Geben Sie den Betrag so an, dass Interessenten sofort erkennen können, was sie für die angebotene Ware, Dienstleistung oder Teilnahme tatsächlich bezahlen müssen. Verwenden Sie dafür immer das Feld, das zum gewählten Inseratstyp gehört.
Wichtig: Im Inseratstyp „Marktplatz“ heißt das entsprechende Feld „Preis“. Bei „Verloren“ und „Gefunden“ heißt es „Belohnung“. Ein Preis und eine Belohnung erfüllen unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Welches Feld ist für welchen Inseratstyp vorgesehen?
Die angezeigten Felder richten sich nach dem gewählten Inseratstyp.
- Marktplatz: Verwenden Sie das Feld „Preis“ für den Verkaufspreis der angebotenen Ware oder der eindeutig beschriebenen Verkaufseinheit.
- Dienstleistungen: Geben Sie den Preis oder Verrechnungssatz für die angebotene Leistung in dem dafür vorgesehenen Feld an, sofern ein solches Feld angeboten wird.
- Veranstaltungen: Geben Sie einen Eintritts-, Teilnahme- oder Ticketpreis an, wenn für die Teilnahme eine Zahlung erforderlich ist.
- Verschenken: Verwenden Sie diesen Inseratstyp nur, wenn die Sache tatsächlich kostenlos abgegeben wird.
- Verloren: Verwenden Sie das Feld „Belohnung“, wenn Sie für das erfolgreiche Auffinden oder die Rückgabe tatsächlich eine Belohnung anbieten.
- Gefunden: Auch hier heißt das Feld „Belohnung“. Der eingetragene Betrag ist kein Verkaufspreis des gefundenen Gegenstands, sondern muss eindeutig mit dem Fund beziehungsweise der Rückgabe zusammenhängen.
- Vorfälle: Eine Vorfallmeldung ist normalerweise kein Verkaufsangebot. Schadensbeträge, Kostenschätzungen oder andere Geldbeträge gehören nur dann in die Beschreibung, wenn sie für die sachliche Darstellung erforderlich und eindeutig bezeichnet sind.
Wird kein passendes Feld angezeigt, prüfen Sie zuerst den ausgewählten Inseratstyp. Tragen Sie keinen erfundenen Betrag ein, nur um das Inserat absenden zu können.
Was ist der Unterschied zwischen Preis, Leistungspreis, Belohnung und einem kostenlosen Angebot?
Ein Verkaufspreis ist der Betrag, den ein Käufer für eine Ware bezahlen soll.
Ein Leistungspreis oder Honorar ist der Betrag, der für eine bestimmte Dienstleistung oder einen bestimmten Leistungsumfang verlangt wird.
Ein Teilnahme- oder Ticketpreis ist der Betrag, der für den Zugang zu einer Veranstaltung oder die Teilnahme daran verlangt wird.
Eine Belohnung ist kein Verkaufspreis. Sie bezeichnet einen Betrag, der im Zusammenhang mit einem Verlust, Fund oder einer erfolgreichen Rückgabe zugesagt oder angegeben wird.
Ein kostenloses Angebot liegt nur vor, wenn für die angebotene Sache oder Leistung keine verpflichtende Zahlung verlangt wird. Fallen Versand- oder andere notwendige Kosten an, müssen diese trotzdem klar genannt werden.
Wie gebe ich den Betrag im Formular ein?
Beachten Sie die Vorgaben des jeweiligen Eingabefeldes.
- Verwenden Sie die im Formular angezeigte Währung.
- Wenn das Feld bereits Euro ausweist, tragen Sie nur den Betrag im zugelassenen Zahlenformat ein.
- Verwenden Sie keine zusätzlichen Wörter oder Sonderzeichen in einem rein numerischen Feld.
- Geben Sie Centbeträge genau an.
- Vermischen Sie innerhalb eines Angebots nicht mehrere Währungen.
- Verwenden Sie weder 0 EUR noch 1 EUR als Platzhalter, wenn tatsächlich ein anderer Preis verlangt wird.
- Tragen Sie keinen unrealistisch niedrigen Lockpreis ein.
- Verwenden Sie bei Marktplatzangeboten das Feld „Preis“ und nicht eine Angabe zur Belohnung.
- Verwenden Sie bei Verloren- oder Gefundenmeldungen das Feld „Belohnung“ nicht als versteckten Verkaufspreis.
Hinweise wie „VB“, „pro Stück“, „pro Stunde“, „ab“, „zuzüglich Versand“ oder „nur Abholung“ gehören zusätzlich in die Beschreibung, wenn sie im Preisfeld selbst nicht dargestellt werden können.
Preisfeld und Beschreibung müssen übereinstimmen
Der im Preisfeld angegebene Betrag muss zu Titel, Beschreibung, Bildern und allen weiteren Bedingungen passen.
Achten Sie darauf:
- Steht im Preisfeld 80 EUR, darf die Beschreibung nicht ohne klare Erklärung einen verpflichtenden Gesamtbetrag von 100 EUR verlangen.
- Bezieht sich der Betrag auf ein einzelnes Stück, muss „pro Stück“ klar erkennbar sein.
- Bezieht sich der Betrag auf ein vollständiges Set, muss der gesamte Setumfang genannt werden.
- Werden mehrere Varianten zu unterschiedlichen Preisen angeboten, müssen Variante, Preis und Leistungsumfang eindeutig zugeordnet werden.
- Sind Versand, Lieferung, Anfahrt, Material oder andere Kosten zusätzlich zu zahlen, müssen diese klar angegeben werden.
- Wird ein Mindestbestellwert verlangt, muss er erkennbar sein.
- Gilt der Preis nur bei einer bestimmten Abnahmemenge, muss diese Bedingung genannt werden.
- Ändert sich der Preis, müssen Preisfeld und Beschreibung gemeinsam aktualisiert werden.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf einen Preis, der nur auf einem Bild, in einem externen Profil oder auf einer anderen Website zu sehen ist. Die wesentlichen Preisangaben müssen direkt im Inserat verständlich sein.
Was gilt für private Anbieter?
Für einen tatsächlich privaten Gelegenheitsverkauf gelten die unternehmerischen Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht in derselben Weise. Trotzdem müssen auch private Preisangaben wahr, verständlich und widerspruchsfrei sein.
Private Anbieter sollten insbesondere angeben:
- den tatsächlich verlangten Betrag,
- ob der Preis fest oder verhandelbar ist,
- ob der Betrag pro Stück oder für ein vollständiges Set gilt,
- welche Artikel im Preis enthalten sind,
- ob nur Abholung möglich ist,
- ob Versandkosten hinzukommen,
- ob Verpackungs- oder Lieferkosten entstehen,
- ob Zubehör im Preis enthalten ist,
- ob ein angegebener früherer Preis der eigene frühere Angebotspreis oder lediglich der damalige Neupreis war.
Ob jemand tatsächlich privat oder gewerblich handelt, richtet sich nach der wirklichen Tätigkeit und nicht ausschließlich nach der Bezeichnung des Kontos.
Beispiel:
„Gebrauchtes Fahrrad: 280 EUR VB. Der Preis gilt für das abgebildete Fahrrad einschließlich Schloss. Nur Abholung.“
Weitere Hinweise:
Was müssen gewerbliche Anbieter beachten?
Wer als Unternehmer Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern anbietet oder unter Angabe von Preisen bewirbt, muss grundsätzlich den Gesamtpreis angeben.
Der Gesamtpreis ist der Betrag, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger unvermeidbarer Preisbestandteile für die Ware oder Leistung zu zahlen ist.
Achten Sie insbesondere darauf:
- den tatsächlich zu zahlenden Gesamtpreis anzugeben,
- die Umsatzsteuer entsprechend dem tatsächlichen steuerlichen Status zu berücksichtigen,
- unvermeidbare Preisbestandteile nicht erst nachträglich hinzuzurechnen,
- zusätzliche Versand-, Liefer- oder sonstige Kosten kenntlich zu machen,
- Preis und angebotene Verkaufseinheit eindeutig zuzuordnen,
- gegebenenfalls einen erforderlichen Grundpreis anzugeben,
- Pfand oder Kaution getrennt auszuweisen,
- bei Dienstleistungen den Leistungsumfang und die Berechnungsgrundlage zu erklären,
- bei Preisermäßigungen die dafür geltenden Vorgaben zu beachten.
Wird ein Preis in mehrere Bestandteile aufgeteilt, muss der Gesamtpreis deutlich hervorgehoben werden.
Ein reiner Nettopreis ist bei einem Angebot eines Unternehmers an Verbraucher grundsätzlich keine ausreichende Gesamtpreisangabe.
Beispiel:
„Gesamtpreis: 119 EUR einschließlich Umsatzsteuer und der beschriebenen Montage.“
Weitere Hinweise:
Wie gebe ich Versand- und andere Zusatzkosten an?
Zusätzliche Kosten dürfen nicht verschwiegen werden.
Nennen Sie je nach Angebot:
- Versandkosten,
- Verpackungskosten,
- Lieferkosten,
- Anfahrtskosten,
- Materialkosten,
- Montagekosten,
- Bearbeitungsgebühren,
- Zuschläge für bestimmte Termine,
- Mindestbestellwerte,
- notwendige Zusatzleistungen,
- sonstige verpflichtende Kosten.
Bei einem gewerblichen Fernabsatzangebot muss erkennbar sein, ob zusätzliche Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten anfallen. Soweit diese vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können, ist ihre Höhe anzugeben.
Beispiel:
„Preis: 29,90 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Versand innerhalb Deutschlands zusätzlich 4,90 EUR.“
Ungeeignet:
„Preis: 29,90 EUR zuzüglich Kosten“, wenn weder die Art noch die Höhe der zusätzlichen Kosten erklärt wird.
Hängt die Höhe von Entfernung, Gewicht oder einer anderen objektiven Größe ab, erklären Sie die Berechnung verständlich.
Weitere Hinweise:
Wie unterscheiden sich Gesamtpreis, Stückpreis und Grundpreis?
Der Gesamtpreis ist der Preis für die konkret angebotene Verkaufseinheit.
Ein Stückpreis ist der Preis für ein einzelnes Stück.
Der gesetzliche Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit, beispielsweise je Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter.
Gewerbliche Anbieter müssen bei bestimmten Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Gesamtpreis auch einen Grundpreis angeben. Gesetzliche Ausnahmen können bestehen.
Beispiele:
- „2-kg-Packung für insgesamt 12 EUR. Grundpreis: 6 EUR/kg.“
- „500 ml Pflegemittel für 9 EUR. Grundpreis: 18 EUR/l.“
- „Vier Stühle als Set für insgesamt 200 EUR.“
- „Vier Stühle vorhanden, jeweils 50 EUR pro Stück.“
- „10 Stück für insgesamt 25 EUR. Einzelverkauf: 3 EUR pro Stück.“
Ein Preis pro Stück oder pro Set ist nicht automatisch ein Grundpreis im Sinne der Preisangabenverordnung.
Weitere Hinweise:
Wie gebe ich Pfand, Kaution oder eine andere rückerstattbare Sicherheit an?
Ein rückerstattbarer Betrag wird getrennt neben dem Gesamtpreis angegeben und nicht in den Gesamtpreis eingerechnet.
Machen Sie deutlich:
- wie hoch der rückerstattbare Betrag ist,
- wofür er verlangt wird,
- unter welchen Voraussetzungen er zurückgezahlt wird,
- wann die Rückzahlung erfolgt,
- welche möglichen Abzüge vereinbart werden.
Beispiele:
- „Getränkekiste: 18 EUR zuzüglich 3,30 EUR Pfand.“
- „Mietpreis: 40 EUR pro Tag. Zusätzlich 100 EUR rückerstattbare Kaution.“
Ein Pfandbetrag bleibt bei der Berechnung eines Grundpreises unberücksichtigt.
Weitere Hinweise:
Wie gebe ich Preise für Dienstleistungen an?
Wählen Sie die Preisform, die der tatsächlichen Abrechnung entspricht. Beschreiben Sie außerdem, welche Leistung im Preis enthalten ist.
Mögliche Preisformen:
- Festpreis,
- Stundenpreis,
- Preis pro Termin,
- Preis pro Person,
- Stück- oder Einheitspreis,
- Kilometerpreis,
- Tagespauschale,
- Grundpauschale mit zusätzlichen Verrechnungssätzen,
- nachvollziehbar berechneter individueller Preis.
Beispiele:
- „Fahrradinspektion: Gesamtpreis 69 EUR einschließlich der beschriebenen Prüfarbeiten.“
- „Beratung: 60 EUR je 60 Minuten.“
- „Fensterreinigung: 8 EUR pro Standardfenster.“
- „Anfahrt: 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer ab dem angegebenen Ausgangsort.“
- „Grundpauschale: 35 EUR. Zusätzliche Arbeitszeit: 20 EUR pro Stunde.“
Erklären Sie:
- den enthaltenen Leistungsumfang,
- die Abrechnungseinheit,
- die Mindestbuchungsdauer,
- die kleinste berechnete Zeiteinheit,
- mögliche Anfahrtskosten,
- enthaltene oder zusätzliche Materialkosten,
- Zuschläge für Wochenenden oder bestimmte Uhrzeiten,
- regionale Einschränkungen,
- Voraussetzungen für einen Festpreis,
- wie ein variabler Endpreis berechnet wird.
Bei gewerblichen Angeboten an Verbraucher können zusätzlich gesetzliche Vorgaben für Preisverzeichnisse und Verrechnungssätze gelten.
Weitere Hinweise:
Wie verwende ich Festpreis, Preisspanne, „ab“ und „VB“?
Verwenden Sie einen Festpreis, wenn der vollständige Leistungsumfang und der zu zahlende Betrag bereits feststehen.
Eine Preisspanne ist nur sinnvoll, wenn nachvollziehbare Umstände den Endpreis beeinflussen. Erklären Sie, wodurch sich der Preis innerhalb der Spanne verändert.
Ein „ab“-Preis muss für eine tatsächlich erhältliche und klar beschriebene Basisvariante gelten. Eine nur theoretische oder praktisch nicht erhältliche Mindestvariante ist irreführend.
Beispiel:
„Fensterreinigung ab 45 EUR. Der Preis gilt für bis zu fünf Standardfenster innerhalb des Stadtgebiets. Jedes weitere Fenster kostet 7 EUR.“
„VB“ bedeutet Verhandlungsbasis. Geben Sie trotzdem einen ernst gemeinten Ausgangspreis an.
Beispiel:
„Schreibtisch: 180 EUR VB.“
„Preis auf Anfrage“ sollte nicht verwendet werden, wenn für eine konkret angebotene Ware oder eine feststehende Leistung bereits ein Preis genannt werden kann.
Ist der Endpreis erst nach Prüfung des Umfangs bestimmbar, erklären Sie:
- welche Informationen für die Berechnung benötigt werden,
- welche Preisbestandteile feststehen,
- welche Bestandteile variieren,
- welche Verrechnungssätze gelten,
- ob ein Kostenvoranschlag erstellt wird,
- ob für den Kostenvoranschlag Kosten entstehen.
Verlangt das Formular einen Betrag, tragen Sie keinen erfundenen Platzhalter ein.
Wie gebe ich Preise für Sets, mehrere Stücke und Varianten an?
Stellen Sie eindeutig klar, worauf sich der Betrag im Feld „Preis“ bezieht.
Bei einem Set nennen Sie:
- alle im Set enthaltenen Artikel,
- den Gesamtpreis des Sets,
- ob ein Einzelverkauf möglich ist,
- mögliche Einzelpreise,
- die verfügbare Anzahl vollständiger Sets.
Bei mehreren gleichen Artikeln nennen Sie:
- den Preis pro Stück,
- die verfügbare Stückzahl,
- eine mögliche Mindestabnahmemenge,
- Staffelpreise,
- den Gesamtpreis bei einer verpflichtenden Mindestmenge.
Bei Varianten nennen Sie:
- die jeweilige Ausführung,
- den dazugehörigen Preis,
- Größe, Farbe, Zustand oder Leistungsumfang,
- zusätzliche Kosten,
- welche Variante dem Betrag im Preisfeld entspricht.
Verwenden Sie keinen niedrigen Preis einer einzelnen Variante, wenn diese nicht verfügbar ist oder nur dazu dient, ein insgesamt teureres Angebot günstiger erscheinen zu lassen.
Wie stelle ich ein kostenloses Angebot richtig ein?
Wenn Sie eine Sache tatsächlich ohne Kaufpreis abgeben möchten, verwenden Sie den Inseratstyp „Verschenken“.
Achten Sie darauf:
- keinen nachträglichen Kaufpreis zu verlangen,
- keine verpflichtende versteckte „Aufwandsentschädigung“ einzuführen,
- eine erforderliche Selbstabholung klar zu nennen,
- mögliche Versandkosten konkret anzugeben,
- nicht gleichzeitig einen abweichenden Preis in der Beschreibung zu verlangen,
- den Inseratstyp „Marktplatz“ nicht mit einem falschen Preis von 0 EUR oder 1 EUR zu verwenden.
Wenn nur ein Teil einer Leistung kostenlos ist, beschreiben Sie genau, welcher Teil kostenlos angeboten wird und welche weiteren Leistungen kostenpflichtig sind.
Beispiel:
„Sofa kostenlos zu verschenken. Nur Selbstabholung.“
Beispiel mit Versand:
„Artikel kostenlos. Versand ist möglich und kostet 4,90 EUR.“
Wie verwende ich das Feld „Belohnung“ bei Verloren und Gefunden?
Bei den Inseratstypen „Verloren“ und „Gefunden“ heißt das entsprechende Feld „Belohnung“. Dieser Betrag ist kein Verkaufspreis des Gegenstands.
Bei „Verloren“ können Sie dort einen Betrag angeben, den Sie für das erfolgreiche Auffinden oder die Rückgabe tatsächlich anbieten.
Beispiel:
„50 EUR Belohnung für die erfolgreiche Rückgabe des beschriebenen Rucksacks.“
Bei „Gefunden“ muss ebenfalls erkennbar bleiben, dass es sich um eine Fundmeldung und nicht um ein Verkaufsangebot handelt. Eine eingetragene Belohnung muss tatsächlich mit dem Fund oder der Rückgabe zusammenhängen.
Achten Sie darauf:
- klar zu erklären, wofür die Belohnung gilt,
- keine Belohnung anzugeben, die Sie nicht tatsächlich anbieten oder die nicht tatsächlich vereinbart wurde,
- das Feld nicht als Kaufpreis zu verwenden,
- keinen gefundenen Gegenstand zum Verkauf anzubieten,
- keine willkürliche Herausgabegebühr festzulegen,
- keine Vorauszahlung als Bedingung für eine Besichtigung oder Rückgabe zu verlangen,
- keine Zahlungs- oder Zugangsdaten über unsichere externe Links anzufordern.
Mögliche gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Fund werden durch die Bezeichnung des Feldes nicht ersetzt oder ausgeschlossen.
Weitere Hinweise:
Was gilt bei Rabatten, Aktionen und früheren Preisen?
Preisnachlässe müssen wahr, aktuell und nachvollziehbar sein.
Achten Sie darauf:
- den aktuellen Preis im Feld „Preis“ einzutragen,
- einen Vergleichspreis nicht zu erfinden,
- die betroffene Ware oder Variante eindeutig zu benennen,
- Beginn und Ende der Aktion anzugeben,
- Bedingungen und Einschränkungen zu erklären,
- Zusatzkosten weiterhin vollständig anzugeben,
- abgelaufene Aktionen zu entfernen.
Bei einer von einem gewerblichen Anbieter gegenüber Verbrauchern bekannt gegebenen Preisermäßigung für eine Ware muss grundsätzlich zusätzlich der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Beginn der Preisermäßigung angewendet wurde. Für bestimmte Fälle gelten besondere Regeln und Ausnahmen.
Weitere Hinweise:
Welche Preisangaben sollte ich vermeiden?
Vermeiden Sie:
- 0 EUR oder 1 EUR als Platzhalter,
- einen nicht erhältlichen Lockpreis,
- widersprüchliche Preise in Feld und Beschreibung,
- einen Preis, der nur für eine nicht verfügbare Variante gilt,
- einen Setpreis ohne Beschreibung des Sets,
- einen Stückpreis ohne Angabe der Verkaufseinheit,
- versteckte Pflichtkosten,
- einen Nettopreis als hervorgehobenen Endpreis gegenüber Verbrauchern,
- unklare Versand- oder Anfahrtskosten,
- „VB“ ohne Ausgangspreis,
- einen nicht erklärten „ab“-Preis,
- einen erfundenen früheren Preis,
- eine abgelaufene Rabattaktion,
- einen Verkaufspreis im Feld „Belohnung“,
- eine Belohnung als versteckte Herausgabegebühr,
- einen Preis ausschließlich auf einem Bild oder einer externen Seite.
Beispiele für klare Preisangaben
Marktplatz:
„Gebrauchtes Fahrrad: 280 EUR VB. Nur Abholung.“
Set:
„Vier Esszimmerstühle als vollständiges Set: Gesamtpreis 200 EUR.“
Einzelverkauf:
„Vier Stühle vorhanden. Preis: 55 EUR pro Stück.“
Dienstleistung:
„Nachhilfe: 25 EUR je 60 Minuten. Online, keine zusätzlichen Anfahrtskosten.“
Dienstleistung mit Basispreis:
„Gartenpflege ab 45 EUR für die beschriebene Basisleistung. Zusätzlicher Aufwand: 40 EUR pro Stunde. Materialkosten werden vor der Beauftragung vereinbart.“
Veranstaltung:
„Teilnahmegebühr: 35 EUR pro Person einschließlich der beschriebenen Materialien.“
Verschenken:
„Sofa kostenlos zu verschenken. Nur Selbstabholung.“
Verloren:
„50 EUR Belohnung für die erfolgreiche Rückgabe des beschriebenen Rucksacks.“
Gefunden:
„Gefundener Schlüsselbund. Kein Verkaufsangebot und keine Herausgabegebühr.“
Was sollte ich vor der Veröffentlichung kontrollieren?
Prüfen Sie:
- Der Inseratstyp passt zum tatsächlichen Zweck.
- Bei Marktplatz wurde das Feld „Preis“ verwendet.
- Bei Verloren oder Gefunden wurde „Belohnung“ nicht als Verkaufspreis verwendet.
- Der Betrag ist aktuell und ernst gemeint.
- Preisfeld, Titel, Beschreibung und Bilder widersprechen sich nicht.
- Die angebotene Menge oder Verkaufseinheit ist eindeutig.
- Ein Set ist vollständig beschrieben.
- Varianten und ihre Preise sind zugeordnet.
- Versand-, Liefer-, Anfahrts- und Materialkosten sind genannt.
- Der Gesamtpreis enthält die erforderlichen Preisbestandteile.
- Ein erforderlicher Grundpreis ist angegeben.
- Pfand oder Kaution werden getrennt ausgewiesen.
- Ein „ab“-Preis ist tatsächlich erhältlich und erklärt.
- Bei „VB“ wurde ein konkreter Ausgangspreis genannt.
- Rabatte und Vergleichspreise sind zutreffend.
- Ein kostenloses Angebot enthält keine versteckte Zahlungspflicht.
- Eine Belohnung wurde nur angegeben, wenn sie tatsächlich besteht.
- Alle rechtlichen und plattformspezifischen Anforderungen wurden geprüft.
Wie halte ich Preisangaben aktuell?
Bearbeiten Sie das Inserat, sobald sich Preis, Umfang, Menge, Verfügbarkeit oder Zusatzkosten ändern.
Aktualisieren Sie:
- den Betrag im Preis- oder Belohnungsfeld,
- alle Preisangaben in der Beschreibung,
- Preise, die auf Bildern zu sehen sind,
- Mengen- und Setangaben,
- Versand- und Lieferkosten,
- Anfahrts- und Materialkosten,
- Grundpreise,
- Pfand oder Kaution,
- Rabattbedingungen,
- Beginn und Ende einer Aktion,
- verfügbare Varianten.
Beenden, deaktivieren oder aktualisieren Sie das Inserat, wenn das Angebot nicht mehr besteht. Nach einer Bearbeitung kann eine erneute Prüfung erforderlich sein.
Was kann ich bei einem technischen Problem mit dem Preis- oder Belohnungsfeld tun?
Prüfen Sie zuerst:
- den ausgewählten Inseratstyp,
- ob bei Marktplatz das Feld „Preis“ angezeigt wird,
- ob bei Verloren oder Gefunden das Feld „Belohnung“ angezeigt wird,
- das verwendete Zahlen- und Dezimalformat,
- ob ein Pflichtfeld fehlt,
- ob eine Fehlermeldung angezeigt wird,
- ob der Betrag nach dem Speichern übernommen wurde.
Laden Sie die Seite neu und prüfen Sie das Formular erneut. Verwenden Sie einen aktuellen Browser. Tragen Sie keinen erfundenen Ersatzbetrag ein.
Wenn das passende Feld fehlt, ein gültiger Betrag nicht gespeichert wird oder nach der Veröffentlichung falsch erscheint, nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie möglichst an:
- die Inserat-ID oder den Link zum Inserat,
- den gewählten Inseratstyp,
- welches Feld angezeigt wird,
- welcher Betrag eingegeben wurde,
- welcher Betrag nach dem Speichern erscheint,
- den Wortlaut der Fehlermeldung,
- den verwendeten Browser und das Gerät,
- eine Bildschirmaufnahme, wenn sie für die technische Prüfung hilfreich ist.
Übermitteln Sie niemals Ihr Passwort oder vollständige Zahlungsdaten. Der Support kann bei technischen und allgemeinen Fragen zur Plattform helfen, ersetzt jedoch keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.