+ Ein Inserat aufgeben
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Anmelden und die Inseraterstellung öffnen
Um ein Inserat zu erstellen, müssen Sie bei suchen.expert angemeldet sein. Öffnen Sie anschließend die Funktion „Ein Inserat aufgeben“. Das Formular führt Sie durch die Auswahl und die erforderlichen Angaben. Halten Sie möglichst schon vor Beginn das Ereignisdatum, den passenden Ort, eine sachliche Beschreibung und geeignete Fotos bereit.
suchen.expert stellt die technische Veröffentlichungs- und Kontaktmöglichkeit bereit. Die Plattform ist keine Behörde und kein amtliches Fundbüro. Ein Inserat ersetzt daher weder gesetzliche Pflichten noch eine erforderliche Meldung bei Fundbüro, Polizei oder einer anderen zuständigen Stelle.

Typ, Kategorie und Situation richtig auswählen
Wählen Sie zuerst den Typ, der zu Ihrem Anliegen passt:
• „Verloren“ für einen verlorenen, vermutlich gestohlenen oder vermissten Gegenstand, ein Tier oder einen anderen zulässigen Suchfall. Als Situation stehen „Verloren“, „Gestohlen“ und „Vermisst“ zur Verfügung.
• „Gefunden“ für einen selbst aufgefundenen Gegenstand oder einen Ihnen bekannten Fundort. Als Situation stehen „Gefunden“ und „Fundort bekannt“ zur Verfügung.
• „Vorfälle“ für sachliche Hinweise zu einem Ereignis oder eine zulässige Zeugensuche. Als Situation stehen „War Zeuge“ und „Zeugen gesucht“ zur Verfügung.
Nach dem Typ wählen Sie die passende Kategorie und anschließend die Situation. Orientieren Sie sich am tatsächlichen Sachverhalt. „Gestohlen“ sollte beispielsweise nur verwendet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Wegnahme bestehen; bloßes Nichtauffinden macht einen Gegenstand nicht automatisch zu einem gestohlenen Gegenstand.
Typ, Kategorie, Situation und Ort können nach der Veröffentlichung nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie diese vier Angaben deshalb besonders sorgfältig. Weitere Hinweise enthält der Artikel Wie wähle ich die richtige Kategorie für mein Inserat?. Die unveränderlichen Angaben werden außerdem unter Unveränderliche Inseratsdetails erläutert.

Ort über Karte und Adresssuche festlegen
Geben Sie den relevanten Ort in der Adresssuche ein und setzen beziehungsweise kontrollieren Sie den Marker auf der Karte. Maßgeblich ist je nach Fall der Verlustort, Fundort oder Ort des Vorfalls. Wenn der genaue Punkt unbekannt ist, wählen Sie den sachlich zutreffenden Bereich so genau wie möglich, ohne einen nicht bekannten Ort vorzutäuschen.
Achten Sie zugleich auf Ihre Privatsphäre. Verwenden Sie keine genaue Privatadresse, wenn eine ungefähre Position oder ein nahe gelegener öffentlicher Ort für die Suche ausreicht. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift dürfen nach den AGB weder im Titel noch in der Beschreibung eines Inserats stehen. Wiederholen Sie die im Ortsfeld verwendete Adresse daher nicht im Freitext.
Da der Ort nach der Veröffentlichung nicht geändert werden kann, kontrollieren Sie vor dem Absenden sowohl die Adresse als auch die tatsächliche Position des Markers.

Titel, Ereignisdatum und Beschreibung ausfüllen
Der Titel darf höchstens 75 Zeichen enthalten. Formulieren Sie ihn kurz, eindeutig und sachlich, zum Beispiel mit Gegenstandsart und einem groben Orts- oder Zeitbezug. Vermeiden Sie vollständige Kontaktdaten, übermäßige Großschreibung, unbelegte Anschuldigungen und irreführende Formulierungen.
Tragen Sie beim Ereignisdatum den Tag ein, an dem der Gegenstand verloren oder gefunden beziehungsweise der Vorfall beobachtet wurde. Ist der genaue Zeitpunkt nicht sicher, machen Sie in der Beschreibung deutlich, dass es sich um eine Schätzung oder einen Zeitraum handelt.
Für die Beschreibung stehen höchstens 5.000 Zeichen zur Verfügung. Nützlich sind insbesondere:
• Gegenstandsart, Marke, Modell, Farbe, Größe und auffällige äußerlich erkennbare Merkmale,
• der ungefähre Verlust-, Fund- oder Ereignisort,
• ein sachlicher Zeitrahmen,
• der Zustand des Gegenstands,
• bei Tieren äußerlich erkennbare Merkmale und der letzte gesicherte Sichtungsort,
• bei Vorfällen eine chronologische Darstellung dessen, was Sie selbst wahrgenommen haben,
• bei einer Zeugensuche die Information, welche Beobachtung zu welchem Ort und Zeitraum gesucht wird.
Trennen Sie eigene Wahrnehmungen von Vermutungen. Nennen Sie keine Person als Täter oder Verantwortlichen, wenn dies nicht gesichert und für eine zulässige Veröffentlichung erforderlich ist. Veröffentlichen Sie auch keine privaten Nachrichten, personenbezogenen Daten oder Bilder anderer Personen ohne Einwilligung oder andere tragfähige Rechtsgrundlage.

Belohnung überlegt angeben
Das Formular enthält ein Feld für eine Belohnung. Machen Sie dort nur eine Angabe, wenn Sie die Belohnung tatsächlich anbieten möchten. Formulieren Sie sie wahrheitsgemäß und vermeiden Sie missverständliche Bedingungen. Eine Belohnungsangabe kann rechtliche Folgen haben; bei Unsicherheit sollten Sie sich individuell beraten lassen.
Überweisen Sie niemandem im Voraus angebliche Versand-, Versicherungs-, Freigabe- oder Bearbeitungsgebühren, nur weil die Person behauptet, den gesuchten Gegenstand gefunden zu haben. Lassen Sie sich zunächst Merkmale nennen, die nicht öffentlich bekannt sind. Weitere Sicherheitshinweise enthält Wie kann ich mich auf suchen.expert vor Betrug schützen?.

„Geheime Daten“ richtig verwenden
Angaben im Feld „Geheime Daten“ werden im Inserat nicht öffentlich angezeigt. Sie können jedoch dazu verwendet werden, das Inserat über passende Suchbegriffe zu finden. Behandeln Sie dieses Feld deshalb als nicht öffentlich sichtbare Suchhilfe und nicht als sicheren Speicher für vertrauliche Informationen.
Geben Sie dort keine Passwörter, PINs, TANs, vollständigen Ausweis-, Karten-, Konto- oder Dokumentennummern, vollständigen Adressen, Unterschriften, Aktivierungslinks oder sonstigen Zugangsdaten ein. Geeignet sind zurückhaltend formulierte Suchmerkmale, die einer berechtigten Person helfen können, den Eintrag zu finden, ohne einen Missbrauch zu erleichtern.
Behalten Sie mindestens ein eindeutiges Erkennungsmerkmal vollständig für die spätere Prüfung zurück. Bitten Sie eine Person, die Eigentum oder Besitz beansprucht, dieses Merkmal selbst zu nennen. Verraten Sie nicht durch suggestive Fragen, welche Antwort Sie erwarten.

Telefonnummer nur im vorgesehenen Feld behandeln
Das Formular enthält ein gesondertes Feld für eine Telefonnummer. Tragen Sie eine Nummer ausschließlich dort ein, nicht im Titel oder in der Beschreibung. Prüfen Sie vor der Eingabe die im Formular angezeigten Hinweise zu Zweck und Sichtbarkeit. Wenn Sie keine Telefonnummer bereitstellen möchten, achten Sie darauf, ob das Feld als freiwillig oder erforderlich gekennzeichnet ist.
Für den Erstkontakt sollte die von suchen.expert bereitgestellte Nachrichtenfunktion verwendet werden. Senden Sie dort keine Passwörter, Sicherheitscodes, Ausweiskopien oder vollständigen Aktivierungs- und Zurücksetzungslinks. Hinweise zum Nachrichtenaustausch finden Sie unter Wie sende ich eine Nachricht an einen Nutzer und wie erhalte ich Nachrichten?.

Fotos sicher und aussagekräftig hochladen
Sie können bis zu zwölf Fotos hochladen. Jede Datei darf höchstens 12 MB groß sein. Unterstützt werden JPG, JPEG, PNG, TIFF, JFIF, WebP und AVIF. Wenn Sie kein Foto hochladen, verwendet das Inserat ein neutrales Standardbild.
Verwenden Sie möglichst eigene, aktuelle und zum tatsächlichen Gegenstand passende Bilder. Prüfen Sie vor dem Hochladen Bildränder, Hintergrund und Spiegelungen. Entfernen oder verdecken Sie insbesondere:
• Gesichter und andere erkennbare Personen, wenn keine ausreichende Berechtigung zur Veröffentlichung besteht,
• Privatadressen, Hausnummern, Kennzeichen und Namensschilder,
• vollständige Dokumente, Bank- und Zahlungskarten,
• Unterschriften, Kunden-, Konto-, Ausweis- und Kartennummern,
• QR-Codes, Barcodes sowie einlösbare Ticket- oder Gutscheincodes,
• Versandetiketten, Briefe und Bildschirmbenachrichtigungen,
• GPS- und andere nicht benötigte Metadaten.
Bei Schlüsseln sollte ein Foto keine Verbindung zu einer konkreten Anschrift ermöglichen und nicht unnötig alle zur Identifikation geeigneten Details zeigen. Bei gefundenen Dokumenten oder Karten genügt eine allgemeine Beschreibung; veröffentlichen Sie keine vollständige Vorder- oder Rückseite.
Verwenden Sie bei Vorfällen keine privaten Fahndungsbilder und stellen Sie keine erkennbaren Personen öffentlich an den Pranger. Übermitteln Sie möglicherweise beweiserhebliche Originalaufnahmen der Polizei und veröffentlichen Sie sie nicht ungeprüft. Weitere praktische Hinweise enthält Wie sollte ich mein Inserat formatieren und welche Art von Fotos darf ich verwenden?.

Bei Dokumenten, Tieren, Personen und Vorfällen zusätzlich handeln
Ein Inserat auf suchen.expert kann andere Maßnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen:
• Bei gefundenen Ausweisen, Bankkarten, Führerscheinen oder anderen amtlichen beziehungsweise sicherheitsrelevanten Dokumenten sollten Sie sich an die zuständige Fundstelle, Polizei oder ausstellende Institution wenden. Nutzen Sie die darin enthaltenen Daten nicht für eine eigene Kontakt- oder Personensuche.
• Bei einem mutmaßlich gestohlenen Gegenstand sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei erwägen. Bei nicht dringenden Sachverhalten steht auch die Onlinewache der Polizei zur Verfügung. Das Inserat ersetzt keine Strafanzeige.
• Bei einem gefundenen oder vermissten Tier können je nach Situation insbesondere Tierheim, Fundbüro, Ordnungsamt, Polizei oder eine zuständige Registrierungsstelle die richtigen Ansprechpartner sein. Bringen Sie sich bei einem verletzten, verängstigten oder gefährlichen Tier nicht selbst in Gefahr.
• Bei einer vermissten Person sollten Sie unverzüglich die Polizei einschalten. Warten Sie bei einer möglichen Gefährdung nicht auf Reaktionen auf das Inserat; wählen Sie bei akuter Gefahr in Deutschland 110. Veröffentlichen Sie Bilder und persönliche Angaben nur, wenn Sie dazu berechtigt sind und die Veröffentlichung die betroffene Person oder Ermittlungen nicht gefährdet.
• Bei Unfällen, Straftaten oder anderen erheblichen Vorfällen sollte eine Zeugensuche mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Geben Sie Beweismittel und sensible Einzelheiten direkt an die Polizei. Ein Inserat darf keine amtliche Fahndung vortäuschen.

Fundrecht und behördliche Pflichten beachten
Wer eine Sache findet, kann nach den Umständen gesetzliche Anzeige-, Verwahrungs- oder Herausgabepflichten haben. suchen.expert ist keine Fundbehörde und prüft nicht, wem eine Sache gehört oder wer einen Herausgabeanspruch hat. Die Veröffentlichung auf der Plattform ersetzt eine erforderliche Fundanzeige gegenüber dem Eigentümer, einem Empfangsberechtigten oder der zuständigen Behörde nicht.
Eine Übersicht bietet der Bereich Das Fundrecht & Co.. Welche Stelle zuständig ist und welche Pflichten im konkreten Fall bestehen, kann von der Fundsache und den Umständen abhängen. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an das örtliche Fundbüro, die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Rechtsberatung.

Optionale Hervorhebungen und Laufzeit prüfen
Vor der Veröffentlichung können kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden, darunter „Gelber Rahmen“, „Premium-Top“ und „Galerie“. Je nach gewählter Leistung kann die Hervorhebung für sieben bis vierzehn Tage gelten. Maßgeblich sind immer der Preis, der Leistungsumfang und die Laufzeit, die unmittelbar vor der zahlungspflichtigen Bestellung im Formular angezeigt werden. Preise und Angebote können sich ändern; eine Hervorhebung garantiert weder eine bestimmte Position in den Suchergebnissen noch den Erfolg der Suche.
Die reguläre Laufzeit eines Inserats beträgt 28 Tage. Wenn Sie die angebotene automatische Wiederveröffentlichung aktivieren, kann der aktive Veröffentlichungszeitraum bis zu 56 Tage betragen. Ohne diese Auswahl erfolgt keine automatische Verlängerung. Einzelheiten erläutert Automatische Veröffentlichung von Inseraten auf suchen.expert.

Alle Angaben prüfen und veröffentlichen
Kontrollieren Sie vor dem Absenden insbesondere Typ, Kategorie, Situation, Kartenmarker und Ort, weil diese Angaben nach der Veröffentlichung nicht geändert werden können. Prüfen Sie außerdem Titel, Ereignisdatum, Beschreibung, Suchmerkmale, Telefonnummer, Fotos, Laufzeit und gegebenenfalls kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Lesen und akzeptieren Sie anschließend die im Formular verlinkten Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise. Mit „Veröffentlichen“ reichen Sie das Inserat ein. Neu eingestellte Inserate können vor ihrer erstmaligen öffentlichen Freischaltung geprüft, freigegeben oder abgelehnt werden. Eine Freigabe bestätigt jedoch weder die rechtliche Zulässigkeit noch die inhaltliche Richtigkeit oder einen Eigentumsanspruch. Weitere Informationen finden Sie unter Wie funktioniert der Veröffentlichungsprozess für Inserate?.

Inserat nach der Veröffentlichung verantwortlich verwalten
Beobachten Sie eingehende Nachrichten und prüfen Sie Ansprüche anhand nicht veröffentlichter Merkmale. Treffen Sie sich für eine Übergabe möglichst an einem geeigneten sicheren Ort und dokumentieren Sie bei wertvollen oder sensiblen Fundsachen die Übergabe angemessen. Geben Sie einen Gegenstand nicht allein deshalb heraus, weil eine Person öffentlich sichtbare Details wiederholt.
Ist die Suche abgeschlossen oder das Inserat nicht mehr aktuell, nutzen Sie die angebotenen Verwaltungsfunktionen, um es zu aktualisieren, zu deaktivieren oder zu löschen. Erstellen Sie bei einem Fehler in einem unveränderlichen Feld nicht sofort mehrere gleichlautende Inserate. Prüfen Sie zunächst die verfügbaren Verwaltungsoptionen oder wenden Sie sich über das Kontaktformular an den Support. Gehen Sie nicht davon aus, dass gebuchte Zusatzleistungen automatisch auf ein anderes Inserat übertragen oder erstattet werden.
Weitere Hinweise zum sparsamen Umgang mit Adressen, Bildern, Standorten und Kontaktdaten finden Sie unter Wie schütze ich meine persönlichen Daten und meine Privatsphäre online?.



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