Für ein übersichtliches und vertrauenswürdiges Inserat sollten Titel, Beschreibung und Fotos dasselbe konkrete Angebot darstellen. Formulieren Sie sachlich, vollständig und gut lesbar. Verwenden Sie möglichst aktuelle Bilder, die den tatsächlichen Artikel, die Dienstleistung, den Fundgegenstand, die Veranstaltung oder den beschriebenen Sachverhalt zutreffend zeigen.
Wie sollte ich den Titel formulieren?
Der Titel sollte bereits erkennen lassen, worum es im Inserat geht. Er sollte kurz, eindeutig und auf das tatsächliche Angebot beschränkt sein.
Ein geeigneter Titel enthält je nach Inserat beispielsweise:
- die genaue Bezeichnung des Gegenstands, der Dienstleistung oder der Veranstaltung,
- Marke und Modell, wenn diese Angaben sicher bekannt und relevant sind,
- eine wesentliche Eigenschaft wie Größe, Farbe oder Ausführung,
- bei verlorenen oder gefundenen Gegenständen ein eindeutiges äußerliches Merkmal,
- bei Veranstaltungen die Art oder den Anlass der Veranstaltung.
Vermeiden Sie im Titel:
- ausschließlich allgemeine Begriffe wie „Angebot“, „Sache“, „Hilfe“ oder „Dringend“,
- vollständige Großschreibung,
- unnötige Sonderzeichen und mehrere Ausrufezeichen,
- lange Folgen von Suchbegriffen, Ortsnamen oder Hashtags,
- Angaben, die nicht zum tatsächlichen Angebot passen,
- Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder private Anschriften,
- irreführende Zusätze wie „kostenlos“, wenn tatsächlich eine Zahlung oder Gegenleistung erwartet wird.
Beispiele für verständliche Titel:
- „Damenfahrrad, 28 Zoll, schwarz“
- „Schwarzer Rucksack mit rotem Reißverschluss verloren“
- „Unterstützung bei Gartenarbeiten“
- „Esstisch aus Massivholz mit vier Stühlen“
Ein klarer Titel erleichtert die richtige Einordnung des Inserats. Er garantiert jedoch keine bestimmte Position oder Reichweite in der Suche.
Welche Angaben gehören in die Beschreibung?
Beginnen Sie mit einem kurzen Satz, der das Angebot oder den Sachverhalt zusammenfasst. Ordnen Sie die weiteren Informationen anschließend in sinnvolle Abschnitte.
Je nach Inserat sind folgende Angaben hilfreich:
- genaue Bezeichnung,
- Marke und Modell,
- Farbe, Größe, Maße oder Material,
- tatsächlicher Zustand und Funktionsfähigkeit,
- bekannte Mängel, Beschädigungen und Gebrauchsspuren,
- enthaltenes und fehlendes Zubehör,
- angebotene Menge,
- Preis oder Belohnung,
- vollständiger Liefer- oder Leistungsumfang,
- mögliche Versand-, Abhol- oder Übergabearten,
- erkennbare Zusatzkosten,
- Zeitraum und realistische Verfügbarkeit,
- wichtige Voraussetzungen oder Einschränkungen,
- bei Dienstleistungen der konkrete Leistungsumfang,
- bei Veranstaltungen Datum, Uhrzeit, Ort und Teilnahmebedingungen,
- bei verlorenen oder gefundenen Gegenständen der ungefähre Zeitpunkt und Bereich.
Beschreiben Sie nur Eigenschaften, die Sie sicher kennen. Wenn eine Angabe nicht geprüft werden konnte, kennzeichnen Sie dies offen, beispielsweise mit „nicht getestet“ oder „genaue Ausführung unbekannt“.
Fotos ergänzen die Beschreibung, ersetzen sie jedoch nicht. Informationen, die für Zustand, Preis, Lieferumfang oder Nutzung entscheidend sind, sollten auch im Text stehen.
Wie formatiere ich längere Informationen übersichtlich?
Verwenden Sie kurze Absätze und trennen Sie unterschiedliche Themen durch klare Zwischenüberschriften. Für mehrere gleichartige Angaben eignen sich Listen mit einem einfachen Bindestrich.
Beispiel:
Zustand: gebraucht und funktionsfähig
- leichte Kratzer auf der linken Seite
- Ladekabel enthalten
- Originalverpackung nicht vorhanden
- Abholung nach Vereinbarung möglich
Achten Sie auf folgende Punkte:
- Schreiben Sie pro Listenzeile möglichst nur eine Information.
- Verwenden Sie verständliche Begriffe.
- Erklären Sie seltene Abkürzungen.
- Trennen Sie Zustand, Preis, Lieferumfang und Übergabebedingungen voneinander.
- Verwenden Sie einfache Bindestriche.
- Vermeiden Sie unnötige Leerzeilen.
- Wiederholen Sie denselben Text nicht mehrfach.
- Verwenden Sie Hervorhebungen sparsam.
- Schreiben Sie nicht den gesamten Text in Großbuchstaben.
- Verwenden Sie keine langen Reihen aus Symbolen, Emojis oder Ausrufezeichen.
- Fügen Sie keine künstlichen Suchwortlisten ein.
- Stellen Sie wichtige Informationen nicht ausschließlich als Text in einem Foto dar.
- Prüfen Sie Rechtschreibung, Zahlen, Maße und Datumsangaben.
Die Beschreibung sollte auch ohne die Fotos verständlich sein. Umgekehrt müssen die Fotos zur Beschreibung passen.
Wie beschreibe ich Zustand, Mängel und Lieferumfang?
Beschreiben Sie den aktuellen Zustand so konkret wie möglich. Allgemeine Angaben wie „gut“ oder „gebraucht“ reichen häufig nicht aus, wenn erkennbare Besonderheiten vorhanden sind.
Nennen Sie insbesondere:
- sichtbare Kratzer, Flecken, Risse oder Verformungen,
- technische Fehler und eingeschränkte Funktionen,
- fehlende Teile,
- bereits durchgeführte Reparaturen,
- erkennbare Verschleißspuren,
- Abweichungen von der ursprünglichen Ausstattung,
- Zubehör, Verpackung und Unterlagen, die tatsächlich enthalten sind,
- Bestandteile, die auf einem Foto zu sehen sind, aber nicht zum Angebot gehören.
Verbergen Sie bekannte Mängel weder im Text noch durch die Auswahl oder Bearbeitung der Fotos. Wenn ein Gegenstand nicht geprüft wurde, bezeichnen Sie ihn nicht als vollständig funktionsfähig.
Welche Angaben gehören nicht in den öffentlichen Inseratstext?
Veröffentlichen Sie keine vertraulichen oder sicherheitsrelevanten Informationen.
Dazu gehören insbesondere:
- Passwörter und Zugangscodes,
- vollständige Bank- oder Zahlungsdaten,
- vollständige Ausweis- oder Dokumentennummern,
- private Nachrichten anderer Personen,
- personenbezogene Daten Dritter ohne deren Zustimmung,
- Telefonnummern oder E-Mail-Adressen im Titel oder in der Beschreibung,
- private Anschriften,
- Daten, mit denen ein verlorener Gegenstand ohne weitere Prüfung unberechtigt beansprucht werden könnte.
Fragen und weitere Absprachen sollten über die Nachrichtenfunktion von suchen.expert geführt werden. Dadurch bleiben Informationen zum Angebot und getroffene Vereinbarungen im Nachrichtenverlauf leichter nachvollziehbar.
Welche Fotos eignen sich als Hauptbild?
Das erste beziehungsweise als Hauptbild angezeigte Foto sollte den wesentlichen Inhalt des Inserats sofort erkennen lassen. Fotografieren Sie möglichst den tatsächlich angebotenen Artikel oder Gegenstand in seinem aktuellen Zustand.
Ein geeignetes Hauptbild ist:
- scharf,
- ausreichend hell,
- farblich möglichst realistisch,
- aktuell,
- eindeutig dem Inserat zuzuordnen,
- ohne störende Gegenstände im Vordergrund,
- so aufgenommen, dass der Artikel vollständig oder in einer sinnvollen Gesamtansicht erkennbar ist,
- frei von eingeblendeten Kontakt-, Adress- oder Zahlungsdaten.
Bei einem Set sollte das Hauptbild möglichst alle enthaltenen Bestandteile gemeinsam zeigen. Zusätzliche Bilder können anschließend einzelne Teile und Details genauer darstellen.
Welche zusätzlichen Fotos sind sinnvoll?
Weitere Bilder sollten neue und für Interessenten relevante Informationen vermitteln.
Je nach Gegenstand können Sie zeigen:
- Vorderseite,
- Rückseite,
- Seitenansichten,
- Ober- und Unterseite,
- Innenraum,
- Etikett oder Größenangabe,
- Anschlüsse und Bedienelemente,
- Zubehör,
- vollständigen Lieferumfang,
- Materialstruktur,
- besondere Merkmale,
- vorhandene Gebrauchsspuren,
- bekannte Schäden,
- den Artikel im eingeschalteten oder funktionsfähigen Zustand, sofern dies sicher möglich ist.
Fotografieren Sie Mängel nicht absichtlich aus einem Winkel, in dem sie kaum erkennbar sind. Ein Schaden sollte sowohl in der Beschreibung genannt als auch auf einem geeigneten Foto gezeigt werden.
Verwenden Sie nicht mehrere nahezu identische Bilder, wenn sie keinen zusätzlichen Informationswert bieten.
Was sollte bei verschiedenen Inseratstypen fotografiert werden?
Bei Verkaufs- und Verschenkangeboten:
- der tatsächlich angebotene Artikel,
- der aktuelle Zustand,
- alle Bestandteile des Lieferumfangs,
- erkennbare Mängel,
- Größen- oder Modellangaben, soweit deren Veröffentlichung unbedenklich ist.
Bei verlorenen Gegenständen:
- möglichst ein eigenes Vergleichsfoto des Gegenstands,
- besondere äußere Merkmale,
- eine vergleichbare Darstellung, wenn kein aktuelles Foto vorhanden ist und dies deutlich erklärt wird.
Bei gefundenen Gegenständen:
- der tatsächliche Fundgegenstand,
- nur so viele Merkmale, wie für eine Zuordnung erforderlich sind,
- keine vollständig lesbaren persönlichen Daten,
- keine Sicherheitsmerkmale, mit denen sich eine unberechtigte Person als Eigentümer ausgeben könnte.
Bei Dienstleistungen:
- eigene Arbeitsbeispiele,
- verwendete Arbeitsmittel,
- zulässige Vorher-Nachher-Aufnahmen,
- Ergebnisse, die tatsächlich von Ihnen oder Ihrem Unternehmen erstellt wurden.
Bei Veranstaltungen:
- eigene oder autorisierte Veranstaltungsbilder,
- der tatsächliche Veranstaltungsort, sofern Sie das Foto verwenden dürfen,
- Motive, die Art und Inhalt der Veranstaltung korrekt darstellen.
Darf ich Archivfotos, Herstellerbilder oder Fotos aus dem Internet verwenden?
Verwenden Sie möglichst aktuelle eigene Fotos des tatsächlich angebotenen Artikels. Ein Archiv-, Hersteller- oder Symbolbild zeigt häufig weder den individuellen Zustand noch den vollständigen Lieferumfang.
Bilder aus fremden Quellen dürfen insbesondere nicht verwendet werden, wenn:
- Sie keine wirksame Erlaubnis oder Nutzungsberechtigung besitzen,
- das Bild von einer anderen Website oder einem anderen Inserat kopiert wurde,
- das Bild einen anderen Artikel oder eine andere Ausführung zeigt,
- der tatsächliche Zustand dadurch nicht erkennbar ist,
- das Bild den Umfang des Angebots größer erscheinen lässt, als er ist,
- Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Auch ein frei zugängliches Bild darf nicht automatisch kopiert und veröffentlicht werden.
Besitzen Sie eine ausdrückliche Lizenz für ein ergänzendes Beispiel- oder Herstellerbild, muss trotzdem eindeutig bleiben, welcher konkrete Artikel angeboten wird. Ein solches Bild darf Ihr Angebot nicht irreführend darstellen. Eigene Fotos des tatsächlichen Zustands sollten dadurch nicht ersetzt werden.
Weitere Hinweise:
Was gilt für Fotos von Dienstleistungen und Arbeitsbeispielen?
Veröffentlichen Sie nur Arbeiten, die Sie selbst ausgeführt haben oder für deren Darstellung Sie eine ausreichende Erlaubnis besitzen.
Prüfen Sie vor dem Hochladen:
- Darf das Arbeitsergebnis öffentlich gezeigt werden?
- Hat der Kunde einer erkennbaren Darstellung zugestimmt?
- Sind Personen, Kennzeichen, Anschriften oder andere personenbezogene Daten sichtbar?
- Enthält das Bild vertrauliche Unterlagen, Bildschirme oder Zugangsdaten?
- Gehören sämtliche gezeigten Leistungen tatsächlich zu Ihrem Angebot?
- Vermittelt das Bild einen realistischen Eindruck vom möglichen Ergebnis?
Bei Vorher-Nachher-Bildern sollte eindeutig erkennbar sein, welche Aufnahme den früheren und welche den späteren Zustand zeigt. Verwenden Sie keine fremden Referenzarbeiten als eigene Beispiele.
Dürfen Personen auf den Fotos zu sehen sein?
Veröffentlichen Sie erkennbare Personen nur, wenn Sie hierzu berechtigt sind und die erforderliche Zustimmung vorliegt. Dies gilt auch für Kunden, Mitarbeitende, Passanten und Personen im Hintergrund.
Achten Sie besonders auf:
- Gesichter,
- Namensschilder,
- Fahrzeugkennzeichen,
- private Wohnbereiche,
- Dokumente,
- Postsendungen,
- Monitore und Mobiltelefonanzeigen,
- Fotos von Kindern und Jugendlichen.
Wenn eine Person für das Inserat nicht erforderlich ist, wählen Sie einen anderen Bildausschnitt oder machen Sie die Person vor dem Hochladen unkenntlich.
Wie schütze ich persönliche und sicherheitsrelevante Daten auf Fotos?
Kontrollieren Sie jedes Foto vor dem Hochladen in voller Größe. Kleine Angaben können später durch Vergrößern lesbar werden.
Entfernen oder verdecken Sie insbesondere:
- Telefonnummern,
- E-Mail-Adressen,
- private Anschriften,
- URLs und Social-Media-Benutzernamen,
- Konto- und Zahlungsinformationen,
- QR-Codes mit persönlichen oder vertraulichen Inhalten,
- Barcodes und Zugangscodes,
- Unterschriften,
- Ausweis- und Dokumentennummern,
- Namen und Daten unbeteiligter Personen,
- private Nachrichten,
- vollständige Seriennummern, wenn deren Veröffentlichung ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Bei Schlüsseln, Zutrittskarten oder anderen sicherheitsrelevanten Gegenständen sollte kein Bild veröffentlicht werden, das eine unbefugte Nachbildung oder Nutzung erleichtert.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass vertrauliche Bildinformationen automatisch entfernt werden.
Wie ehrlich muss der Zustand auf den Fotos dargestellt werden?
Fotos dürfen den Zustand, die Größe, die Farbe, den Lieferumfang oder die Funktion nicht irreführend darstellen.
Vermeiden Sie insbesondere:
- starke Filter,
- Farbveränderungen,
- Retuschen, die Schäden verschwinden lassen,
- künstlich hinzugefügte Bestandteile,
- Fotomontagen, die einen falschen Lieferumfang zeigen,
- extreme Perspektiven, die Größe oder Proportionen verfälschen,
- Bilder einer besseren Ausführung als der tatsächlich angebotenen,
- ältere Fotos, wenn sich der Zustand inzwischen wesentlich verändert hat.
Helligkeit, Zuschnitt und Ausrichtung dürfen vorsichtig angepasst werden, solange der tatsächliche Zustand erkennbar bleibt. Erklären Sie in der Beschreibung, wenn Farben auf verschiedenen Bildschirmen abweichen können.
Was gilt für KI-Bilder, Collagen und Symbolbilder?
KI-generierte, freigestellte, montierte oder symbolische Bilder dürfen keinen falschen Eindruck vom Zustand, Umfang oder Aussehen des Angebots vermitteln.
Beachten Sie:
- Ein Beispiel- oder Symbolbild sollte verständlich als solches erkennbar sein.
- Ein KI-Bild darf nicht als Foto des tatsächlichen Artikels erscheinen.
- Eine Collage darf keine Bestandteile zeigen, die nicht zum Angebot gehören.
- Eine Freistellung darf Schäden oder wichtige Details nicht verdecken.
- Verwendete Bildbestandteile dürfen keine Rechte Dritter verletzen.
- Ergänzende Darstellungen sollten aktuelle Fotos des realen Angebots nicht ersetzen, sofern solche Fotos möglich sind.
Welche technische Grenze gilt für Fotos?
Eine einzelne Fotodatei darf höchstens 12 MB groß sein. Das Bild muss in einem von der Plattform technisch unterstützten Format vorliegen.
Wenn ein Foto nicht hochgeladen oder verarbeitet werden kann:
- prüfen Sie die angezeigte Fehlermeldung,
- kontrollieren Sie die Dateigröße,
- öffnen Sie die Datei auf Ihrem Gerät und prüfen Sie, ob sie beschädigt ist,
- speichern Sie bei Bedarf eine verkleinerte Kopie, ohne das Original zu überschreiben,
- verwenden Sie ein vom Upload-Feld akzeptiertes Format,
- versuchen Sie den Upload erneut,
- laden Sie die Seite neu, wenn der Upload weiterhin nicht reagiert.
Eine kleinere Datei darf nicht so stark komprimiert sein, dass der Artikel oder wichtige Details kaum erkennbar sind.
Was sollte ich vor dem Einreichen kontrollieren?
Prüfen Sie den vollständigen Entwurf und nicht nur das Hauptbild.
Kontrollieren Sie:
- Der Titel bezeichnet das tatsächliche Angebot.
- Die Beschreibung ist vollständig und verständlich.
- Zustand und bekannte Mängel sind genannt.
- Preis, Menge und Lieferumfang stimmen.
- Versand-, Abhol- und Zusatzkosten sind nachvollziehbar.
- Alle Fotos zeigen den richtigen Artikel oder Sachverhalt.
- Das Hauptbild ist klar und aussagekräftig.
- Die Bilder enthalten keine unzulässigen Kontakt- oder Zahlungsdaten.
- Personen und personenbezogene Angaben sind geschützt.
- Sie besitzen die erforderlichen Rechte an allen Bildern.
- Bilder und Text widersprechen sich nicht.
- Schäden wurden nicht durch Filter oder Bildbearbeitung verdeckt.
- Inseratstyp, Kategorie, Situation und Ort passen zum Angebot.
- Das Inserat enthält keine unnötigen Wiederholungen oder Suchwortlisten.
- Die Veröffentlichung verletzt keine Rechte Dritter.
Bestimmte Grundangaben können nach dem Einreichen zur Überprüfung nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie diese deshalb besonders sorgfältig.
Weitere Hinweise:
Was geschieht bei ungeeigneten Texten oder Fotos?
Ein Inserat kann vor der Veröffentlichung geprüft werden. Unklare, irreführende oder unzulässige Inhalte können dazu führen, dass einzelne Fotos entfernt, das Inserat abgelehnt oder seine Sichtbarkeit eingeschränkt wird. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können weitere Maßnahmen nach den geltenden Regeln folgen.
Eine vollständige Beschreibung und regelkonforme Fotos garantieren weder die Veröffentlichung noch eine bestimmte Reichweite oder Position in der Suche.
Wenn ein Inserat abgelehnt wurde:
- lesen Sie den angezeigten Ablehnungsgrund,
- vergleichen Sie Titel, Beschreibung und Fotos miteinander,
- entfernen oder ersetzen Sie ungeeignete Bilder,
- ergänzen Sie fehlende Zustands- oder Angebotsangaben,
- beseitigen Sie personenbezogene oder vertrauliche Informationen,
- prüfen Sie Ihre Nutzungsrechte,
- reichen Sie das Inserat erst nach vollständiger Korrektur erneut ein.
Weitere Hinweise:
Wann sollte ich den Support kontaktieren?
Nutzen Sie das Kontaktformular, wenn ein zulässiges Foto technisch nicht hochgeladen werden kann oder Sie nicht erkennen können, welche Korrektur nach einer Ablehnung erforderlich ist.
Geben Sie möglichst an:
- den Link oder die Kennung des betroffenen Inserats,
- den aktuellen Status des Inserats,
- Inseratstyp und Kategorie,
- welches Foto betroffen ist,
- Dateigröße und Dateiformat,
- die angezeigte Fehlermeldung,
- welche Schritte Sie bereits versucht haben,
- ob das Inserat abgelehnt wurde.
Senden Sie dem Support keine Passwörter, vollständigen Zahlungsdaten oder andere unnötige vertrauliche Informationen.
Der Support kann den konkreten Fall prüfen. Eine Veröffentlichung, bestimmte Reichweite oder feste Bearbeitungsdauer kann jedoch nicht garantiert werden.