+ Ein Inserat aufgeben
+ Ein Inserat aufgeben
Wenn Sie zunächst wissen möchten, wie Sie Zahlungen stoppen, Konten sichern und den Vorfall auf suchen.expert melden können, lesen Sie den Artikel Was tun, wenn ich von einem Nutzer betrogen wurde?.
Dieser Artikel erläutert ergänzend, wie Sie eine Strafanzeige wegen eines vermuteten Online- oder Inseratbetrugs vorbereiten und erstatten können. Nicht jede Lieferverzögerung, Meinungsverschiedenheit oder nicht erfüllte Vereinbarung ist automatisch ein Betrug. Schildern Sie deshalb den tatsächlichen Ablauf und die vorhandenen Anhaltspunkte. Die rechtliche Bewertung nehmen die zuständigen Stellen vor.

Wo Sie Strafanzeige erstatten können
Sie können sich persönlich an eine Polizeidienststelle wenden. Für geeignete, nicht dringende Fälle steht außerdem die offizielle Onlinewache der Polizeien der Länder zur Verfügung.
Welche Formulare angeboten werden, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Liegt der Tatort im Internet, im Ausland oder ist er unbekannt und wohnen Sie in Deutschland, führt Sie das Portal anhand Ihres Wohnsitzes zur zuständigen Onlinewache.
Komplexe Sachverhalte, umfangreiche Unterlagen oder Fälle mit Gewalt beziehungsweise Gewaltandrohung sollten Sie unmittelbar mit einer Polizeidienststelle klären. Die Onlinewache ist nicht für Notfälle vorgesehen. Bei akuter Gefahr oder wenn ein sofortiger Polizeieinsatz erforderlich ist, wählen Sie 110.

Bereiten Sie eine klare Chronologie vor
Schildern Sie den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge und trennen Sie sicher feststellbare Tatsachen von Vermutungen.
Notieren Sie, wann und wo Sie das Inserat gefunden haben, was angeboten oder vereinbart wurde, wann und über welche Wege der Kontakt stattfand, welche Aussagen die andere Person gemacht hat und welche Zahlung, Lieferung oder sonstige Leistung vereinbart war.
Halten Sie außerdem fest, was Sie selbst wann getan oder veranlasst haben, wann Ihnen erste Unstimmigkeiten aufgefallen sind, wodurch der Betrugsverdacht entstand und welcher Schaden bislang eingetreten ist.
Nennen Sie möglichst genaue Daten und Uhrzeiten. Falls Sie sich an eine Einzelheit nicht mehr sicher erinnern, kennzeichnen Sie dies entsprechend, anstatt fehlende Angaben zu ergänzen oder zu schätzen.

Sammeln Sie die relevanten Angaben
Für die Zuordnung des Inserats und des Nutzerkontos können insbesondere die Inserat-ID, der Titel, der Link, der Profilname, der Profil-Link und vorhandene Nutzerkennungen hilfreich sein. Sichern Sie die vollständige relevante Kommunikation über suchen.expert sowie E-Mails oder Nachrichten aus anderen verwendeten Diensten.
Dokumentieren Sie bei einer Zahlung den Betrag, das Datum, die Zahlungsart, den Empfänger, die verwendete IBAN oder andere Zahlungskennung, den Verwendungszweck und eine vorhandene Transaktionsnummer. Geeignete Nachweise können Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen, Rechnungen oder sonstige Belege sein.
Einen besonderen „Link zur Banküberweisung“ gibt es in der Regel nicht und Sie müssen einen solchen nicht beschaffen.
Bei einem Versand können das Versandunternehmen, die Sendungsnummer, der Einlieferungsbeleg, der Lieferstatus, angegebene Anschriften sowie vorhandene Fotos des Pakets oder seines Inhalts relevant sein. Halten Sie auch fest, ob Ware nicht angekommen ist, wesentlich von der Beschreibung abweicht oder eine vereinbarte Gegenleistung ausgeblieben ist.

Bewahren Sie Originale und Metadaten auf
Speichern Sie Originalnachrichten, E-Mails, Anhänge, Zahlungsbelege, Versandnachweise sowie Screenshots oder PDF-Ausgaben von Inseraten und Profilseiten. Bewahren Sie Dateien möglichst in ihrem ursprünglichen Zustand einschließlich vorhandener Metadaten auf und erstellen Sie eine Sicherungskopie.
Screenshots sollten nach Möglichkeit den Zusammenhang, die Adresse oder Kennung der Seite sowie Datum und Uhrzeit erkennen lassen. Bearbeiten Sie Originaldateien nicht. Falls Sie Hervorhebungen oder Anmerkungen für eine Übersicht verwenden, bewahren Sie daneben stets die unveränderte Fassung auf.
Beschaffen Sie keine Beweise durch unbefugten Zugriff auf fremde Konten, Täuschung oder andere rechtswidrige Methoden. Zeichnen Sie Telefongespräche nicht ohne Zustimmung der Beteiligten auf. Sie können stattdessen unmittelbar danach eine sachliche Gesprächsnotiz mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und wesentlichem Inhalt anfertigen.
Weitere praktische Hinweise zum Sichern von Belegen und zum Vorgehen nach einem Betrug bietet die Polizeiliche Kriminalprävention.

Informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister parallel
Wenn bereits eine Zahlung erfolgt ist, kontaktieren Sie Ihre Bank oder den verwendeten Zahlungsdienstleister möglichst schnell. Fragen Sie nach den im konkreten Fall verfügbaren Möglichkeiten, beispielsweise einem Rückruf, einer Sperre oder einem vorgesehenen Beanstandungsverfahren.
Ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann, hängt von der Zahlungsart, dem Bearbeitungsstand und den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.
Warten Sie mit diesem Schritt nicht auf eine Rückmeldung der Polizei oder der Plattform. Bewahren Sie auch die Korrespondenz und Referenznummern des Zahlungsdienstleisters als mögliche Nachweise auf.

Bestätigung und Referenz der Anzeige aufbewahren
Nach einer persönlichen oder elektronischen Anzeige können Behörden unterschiedliche Bestätigungen oder Referenznummern verwenden. Fragen Sie deshalb, unter welcher Vorgangs-, Tagebuch-, Geschäfts- oder Aktennummer Sie sich bei späteren Rückfragen auf Ihre Anzeige beziehen können.
Die konkrete Bezeichnung und der Zeitpunkt der Vergabe hängen von der zuständigen Behörde und dem Verfahrensstand ab. Bewahren Sie eine erhaltene Übermittlungsbestätigung und die angegebene Referenz auf.
Ein bestimmtes Dokument wie ein „Bericht über die Vernehmung des Opfers“ wird nicht in jedem Fall automatisch erstellt oder ausgehändigt und sollte daher nicht vorausgesetzt werden.

Melden Sie den Vorgang auch auf suchen.expert
Melden Sie das betroffene Inserat über die dafür vorgesehene Funktion. Hinweise dazu finden Sie im Artikel Wie kann ich ein Problem mit einem Inserat melden?.
Ist das Inserat nicht mehr erreichbar oder möchten Sie ergänzende Angaben übermitteln, nutzen Sie das Kontaktformular.
Geben Sie die Inserat-ID, den Profilnamen, den wesentlichen Ablauf und vorhandene Belege möglichst strukturiert an. Eine behördliche Referenznummer können Sie ergänzen, wenn sie bereits vorliegt und für die Zuordnung erforderlich ist. Veröffentlichen Sie diese Nummer nicht in Ihrem Profil, einem Inserat oder einem anderen öffentlich sichtbaren Bereich.
suchen.expert kann den gemeldeten Inhalt und das betroffene Konto nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls Moderationsmaßnahmen ergreifen. Die Plattform führt jedoch kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und kann weder die Identifizierung oder Verurteilung einer Person noch die Erstattung eines Schadens garantieren.

Anfragen der Behörden zu Plattformdaten
Benötigen Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Gericht Daten von suchen.expert, können sich die zuständigen Stellen mit einem rechtlich wirksamen Ersuchen an den Plattformbetreiber wenden.
suchen.expert darf Daten nur im gesetzlich zulässigen oder vorgeschriebenen Umfang offenlegen. Eine pauschale Herausgabe sämtlicher möglicherweise vorhandener Daten ist damit nicht verbunden.
Versuchen Sie nicht, private Daten des anderen Nutzers selbst zu beschaffen. Übermitteln Sie der Polizei die Ihnen rechtmäßig vorliegenden Profil-, Inserat- und Kommunikationsangaben, damit sie die weiteren Schritte prüfen kann.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch suchen.expert finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was eine Strafanzeige bewirkt und was sie nicht garantiert
Mit einer Strafanzeige teilen Sie den Behörden einen Sachverhalt mit, der nach Ihrer Einschätzung strafbar sein könnte. Die zuständigen Stellen prüfen, ob und welche Ermittlungen einzuleiten sind. Möglicherweise werden Rückfragen gestellt oder weitere Unterlagen benötigt.
Eine Strafanzeige garantiert nicht, dass eine tatverdächtige Person ermittelt, Anklage erhoben, eine Verurteilung erreicht oder verlorenes Geld zurückgezahlt wird. Auch eine Plattformmaßnahme oder die dauerhafte Verhinderung weiterer Betrugsversuche folgt daraus nicht automatisch.

Zivilrechtliche Ansprüche gesondert prüfen
Das Strafverfahren und mögliche zivilrechtliche Ansprüche verfolgen unterschiedliche Zwecke. Rückzahlung, Schadensersatz, Rücktritt oder die Durchsetzung einer vertraglichen Leistung werden durch die Strafanzeige nicht automatisch erreicht.
Die Strafanzeige hemmt auch nicht ohne Weiteres zivilrechtliche Fristen. Bei einem größeren Schaden, unklarer Rechtslage, grenzüberschreitenden Vorgängen oder einem drohenden Fristablauf kann eine individuelle Rechtsberatung sinnvoll sein.



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