Funktionen desselben Geräts beschrieben werden, wenn eindeutig erkennbar bleibt, dass es sich um einen einzigen Gegenstand beziehungsweise ein zusammenhängendes Angebot handelt.
Das gesamte Inserat überprüfen
Unzulässige Inhalte können nicht nur in der eigentlichen Beschreibung vorkommen.
Prüfen Sie deshalb:
- Titel,
- Beschreibung,
- Bilder und darin sichtbare Texte,
- Preis- und Leistungsangaben,
- verlinkte externe Seiten oder Profile,
- hochgeladene Dokumente, soweit diese vorgesehen sind,
- Bedingungen, die erst für die spätere Kontaktaufnahme angekündigt werden.
Nicht vorhandene Funktionen wie „Tags am Ende des Inserats“ oder eine besondere Liste zusätzlicher Optionen sollten in der Hilfe nicht erwähnt werden.
Externe Links dürfen nicht dazu verwendet werden, auf einer anderen Seite eine Leistung anzubieten, die auf suchen.expert unzulässig wäre.
Diskriminierende und entwürdigende Bedingungen vermeiden
Auch eine grundsätzlich zulässige Dienstleistung kann wegen ihrer Darstellung oder Bedingungen unzulässig sein.
Vermeiden Sie insbesondere:
- beleidigende oder herabwürdigende Formulierungen,
- ungerechtfertigte Ausschlüsse aufgrund persönlicher Merkmale,
- sexuelle Belästigung oder unerwünschte sexualisierte Anforderungen,
- Ausnutzung einer finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Notlage,
- Druck, Drohungen oder manipulative Bedingungen,
- unnötige Anfragen nach intimen oder besonders sensiblen Daten.
Beschreiben Sie notwendige fachliche Anforderungen sachlich. Eine objektiv erforderliche Qualifikation ist anders zu behandeln als ein pauschaler persönlicher Ausschluss.
Ein abgelehntes Inserat gezielt korrigieren
Wurde ein Dienstleistungsinserat abgelehnt, lesen Sie den angezeigten Grund vollständig. Ersetzen Sie die Dienstleistung nicht durch verschleiernde Begriffe und erstellen Sie nicht sofort mehrere leicht veränderte Fassungen.
Je nach Ablehnungsgrund kann eine sinnvolle Korrektur darin bestehen:
- eine unzulässige Leistung vollständig zu entfernen,
- den zulässigen Leistungsumfang eindeutig einzugrenzen,
- eine irreführende Qualifikations- oder Erfolgsaussage zu berichtigen,
- Preis und Zusatzkosten transparent zu beschreiben,
- unzulässige Kontaktdaten zu entfernen,
- problematische Bilder oder personenbezogene Daten zu entfernen,
- eine falsche Kategorie zu korrigieren, soweit dies noch möglich ist,
- bei unveränderlichen Grunddaten ein neues korrektes Inserat anzulegen.
Ist die Hauptleistung selbst auf suchen.expert nicht zulässig, darf sie nicht lediglich umbenannt oder zwischen erlaubten Leistungen versteckt werden. In diesem Fall ist eine erneute Veröffentlichung derselben Leistung nicht die richtige Korrektur.
Veröffentlichen Sie Qualifikations-, Ausweis- oder Erlaubnisnachweise nicht vollständig im Inserat und senden Sie diese nicht unaufgefordert an andere Nutzer. Falls suchen.expert einen Nachweis anfordert, beachten Sie den vorgesehenen Übermittlungsweg und die konkrete Anforderung.
Prüfung und mögliche Maßnahmen realistisch einordnen
Neue Inserate werden vor ihrer ersten öffentlichen Freischaltung geprüft und können freigegeben oder abgelehnt werden. Für die Prüfung sollte keine feste Dauer versprochen werden.
Eine Freigabe ist keine verbindliche rechtliche oder fachliche Prüfung. Auch ein zunächst freigegebenes Inserat kann später aufgrund neuer Hinweise, einer Meldung oder einer erneuten Bewertung eingeschränkt oder entfernt werden.
Bei Verstößen können nach Maßgabe der Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Abhängig von Art, Schwere und Häufigkeit können dazu gehören:
- Ablehnung oder Entfernung des Inserats,
- eine Verwarnung,
- zeitweise Einschränkungen,
- bei erheblichen oder wiederholten Verstößen Maßnahmen gegen das Nutzerkonto,
- soweit gesetzlich erforderlich oder zulässig, eine Weiterleitung an zuständige Stellen.
Eine automatische Sperrung des Nutzerprofils bei jeder Ablehnung sollte nicht behauptet werden. Ebenso garantiert eine Überarbeitung keine Freigabe.
Wenn die Zulässigkeit unklar bleibt
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Dienstleistung auf suchen.expert angeboten werden darf, veröffentlichen Sie sie nicht in verklausulierter Form.
Prüfen Sie zuerst die aktuellen Richtlinien. Bleibt die Einordnung unklar, wenden Sie sich über das Kontaktformular an den Support. Beschreiben Sie die geplante Leistung sachlich und nennen Sie gegebenenfalls die Inserat-ID sowie den angezeigten Ablehnungsgrund. Senden Sie keine Passwörter, Einmalcodes oder vollständigen Sicherheitslinks.