Ja, Begriffe wie „Rabatt“, „Aktion“, „Sonderpreis“ oder „Sale“ dürfen im Titel verwendet werden, wenn sie das tatsächliche Angebot richtig beschreiben. Der Preisvorteil muss real, aktuell und nachvollziehbar sein. Bedingungen, Einschränkungen und zusätzliche Kosten dürfen nicht verschwiegen werden.
Der Titel sollte weiterhin eindeutig erkennen lassen, welcher Artikel oder welche Leistung angeboten wird. Ein Werbewort allein genügt nicht.
Eine Rabattangabe garantiert weder eine bessere Position in der Suche noch eine bestimmte Reichweite oder Anzahl von Aufrufen.
Wann darf ich „Rabatt“ im Titel verwenden?
„Rabatt“ weist darauf hin, dass der aktuell verlangte Preis gegenüber einem maßgeblichen früheren Preis tatsächlich reduziert wurde.
Verwenden Sie den Begriff nur, wenn:
- der aktuelle Preis wirklich niedriger ist,
- der Vergleichspreis zutreffend ist,
- der frühere Preis tatsächlich verlangt wurde,
- die Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt,
- das konkret angebotene Produkt von der Ermäßigung umfasst ist,
- alle Bedingungen verständlich erklärt werden,
- zusätzliche verpflichtende Kosten erkennbar bleiben,
- die Angabe nicht durch einen künstlich erhöhten Vergleichspreis erzeugt wurde.
Ein lediglich günstiger Preis ist nicht automatisch ein Rabatt. Ohne eine tatsächliche Preisermäßigung sollte der Preis nicht als „Rabatt“ bezeichnet werden.
Wann darf ich „Aktion“ im Titel verwenden?
Der Begriff „Aktion“ kann auf eine zeitlich, mengenmäßig oder inhaltlich begrenzte Sonderkondition hinweisen.
Eine Aktion kann beispielsweise betreffen:
- einen vorübergehend niedrigeren Preis,
- einen Rabatt auf bestimmte Artikel,
- ein Set-Angebot,
- eine zusätzliche Leistung ohne Aufpreis,
- eine bestimmte Abnahmemenge,
- eine zeitlich begrenzte Versandkondition,
- einen Gutschein oder Aktionscode,
- eine besondere Kondition für eine klar benannte Nutzergruppe.
Beschreiben Sie genau, worin die Aktion besteht. Das Wort „Aktion“ allein erklärt nicht, welchen Vorteil Interessenten erhalten.
Wenn die Aktion keinen Preisnachlass beinhaltet, sollte der Titel keinen Rabatt vortäuschen.
Beispiel:
„Aktion bis 31.10.: Kostenlose Lieferung innerhalb Hannovers“
In der Beschreibung muss anschließend erläutert werden:
- für welche Artikel die Aktion gilt,
- welches Gebiet umfasst ist,
- ob ein Mindestbestellwert besteht,
- bis wann die Aktion läuft,
- welche weiteren Bedingungen gelten.
Wie sollte der Titel formuliert sein?
Der Titel sollte zuerst erkennen lassen, was angeboten wird. Der Hinweis auf die Rabattaktion darf die eigentliche Artikel- oder Leistungsbezeichnung nicht ersetzen.
Geeignete Beispiele:
- „20 % Rabatt bis 31.10. - Lederrucksack Modell X“
- „Aktionspreis - Bürostuhl in Schwarz“
- „Wochenendaktion - Fahrradinspektion zum Festpreis“
- „10 EUR Rabatt - Massivholztisch mit vier Stühlen“
- „Set-Aktion - Drei Pflanztöpfe für insgesamt 30 EUR“
- „Kinderfahrrad 20 Zoll - Preis auf 80 EUR reduziert“
Weniger geeignete Beispiele:
- „RABATT!!!“
- „AKTION AKTION AKTION“
- „MEGA SALE - NUR HEUTE!!!“
- „Extrem reduziert“
- „Bestpreis garantiert“
- „Billiger als überall“
- „Nur noch ganz wenige“
- „Letzte Chance“, obwohl die Aktion regelmäßig verlängert wird.
Achten Sie darauf:
- den tatsächlichen Artikel oder die Leistung zu nennen,
- die Ermäßigung eindeutig zu beschreiben,
- übermäßige Großschreibung zu vermeiden,
- keine langen Reihen von Ausrufezeichen zu verwenden,
- keine künstliche Dringlichkeit zu erzeugen,
- keine unbewiesenen Bestpreisversprechen abzugeben,
- den Titel nach Ablauf der Aktion zu aktualisieren.
Welche Angaben gehören in die Beschreibung?
Der Titel darf kurz sein. Die vollständigen Bedingungen der Rabattaktion gehören in die Beschreibung.
Nennen Sie je nach Angebot:
- den aktuellen Preis,
- den maßgeblichen früheren Preis,
- die Höhe des Rabatts,
- ob der Rabatt als Betrag oder Prozentsatz gewährt wird,
- Beginn und Ende der Aktion,
- die betroffenen Artikel oder Leistungen,
- ausgeschlossene Artikel oder Varianten,
- die verfügbare Menge,
- einen möglichen Mindestbestellwert,
- eine erforderliche Mindestmenge,
- die zulässige Anzahl pro Käufer,
- Versandkosten,
- Verpackungskosten,
- Fahrtkosten,
- sonstige verpflichtende Zusatzkosten,
- Voraussetzungen für einen Gutschein oder Aktionscode,
- mögliche Einschränkungen bei der Kombination mit anderen Aktionen,
- den tatsächlichen Liefer- oder Leistungsumfang.
Interessenten sollten ohne zusätzliche Nachfrage verstehen können:
- was reduziert wurde,
- welcher Preis tatsächlich zu zahlen ist,
- wie der Preisvorteil berechnet wurde,
- für welche Variante der Preis gilt,
- wie lange die Aktion läuft,
- welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Wesentliche Bedingungen sollten nicht erst nach einer Kontaktaufnahme mitgeteilt werden.
Wie gebe ich den früheren und den neuen Preis an?
Der aktuelle Preis muss eindeutig vom Vergleichspreis unterschieden werden.
Prüfen Sie:
- Wurde der frühere Preis tatsächlich angewendet?
- Für welchen Zeitraum galt er?
- Galt er für genau denselben Artikel und dieselbe Variante?
- War derselbe Lieferumfang enthalten?
- Enthielt der frühere Preis dieselben verpflichtenden Preisbestandteile?
- Ist die Bezugsgröße für den Preisvergleich verständlich?
- Kann die Preisentwicklung bei Bedarf nachvollzogen werden?
Vergleichen Sie nicht unterschiedliche Produkte, Varianten, Mengen oder Leistungsumfänge, ohne den Unterschied deutlich zu erklären.
Ungeeignet wäre:
„Statt 100 EUR nur 70 EUR“, wenn 100 EUR nie als tatsächlicher Preis verlangt wurden oder die Bezugsgrundlage nicht erklärt wird.
Was gilt für private Anbieter?
Die Preisangabenverordnung richtet sich an Unternehmer, die Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern anbieten oder unter Angabe von Preisen bewerben. Für einen tatsächlich privaten Gelegenheitsverkauf gelten die unternehmerischen Preisangabepflichten nicht in gleicher Weise.
Auch private Anbieter müssen ihre Angaben auf suchen.expert jedoch wahrheitsgemäß und verständlich formulieren.
Private Anbieter können eine tatsächlich vorgenommene Preissenkung sachlich nennen.
Beispiel:
„Kinderfahrrad 20 Zoll - Preis von 100 EUR auf 80 EUR reduziert“
Diese Formulierung ist nur geeignet, wenn der Artikel zuvor tatsächlich für 100 EUR angeboten wurde.
Der ursprüngliche Neupreis eines gebrauchten Gegenstands ist nicht automatisch der frühere eigene Verkaufspreis.
Wenn Sie den damaligen Kaufpreis nennen, machen Sie dessen Bedeutung deutlich.
Beispiel:
„Damals neu für 300 EUR gekauft. Mein aktueller Verkaufspreis für den gebrauchten Artikel beträgt 120 EUR.“
Schreiben Sie nicht „60 % Rabatt“, wenn sich der Prozentsatz lediglich auf den damaligen Neupreis eines inzwischen gebrauchten Artikels bezieht und dies nicht eindeutig erklärt wird.
Wenn Sie lediglich verhandlungsbereit sind, ist eine Formulierung wie „80 EUR VB“ klarer als „Rabattaktion“.
Weitere Hinweise:
Was müssen gewerbliche Anbieter beachten?
Wer tatsächlich im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, muss die dafür geltenden gesetzlichen Informations- und Preisangabepflichten beachten. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit und nicht allein die Bezeichnung des Kontos.
Gewerbliche Anbieter müssen insbesondere prüfen:
- ob der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben ist,
- ob zusätzliche Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten erkennbar sind,
- ob Grundpreise angegeben werden müssen,
- ob alle Rabattbedingungen eindeutig zugeordnet werden können,
- ob der verwendete Vergleichspreis rechtlich zulässig ist,
- ob besondere Pflichten für die angebotene Ware oder Leistung gelten.
Bei einer gegenüber Verbrauchern bekannt gegebenen Preisermäßigung für eine Ware muss grundsätzlich der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, den der Unternehmer innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt hat.
Das betrifft beispielsweise Angaben wie:
- „20 % Rabatt“
- „30 EUR günstiger“
- „Reduziert“
- „Sale“
- einen durchgestrichenen früheren Preis,
- einen alten und einen neuen Preis im direkten Vergleich.
Der Vergleich darf nicht auf einem Preis beruhen, der kurz vor der Aktion künstlich erhöht wurde.
Beispiel:
- regulärer Preis innerhalb des Zeitraums: 100 EUR
- zwischenzeitlicher niedrigerer Preis: 80 EUR
- neuer Aktionspreis: 70 EUR
Für die gesetzlich erforderliche frühere Preisangabe ist grundsätzlich der niedrigste innerhalb des maßgeblichen 30-Tage-Zeitraums angewandte Gesamtpreis relevant. Im Beispiel wären dies 80 EUR und nicht 100 EUR.
Für schrittweise ansteigende Preisermäßigungen, individuelle Nachlässe, schnell verderbliche Waren und weitere gesetzliche Sonderfälle können besondere Regeln gelten.
Weitere Hinweise:
Was gilt bei Dienstleistungen und individuellen Nachlässen?
Die besondere 30-Tage-Regel für die Bekanntgabe einer Preisermäßigung bezieht sich auf Waren. Auch bei Dienstleistungen müssen Rabatt- und Aktionsangaben wahr, eindeutig und nicht irreführend sein. Je nach Angebot können weitere gesetzliche Pflichten gelten.
Erklären Sie bei Dienstleistungen:
- welche konkrete Leistung reduziert ist,
- welcher Leistungsumfang enthalten ist,
- ob Materialkosten enthalten sind,
- ob Fahrtkosten hinzukommen,
- ob der Preis pro Stunde, Termin, Person, Einheit oder Gesamtauftrag gilt,
- welche Mindestbuchung besteht,
- für welchen Zeitraum die Aktion gilt,
- ob bestimmte Zeiten oder Einsatzgebiete ausgeschlossen sind.
Beispiel:
„Aktionspreis bis 30.11.: 60 EUR für eine zweistündige Gartenpflege innerhalb Hannovers. Material- und Entsorgungskosten sind nicht enthalten und werden vor der Beauftragung vereinbart.“
Ungeeignet:
„50 % Rabatt auf Gartenarbeit“, wenn weder der frühere Preis noch Leistungsumfang, Dauer und zusätzliche Kosten erklärt werden.
Bei einem tatsächlich individuellen Nachlass sollte deutlich bleiben, dass er nur für den konkreten Empfänger oder Einzelfall gilt. Ein allgemein zugänglicher Rabattcode ist nicht automatisch ein individueller Nachlass.
Darf ich mit einer unverbindlichen Preisempfehlung vergleichen?
Eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist nicht dasselbe wie Ihr eigener früherer Verkaufspreis.
Wenn Sie eine UVP nennen:
- muss sie tatsächlich vom Hersteller stammen,
- muss sie sich auf dasselbe Produkt und dieselbe Ausführung beziehen,
- darf sie nicht als eigener früherer Preis dargestellt werden,
- muss die Bezugsgröße eindeutig als „UVP“ bezeichnet werden,
- sollte geprüft werden, ob die Empfehlung noch aktuell ist,
- darf der Vergleich keinen falschen Preisvorteil vermitteln.
Beispiel:
„Aktueller Preis: 80 EUR. Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers: 100 EUR.“
Ungeeignet:
„Statt 100 EUR nur 80 EUR“, wenn 100 EUR lediglich eine frühere oder nicht mehr aktuelle Herstellerempfehlung war und von Ihnen nie verlangt wurde.
Wie gebe ich Dauer, Menge und Bedingungen der Aktion an?
Zeitliche, mengenmäßige und persönliche Einschränkungen müssen konkret und aktuell sein.
Geeignete Zeitangaben:
- „Gültig vom 01.10. bis einschließlich 31.10.“
- „Aktionspreis bis einschließlich 15.11.“
- „Nur am 12.10.“
- „Wochenendaktion vom 18.10. bis 20.10.“
Vermeiden Sie:
- „nur kurze Zeit“, wenn kein Zeitraum feststeht,
- „nur heute“, wenn das Inserat mehrere Tage unverändert bleibt,
- „letzte Chance“, wenn die Aktion anschließend fortgesetzt wird,
- „endet bald“, obwohl kein festgelegtes Ende besteht.
Wenn der Rabatt nur für eine begrenzte Menge gilt, nennen Sie möglichst:
- den verfügbaren Aktionsbestand,
- die maximale Anzahl pro Käufer,
- die Mindestbestellmenge,
- die betroffenen Varianten,
- den Zeitraum der Aktion,
- was nach dem Aufbrauchen des Aktionsbestands gilt.
Bei einem Mengenrabatt nennen Sie:
- die Mindestmenge,
- den Preis pro Einheit,
- den erforderlichen Gesamtpreis,
- mögliche Staffelpreise,
- Versand- und Verpackungskosten.
Bei einem Gutschein oder Aktionscode nennen Sie:
- den konkreten Vorteil,
- den erforderlichen Code,
- den Gültigkeitszeitraum,
- den Mindestbestellwert,
- betroffene und ausgeschlossene Angebote,
- die zulässige Anzahl der Einlösungen,
- eine mögliche Beschränkung auf Neukunden,
- regionale Einschränkungen,
- ob der Gutschein mit anderen Aktionen kombinierbar ist.
Eine Angabe wie „bis zu 50 % Rabatt“ bedeutet nicht, dass alle angebotenen Artikel um 50 % reduziert sind. Erklären Sie deshalb, welche Artikel oder Varianten von welchem Nachlass umfasst sind.
Wie müssen zusätzliche Kosten angegeben werden?
Der Aktionspreis darf nicht dadurch irreführend günstig wirken, dass unvermeidbare Kosten verschwiegen werden.
Erklären Sie insbesondere:
- Versandkosten,
- Verpackungskosten,
- Lieferkosten,
- Fahrtkosten,
- Montagekosten,
- Materialkosten,
- verpflichtende Bearbeitungsgebühren,
- Mindestbestellwerte,
- notwendige Zusatzleistungen,
- Zuschläge für bestimmte Varianten oder Termine.
Beispiel:
„Aktionspreis: 80 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Versand innerhalb Deutschlands zusätzlich 6 EUR.“
Ungeeignet:
„Nur 80 EUR“, wenn bei jedem Kauf zwingend weitere 30 EUR Bearbeitungs- oder Verpackungskosten hinzukommen und diese nicht erkennbar sind.
Weitere Hinweise:
Welche Formulierungen sollte ich vermeiden?
Verwenden Sie keine Aussagen, die Sie nicht belegen können oder die einen falschen Eindruck erzeugen.
Dazu gehören insbesondere:
- ein erfundener früherer Preis,
- ein kurzfristig erhöhter Preis als Grundlage für einen Rabatt,
- eine abgelaufene Aktion,
- eine dauerhaft wiederholte „Nur heute“-Angabe,
- ein unzutreffender UVP-Vergleich,
- ein Rabatt für eine nicht verfügbare Variante,
- ein nur scheinbar kostenloses Angebot,
- verschleierte Pflichtkosten,
- ein nicht erreichbarer „ab“-Preis,
- eine falsche Mengenknappheit,
- ein unbewiesenes Bestpreisversprechen,
- eine Preisgarantie ohne klare Bedingungen,
- ein pauschaler Rabatt, der tatsächlich nur für wenige Artikel gilt,
- eine Ermäßigung auf Zubehör, das nicht im Angebot enthalten ist,
- übermäßige Großschreibung und Sonderzeichen.
Wie kann eine vollständige Rabattangabe aussehen?
Beispiel für eine Ware:
„20 % Rabatt bis einschließlich 31.10. auf den abgebildeten Bürostuhl Modell X in Schwarz. Aktueller Gesamtpreis: 160 EUR. Niedrigster Gesamtpreis innerhalb der letzten 30 Tage vor Beginn der Ermäßigung: 200 EUR. Der Preis gilt für ein Stück. Versand innerhalb Deutschlands kostet zusätzlich 10 EUR. Verfügbarer Aktionsbestand: 8 Stück.“
Beispiel für eine Dienstleistung:
„Herbstaktion bis einschließlich 30.11.: Zweistündige Gartenpflege für 60 EUR statt des regulär verlangten Preises von 75 EUR. Das Angebot gilt innerhalb Hannovers von Montag bis Freitag. Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebiets sind enthalten. Material- und Entsorgungskosten sind nicht enthalten und werden vor der Beauftragung vereinbart.“
Beispiel für ein Set:
„Set-Aktion bis 15.10.: Drei Pflanztöpfe in den Größen 20 cm, 25 cm und 30 cm für insgesamt 30 EUR. Einzelverkauf ist nicht Teil der Aktion. Abholung ist kostenlos möglich. Versand kostet zusätzlich 7 EUR.“
Verbessert „Rabatt“ die Position meines Inserats in der Suche?
Nein. Die Verwendung der Wörter „Rabatt“, „Aktion“, „Sale“ oder „Sonderpreis“ garantiert keine bessere Position in den Suchergebnissen.
Für Such- und Trefferlisten sind insbesondere maßgeblich:
- der eingegebene Suchbegriff,
- der aktuell ausgewählte Inseratstyp,
- die gewählten Filter,
- Ort oder Suchradius,
- Kategorie,
- zusätzliche Merkmale,
- die gewählte Sortierung.
Ein Rabattbegriff sollte nur verwendet werden, wenn er für das konkrete Angebot inhaltlich zutrifft. Wiederholungen oder künstliche Suchwortsammlungen können die Verständlichkeit des Inserats verschlechtern.
Weitere Hinweise:
Was sollte ich während und nach der Aktion beachten?
Halten Sie das Inserat während der gesamten Aktion aktuell.
Prüfen Sie regelmäßig:
- Ist der reduzierte Artikel noch verfügbar?
- Stimmt der aktuelle Preis?
- Ist der angegebene Vergleichspreis weiterhin zutreffend?
- Gelten die genannten Bedingungen noch?
- Ist noch Aktionsbestand vorhanden?
- Stimmen Versand- und Zusatzkosten?
- Ist das Enddatum noch aktuell?
- Haben sich Varianten oder Lieferumfang geändert?
Nach Ende der Aktion:
- entfernen Sie „Rabatt“ oder „Aktion“ aus dem Titel,
- aktualisieren Sie den Preis,
- entfernen Sie abgelaufene Bedingungen,
- deaktivieren Sie das Inserat, wenn das Angebot nicht mehr besteht,
- bewahren Sie bei gewerblichen Angeboten erforderliche Preisnachweise auf.
Was sollte ich vor dem Einreichen kontrollieren?
Prüfen Sie:
- Die Rabattaktion besteht tatsächlich.
- Der Titel bezeichnet den angebotenen Artikel oder die Leistung.
- Der aktuelle Preis ist eindeutig.
- Der Vergleichspreis ist zutreffend.
- Bei einer gewerblichen Warenpreisermäßigung wurde die 30-Tage-Regel geprüft.
- Die Höhe des Rabatts wurde richtig berechnet.
- Beginn und Ende der Aktion sind angegeben.
- Die betroffenen Artikel oder Leistungen sind eindeutig.
- Ausnahmen und Einschränkungen sind erklärt.
- Die verfügbare Menge ist zutreffend.
- Ein Mindestbestellwert ist genannt.
- Eine Mindestmenge ist genannt.
- Versand- und Zusatzkosten sind erkennbar.
- Der Liefer- oder Leistungsumfang ist vollständig.
- Eine UVP wird nicht als eigener früherer Preis dargestellt.
- Ein kostenloses Angebot setzt keine versteckte Zahlung voraus.
- Es besteht keine künstliche zeitliche oder mengenmäßige Verknappung.
- Der Text enthält keine unbewiesenen Bestpreisversprechen.
- Titel, Beschreibung und Preisfeld widersprechen sich nicht.
- Die Angaben entsprechen den gesetzlichen und plattformspezifischen Anforderungen.
Was geschieht bei irreführenden Rabattangaben?
Inserate können vor ihrer Veröffentlichung und später anlassbezogen geprüft werden. Falsche, irreführende oder unvollständige Preis- und Rabattangaben können dazu führen, dass:
- eine Korrektur erforderlich wird,
- das Inserat abgelehnt wird,
- einzelne Inhalte eingeschränkt werden,
- das Inserat entfernt wird,
- bei erheblichen oder wiederholten Verstößen weitere Maßnahmen gegen das Konto ergriffen werden.
Eine Freigabe durch suchen.expert bestätigt nicht, dass eine Rabattaktion individuell rechtlich geprüft oder zulässig ist. Der Anbieter bleibt für Inhalt, Preisgestaltung und gesetzliche Pflichten verantwortlich.
Weitere Hinweise:
Wann sollte ich den Support kontaktieren?
Nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie eine technische Frage zur Darstellung des Preises oder zum Preisfeld haben. Geben Sie möglichst an:
- den Link oder die Kennung des Inserats,
- den Inseratstyp und die Kategorie,
- den aktuell eingetragenen Preis,
- den gewünschten Aktionspreis,
- welche Darstellung technisch nicht möglich ist,
- welche Fehlermeldung angezeigt wird,
- ob das Inserat abgelehnt wurde.
Der Support kann bei technischen und allgemeinen Fragen zur Plattform helfen. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und kann eine Rabattaktion nicht verbindlich rechtlich freigeben.