+ Ein Inserat aufgeben
+ Ein Inserat aufgeben
Warum können bei Stellenangeboten Arbeitgebernachweise verlangt werden?
Ein Stellenangebot darf nur von einem Unternehmen selbst oder von einer Person veröffentlicht werden, die berechtigt ist, für dieses Unternehmen zu handeln. suchen.expert kann deshalb Unternehmens-, Identitäts- oder Vertretungsnachweise anfordern.
Diese Prüfung soll insbesondere erschweren, dass:
- nicht vorhandene Stellen veröffentlicht werden,
- fremde Stellenanzeigen ohne Erlaubnis kopiert werden,
- sich Personen unberechtigt als Arbeitgeber oder Personalvermittler ausgeben,
- Bewerber durch falsche Unternehmensangaben getäuscht werden,
- Stellenangebote zur Beschaffung von Geld, Zugangsdaten oder persönlichen Dokumenten missbraucht werden.
Ein Arbeitgebernachweis verbessert die Nachvollziehbarkeit eines Angebots. Er ersetzt jedoch keine eigenständige Prüfung des Stellenangebots durch den Bewerber.

Wer darf ein Stellenangebot veröffentlichen?
Ein Stellenangebot darf beispielsweise veröffentlicht werden von:
- dem Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens,
- einer entsprechend bevollmächtigten Person,
- einem zuständigen Mitarbeiter der Personalabteilung,
- einem autorisierten Personalvermittler oder einer beauftragten Personalagentur.
Wer im Namen eines Unternehmens handelt, muss tatsächlich dazu berechtigt sein. Ein öffentlich auffindbares Stellenangebot darf nicht einfach kopiert und unter einem anderen Namen erneut veröffentlicht werden.
Personalvermittler und Agenturen müssen ihre Rolle wahrheitsgemäß darstellen. Sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, selbst der Arbeitgeber zu sein, wenn sie lediglich im Auftrag eines anderen Unternehmens handeln.

Unternehmenskonto und Verifizierung unterscheiden
Für Unternehmen steht auf suchen.expert eine gesonderte Registrierung als Unternehmens- beziehungsweise Firmenkonto zur Verfügung. Über dieses Konto können Unternehmensangaben erfasst und geschäftliche Inserate verwaltet werden.
Die Einrichtung eines Firmenkontos bedeutet nicht automatisch, dass alle Angaben abschließend geprüft wurden. Je nach Konto, Funktion oder Inserat kann suchen.expert zusätzliche Nachweise anfordern.
Ein angezeigter Verifizierungsstatus kann darauf hinweisen, dass bestimmte Angaben oder Dokumente im vorgesehenen Verfahren geprüft wurden. Er bedeutet nicht, dass jedes spätere Stellenangebot automatisch freigegeben wird.

Unternehmensangaben richtig eintragen
Tragen Sie bei der Registrierung nur vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben ein. Dazu können je nach Registrierungsmaske gehören:
- Unternehmensname,
- Unternehmensadresse,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- IBAN,
- Kontakt-Telefonnummer,
- geschäftliche E-Mail-Adresse,
- Passwort,
- angeforderte Unternehmensnachweise.
Verwenden Sie den tatsächlichen rechtlichen oder geschäftlichen Namen des Unternehmens. Geben Sie nur eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine IBAN an, die dem Unternehmen zugeordnet sind und zu deren Verwendung Sie berechtigt sind.
Die Registrierungsmaske weist darauf hin, dass bestimmte Angaben und hochgeladene Dateien nach der Registrierung nicht selbstständig geändert werden können. Falls eine Korrektur erforderlich ist, wenden Sie sich über das Kontaktformular an den Support.
Eine technisch akzeptierte Eingabe bestätigt nicht automatisch die Richtigkeit der Angaben oder die Berechtigung einer Person, für das Unternehmen zu handeln.

Welche Nachweise können verlangt werden?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt unter anderem von der Rechtsform, den eingetragenen Unternehmensangaben und dem jeweiligen Prüfungsgrund ab.
Mögliche Nachweise können sein:
- Gewerbeanmeldung oder Gewerbeschein,
- aktueller Handelsregisterauszug,
- Gründungs- oder Registerunterlagen einer juristischen Person,
- Nachweis über die Berechtigung, für das Unternehmen zu handeln,
- Vollmacht des Unternehmens für einen Personalvermittler,
- weitere ausdrücklich für die Prüfung angeforderte Unterlagen.
Laden Sie nur die tatsächlich angeforderten Dokumente hoch. Beachten Sie die in der Registrierungs- oder Uploadmaske angegebenen Dateiformate, Dateigrößen und sonstigen Anforderungen.

Nachweise sicher übermitteln
Übermitteln Sie Unternehmens- und Vertretungsnachweise ausschließlich über die dafür vorgesehene Uploadfunktion oder über einen vom Support ausdrücklich genannten sicheren Weg.
Veröffentlichen Sie solche Unterlagen nicht:
- im Titel oder in der Beschreibung eines Inserats,
- als öffentliches Inseratsfoto,
- in Nachrichten an Bewerber oder andere Nutzer,
- über einen von einer unbekannten Person zugesandten Link,
- in sozialen Netzwerken oder öffentlichen Dateiablagen.
Unternehmensnachweise können persönliche Anschriften, Geburtsdaten, Unterschriften, Registerangaben oder Bankdaten enthalten. Übermitteln Sie deshalb nur die für die jeweilige Prüfung notwendigen Unterlagen.
Passwörter, PINs, TANs, Einmalcodes, vollständige Aktivierungslinks und Sitzungscookies werden für eine Unternehmensprüfung nicht benötigt und dürfen nicht weitergegeben werden.

Welche Informationen gehören in ein Stellenangebot?
Ein Stellenangebot sollte verständlich erkennen lassen, welche Tätigkeit angeboten wird und unter welchen wesentlichen Bedingungen die Beschäftigung erfolgen soll.
Nützliche Angaben können sein:
- konkrete Stellenbezeichnung,
- wesentliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten,
- erforderliche Kenntnisse, Qualifikationen oder Berufserfahrung,
- Arbeitsort oder vorgesehene Remote-Regelung,
- Beschäftigungsart,
- Vollzeit-, Teilzeit- oder Stundenumfang,
- Arbeitszeiten oder Schichtmodell,
- geplanter Arbeitsbeginn,
- Befristung, falls vorhanden,
- Vergütung oder Vergütungsgrundlage, soweit sie angegeben werden soll oder muss,
- notwendige Erlaubnisse, Führerscheine oder Nachweise,
- sachliche Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Vermeiden Sie unklare Aussagen wie „leichte Arbeit mit sehr hohem Verdienst“, wenn die Tätigkeit und die Vergütungsbedingungen nicht nachvollziehbar erklärt werden.
Veröffentlichen Sie nur eine tatsächlich bestehende oder konkret geplante Stelle. Eine selbstständige Tätigkeit, Schulung, Investitionsmöglichkeit, Vermittlung oder ein provisionsbasiertes Vertriebsmodell darf nicht irreführend als reguläres Beschäftigungsverhältnis dargestellt werden.

Wo dürfen Kontaktdaten angegeben werden?
Nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen dürfen E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift weder im Titel noch im Beschreibungstext eines Inserats veröffentlicht werden.
Nutzen Sie stattdessen:
- die dafür vorgesehenen Unternehmens- und Profilfelder,
- die Nachrichtenfunktion von suchen.expert,
- weitere ausdrücklich von der Plattform bereitgestellte Kontaktmöglichkeiten.
Diese Regel darf nicht durch abweichende Schreibweisen, Bilder, QR-Codes oder versteckte Hinweise umgangen werden.
Die bei der Registrierung hinterlegten geschäftlichen Kontaktdaten können für die Kontoverwaltung und eine mögliche Prüfung benötigt werden. Sie gehören deshalb trotzdem nicht automatisch in den öffentlich sichtbaren Inseratstext.

Stellenangebote diskriminierungsfrei formulieren
Anforderungen an Bewerber müssen sich auf die konkrete Tätigkeit, eine notwendige Qualifikation oder eine gesetzliche Voraussetzung beziehen.
Vermeiden Sie pauschale Anforderungen in Bezug auf:
- ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen,
- Geschlecht,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter,
- sexuelle Identität,
- Staatsangehörigkeit oder Muttersprache, wenn stattdessen die tatsächlich benötigte Fähigkeit beschrieben werden kann.
Wenn für die Tätigkeit bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich sind, beschreiben Sie das notwendige Niveau und den konkreten Grund. Schreiben Sie beispielsweise „sichere schriftliche Deutschkenntnisse für die Kundenkorrespondenz“ statt pauschal „deutsche Muttersprachler“.
Weitere Hinweise finden Sie im Artikel Vermeidung diskriminierender Inhalte im Inserat.

Welche Bewerberdaten dürfen verlangt werden?
Fordern Sie nur Informationen und Unterlagen an, die für das konkrete Bewerbungsverfahren tatsächlich benötigt werden und rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
Fordern Sie Bewerber nicht dazu auf, folgende Daten über ein Inserat oder eine Plattformnachricht zu senden:
- Passwörter oder Zugangsdaten,
- PINs, TANs oder Einmalcodes,
- vollständige Aktivierungs- oder Zurücksetzungslinks,
- Onlinebanking- oder Kartenprüfdaten,
- Zahlungen für die Freischaltung eines Bewerbungsgesprächs,
- unnötige vollständige Ausweiskopien,
- Zugang zu privaten E-Mail-, Social-Media- oder Cloudkonten,
- Gesundheits-, Familien- oder Religionsangaben ohne einen rechtlich tragfähigen und für die Stelle notwendigen Grund.
Bankdaten können nach Abschluss eines tatsächlichen Arbeitsvertrags für die Entgeltzahlung erforderlich werden. Sie gehören nicht in ein öffentliches Stellenangebot und sollten nicht unnötig bei der ersten Kontaktaufnahme verlangt werden.
Informationen zur Datenverarbeitung durch suchen.expert enthält die Datenschutzerklärung. Für die eigene Verarbeitung von Bewerberdaten bleibt das jeweilige Unternehmen verantwortlich.

Was bedeutet ein verifizierter Status?
Ein Verifizierungsstatus kann bedeuten, dass bestimmte Unternehmensangaben oder Nachweise im vorgesehenen Verfahren geprüft wurden.
Er ist jedoch keine umfassende Garantie für:
- die wirtschaftliche Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Unternehmens,
- die tatsächliche Verfügbarkeit einer konkreten Stelle,
- die Richtigkeit sämtlicher Angaben im Stellenangebot,
- die Qualität des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen,
- die Identität jeder Person, die das Firmenkonto verwendet,
- die Einhaltung aller arbeits-, steuer- oder sozialrechtlichen Verpflichtungen,
- das zukünftige Verhalten des Arbeitgebers,
- den Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Auch ein verifiziertes Unternehmen bleibt selbst für seine Inserate, seine Kommunikation und die Einhaltung der geltenden Gesetze verantwortlich.
Die Freigabe eines Stellenangebots bestätigt ebenfalls nicht, dass alle Angaben rechtlich und tatsächlich vollständig geprüft wurden.

Wie können Bewerber ein Stellenangebot prüfen?
Bewerber sollten sich nicht allein auf einen Unternehmensnamen, ein Logo, ein professionell gestaltetes Inserat oder einen angezeigten Verifizierungsstatus verlassen.
Prüfen Sie nach Möglichkeit:
- ob das Unternehmen unter der angegebenen Bezeichnung tatsächlich existiert,
- ob Website, Impressum und öffentlich zugängliche Registerangaben zusammenpassen,
- ob die kommunizierende Person erkennbar für das Unternehmen tätig ist,
- ob die verwendete E-Mail-Domain zum Unternehmen gehört,
- ob Aufgaben, Vergütung und Vertragsart nachvollziehbar beschrieben werden,
- ob ein plausibles Gespräch oder Auswahlverfahren stattfindet,
- ob vor Arbeitsbeginn ein nachvollziehbarer schriftlicher Vertrag angeboten wird,
- ob ungewöhnlicher Zeitdruck oder unbegründete Geheimhaltung verlangt wird.
Ein Registereintrag kann bestimmte Unternehmensdaten bestätigen. Er beweist jedoch nicht automatisch, dass die kontaktierende Person tatsächlich für das Unternehmen handelt oder dass das konkrete Stellenangebot seriös ist.

Welche Warnzeichen können auf ein betrügerisches Stellenangebot hindeuten?
Prüfen Sie ein Angebot besonders sorgfältig, wenn Sie aufgefordert werden:
- vor einem Bewerbungsgespräch oder Arbeitsbeginn eine ungewöhnliche Gebühr zu zahlen,
- Ausrüstung ausschließlich über einen zugesandten unbekannten Link zu kaufen,
- Geld über Ihr privates Konto weiterzuleiten,
- Zahlungen für andere Personen anzunehmen oder weiterzugeben,
- Pakete ohne nachvollziehbaren geschäftlichen Grund weiterzusenden,
- Kryptowährungen, Gutscheinkarten oder schwer rückholbare Zahlungsmittel zu verwenden,
- ein Bank-, Zahlungs- oder Nutzerkonto für das Unternehmen zu eröffnen,
- Passwörter, Sicherheitscodes oder Zugangsdaten weiterzugeben,
- eine Software für unbegründeten Fernzugriff zu installieren,
- die gesamte Kommunikation sofort auf einen externen Messenger zu verlagern,
- einen Vertrag zu unterschreiben, ohne ausreichend Zeit zur Prüfung zu erhalten.
Sichern Sie bei einem Verdacht den Inserat-Link, die Inserat-ID, den Profilnamen und den relevanten Nachrichtenverlauf. Zahlen Sie nichts und übermitteln Sie keine weiteren sensiblen Daten, bevor Sie das Angebot über unabhängige offizielle Kontaktwege geprüft haben.

Warum kann ein Stellenangebot trotz Firmenkonto abgelehnt werden?
Die Prüfung eines Firmenkontos und die Prüfung eines einzelnen Stellenangebots sind unterschiedliche Vorgänge.
Ein Stellenangebot kann unter anderem abgelehnt werden, wenn:
- die Berechtigung zur Veröffentlichung nicht nachvollziehbar ist,
- Unternehmens- und Inseratsangaben einander widersprechen,
- die angebotene Stelle nicht ausreichend beschrieben wird,
- unzulässige Kontaktdaten im Titel oder Beschreibungstext stehen,
- die Anzeige irreführende Verdienst- oder Erfolgsaussagen enthält,
- diskriminierende Anforderungen verwendet werden,
- unnötige oder unzulässige Bewerberdaten verlangt werden,
- das Angebot gegen gesetzliche Vorschriften oder Plattformregeln verstößt,
- problematische Bilder oder externe Links enthalten sind,
- zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
Ein geprüftes Firmenkonto führt nicht automatisch zur Freigabe jedes Inserats. Umgekehrt bestätigt die Veröffentlichung eines Inserats nicht, dass das gesamte Unternehmen umfassend geprüft wurde.

Was sollte ich nach einer Ablehnung tun?
Lesen Sie zuerst die angezeigte Ablehnungsbegründung und korrigieren Sie den bestehenden Eintrag, soweit die Benutzeroberfläche dies ermöglicht.
Je nach Ablehnungsgrund können folgende Schritte erforderlich sein:
- Unternehmensangaben prüfen und vervollständigen,
- angeforderte Nachweise über den vorgesehenen sicheren Weg bereitstellen,
- Aufgaben und Beschäftigungsart genauer beschreiben,
- widersprüchliche oder irreführende Angaben korrigieren,
- Kontaktdaten aus Titel und Beschreibung entfernen,
- diskriminierende Formulierungen durch sachliche Anforderungen ersetzen,
- unnötige Anforderungen an Bewerberdaten entfernen,
- problematische Bilder oder Links löschen,
- das korrigierte Inserat erneut zur Prüfung einreichen.
Versuchen Sie nicht, eine Ablehnung durch mehrere nahezu identische Inserate, ein anderes Konto oder verschleiernde Formulierungen zu umgehen. Eine Überarbeitung und erneute Einreichung garantieren keine Freigabe.

Wie lange dauert die Prüfung?
Für die Prüfung eines Firmenkontos oder eines Stellenangebots kann keine feste Bearbeitungsdauer zugesagt werden. Der tatsächliche Zeitbedarf kann davon abhängen, ob Angaben vollständig sind, weitere Nachweise benötigt werden oder eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
Prüfen Sie den aktuellen Status im Bereich „Meine Inserate“ und beachten Sie dort angezeigte Hinweise. Reichen Sie dasselbe Inserat nicht mehrfach ein, nur weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Wie melde ich ein verdächtiges Stellenangebot oder ein Problem mit der Verifizierung?
Ein verdächtiges Stellenangebot können Sie über die vorgesehene Meldefunktion melden. Eine Anleitung finden Sie unter Wie kann ich ein Inserat auf suchen.expert melden?.
Bei Fragen zu einem Firmenkonto, angeforderten Nachweisen oder einer unklaren Ablehnung können Sie sich außerdem über das Kontaktformular an den Support wenden.
Geben Sie dabei nur die erforderlichen Informationen an:
- Inserat-Link oder Inserat-ID,
- Unternehmens- oder Profilname,
- kurze Beschreibung des Problems,
- relevante Zeitpunkte,
- gegebenenfalls einen bereinigten Screenshot.
Senden Sie keine Passwörter, Einmalcodes, vollständigen Sicherheitslinks oder unaufgefordert vollständige Ausweisdokumente.



loader